Neu: Kostenfreie Informationen zu Rechtsfragen für DHV-Unterstützer

  • Veröffentlicht am: 19. April 2012 - 14:06
  • Von: Georg Wurth

Ab April 2012 bietet der Deutsche Hanf Verband seinen Privatsponsoren und gewerblichen Unterstützern einen neuen Service. Wer Fragen rund um Drogen und Strafrecht hat, kann diese im Gespräch mit einem Rechtsanwalt erörtern.

Der DHV bekommt regelmäßig Anfragen von Menschen, die von einer Personenkontrolle oder Hausdurchsuchung etc. betroffen sind und eilig wissen wollen, was nun zu tun und zu erwarten ist. Wir können diese Anfragen kaum umfassend und schnell beantworten, weil die Zeit fehlt, aber auch weil wir keine juristische Ausbildung haben, die notwendig ist, um alle Fragen kompetent beantworten zu können.

In Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt haben wir jetzt eine Lösung für DHV-Unterstützer gefunden. Meldet euch bei entsprechenden Fragen einfach beim DHV, dann könnt ihr eure Fragen telefonisch mit dem Anwalt besprechen. Er wird sich für euren Fall Zeit nehmen und eine erste Einschätzung abgeben. Dann wisst ihr besser, was auf euch zukommt, und ihr bekommt Vorschläge, was sinnvolle nächste Schritte sind.

Der Rechtsanwalt unterliegt selbstverständlich der Schweigepflicht.

Wir freuen uns, mit diesem Angebot den Service für DHV-Unterstützer weiter ausbauen zu können. Nun haben wir eine optimale Ergänzung geschaffen zur kostenlosen Erstberatung in Führerscheinfragen. Auch dieser Service wird gern in Anspruch genommen.

Wer Privatsponsor des Deutschen Hanf Verbandes wird, unterstützt nicht nur unsere Lobbyarbeit für die Legalisierung von Cannabis, sondern bekommt auch im Fall der Fälle schnelle und kompetente Unterstützung.

 

 

Kommentare

hab dir ne Mail geschrieben. LG, Sascha [DHV]

Guten Tag, Ich hätte eine kurze Frage ich habe im Februar diesen Jahres ein Urteil bekommen (1 Jahr Abstinenz nachweisen in vorm vom Urin Abgabe auf thc) ich habe nächste Woche meinen ersten Test der wird aber zu 99,9% positiv sein jetzt stell ich mir die Frage mit welcher Strafe ich zu rechnen haben (ps. Besitze keinen Führerschein) bitte um schnelle Rückmeldung Mit Freundlichen Grüßen Felix Meier

du hast eine Bewährungsstrafe auferlegt bekommen? Wir sind keine Juristen, aber die Strafaussetzung zur Bewährung könnte im Falle eines positiven Test widerrufen werden. Vielleicht kann dir unser Mitgliederservice weiterhelfen: https://hanfverband.de/nachrichten/blog/neu-kostenfreie-informationen-zu-rechtsfragen-fuer-dhv-unterstuetzer LG, Sascha [DHV]

Sehr geehrte/r Dame/Herr, meine Freundin (tatsächlich) wurde vor zirka 3 Monaten bei der Arbeit mit einer größeren Menge (zirka 10g laut ihrer Aussage) erwischt. Sie wurde zu einer Geldstrafe (um die 750€) verurteilt. Sie muss nun im Zuge des Referendariats (Schulwesen) ein erweitertes Führungszeugnis beantragen und hat aufgrund eigener Recherche Berufung eingelegt, um den Eintrag ins Führungszeugnis zu vermeiden/aufzuschieben. Meine Frage: Steht diese Verurteilung überhaupt im erweiterten Führungszeugnis? Beste Grüße und vielen Dank im Voraus, Simon Eickelkamp

Guten Tag, ein Handy von mir wurde beschlagnahmt, jetzt soll ich meine PIN zum öffnen geben und die Polizei will eine Foto einer Hanfdolde machen, die Dolde stammt nicht von Mir. Wie soll ich weiter verfahren. Könnten Sie mir einen Guten Anwalt geben für den Bereich Augsburg in Bayern ?

Sehr geehrte Damen und Herren, ich verfolge schon lange den deutschen Hanfverband, schaue regelmäßig die Videos und war dieses Jahr auch bei der Online Demo dabei. Ich freue mich das Sie sich so engagieren, und versuchen diese Unverhältnismäßigkeit zu beseitigen. Nun bin ich auf die Kampagne gestoßen zur ED-Behandlung, da mir diese selber bevor steht und ich Sie als einzig kompetente Ansprechsperson im Internet gefunden habe. Zu meinem Fall: Ich wurde im September 2019 kontrolliert, da ich mit einem Kumpel gerade am rauchen war. Die Polizei hat dann einen leeren Grinder und eine leer Plastiktüte mit Anhaftungen gefunden. Ich fand das damals schon sinnlos und habe diskutiert, dass die Tüte doch leer war, aber die Polizisten mussten unbedingt handeln und mich wegen geringen Anhaftungen eine Anzeige schreiben. Dann sind die Polizisten erst einmal für 30min mit unseren Personalien zu einem anderen Einsatz gefahren und haben uns nachts im kalten draußen warten lassen. Das fand ich war schon eine Frechheit. Diesen Jahr wurde ich dann wieder im Januar von Polizisten angesprochen, als ich zu Fuß unterwegs war, da ich etwas mit hatte und ich weiß, dass Flucht nicht strafbar ist. Habe ich die Beine in die Hand genommen und auf dem Weg meine höchstens 0,2-0,3 g Gras weggeworfen. Die Polizisten sind mir dann gefolgt und ich habe mich ergeben, da ich diese Situation der Verfolgung nicht mehr für sinnvoll erachtet habe. Als nächstes wurde ich dann vorläufig festgenommen, Handschellen angelegt und eine Wand gestellt. Rechts und links waren jeweils ein Beamter neben mir. Der eine meinte dann:,,Wieso bist du weggelaufen?“ Ich meinte dann:,,Ich wollte nur etwas Sport machen“ dann wurde ich auf den Boden geworfen, mit der Begründung ich hätte versucht einen Kollegen zu treten. Da haben sich beide sehr schnell abgestimmt. Bei diesem Wurf auf den Boden ging meine Uhr kaputt. Ein 2. Wagen kam dann und ich wurde auf die Wach transportiert. Nach langem warten und drohen das Sie meine Eltern einschalten (obwohl ich da 20 war) und Androhungen eine Hundestaffel aus Neubrandenburg zu holen habe ich ihnen gezeigt wo ich das Gras hingeworfen habe. Die Polizisten waren selbst überrascht wie wenig das war. Jetzt bekam ich vor einer Woche Post das ich bitte zur ,,Vernehmung und erkennungsdienstlichen Behandlung als Beschuldigter wegen Verstoß BtMG 29 kommen soll. Ich würde gerne wissen ob ich alles verweigern kann, da ich ungern meine privaten Daten an die Polizei weiter geben möchte. Vielleicht können Sie mir weiterhelfen und sagen ob ich gar nicht hingehen brauche bzw. ob ich das durch machen muss und dann nach Einstellung der Verfahrens die Löschung der Daten beantragen muss. Ich würde mich wirklich sehr über Ihre Ratschläge und Tipps freuen. Mit freundlichen Grüßen

Hallo Florian! Vielleicht ist es jetzt - nach meinem Urlaub - schon zu spät und der Termin ist schon vorbei.. Allerdings kann ich dir spontan sowieso dazu wenig sagen. Zu der Vernehmung musst du nicht gehen. Es reicht, wenn du mitteilst, dass du keine Angaben machen möchtest und das ist grundsätzlich immer zu empfehlen. Dass die Aufforderung zur ED-Behandlung ähnlich freiwillig ist, scheint erstmal unwahrscheinlich. Kommt drauf an, was das genau für ein Brief ist. Wenn du das vermeiden willst, solltest du einen Anwalt einschalten. Es gab auch schon Fälle, bei denen die ED-Behandlung nachträglich für rechtswidrig erklärt wurden und die Daten gelöscht werden mussten. Siehe dazu insbesondere: https://hanfverband.de/nachrichten/blog/dhv-kampagne-zu-erkennungsdienstlichen-behandlungen-bei-konsumenten

Bei mir war ein Polizeieinsatz nicht wegen Drogen. Habe selber die Polizei gerufen. Hatte eine Pflanze auf der Terrasse die nicht tragend war. Die Beamten meinten mir wird der Führerschein entzogen folgend von mpu und dergleichen. Es wurde kein Test gemacht. Was hab ich zu befürchten?

 ein Verstoß gegen das BtMG kann auch an die Führerscheinstelle übermittelt werden, da der Besitz als Indiz für Konsum gilt. Unter Umständen wird sich die Führerscheinstelle bei dir melden. Sollte das passieren, empfehlen wir die den Kontakt zu einem Fachmann. Unsere Mitglieder erhalten bei Führerscheinproblemen eine Erstberatung beim Beratungs-Netzwerk-Fahreignung kostenlos:   http://hanfverband.de/index.php/nachrichten/blog/1435-neu-fuehrerscheinberatung-fuer-dhv-unterstuetzer Liebe Grüße, Sascha [DHV]

ich wurde bewusstlos, alkoholisiert am strassenrand aufgefunden. die polizei stellte, unter ein gramm marihuana und einen vaporizator fest. werde beschuldigt, wissentlich und willentlich gehandelt zu haben.

Wo muss ich mich melden wegen den fragen an einen Anwalt ?

am besten meldest du dich unter kontakt[at]hanfverband.de LG, Sascha [DHV]

Mein Problem sind im Grunde eine Auflage vom Gericht.Ich soll einmal im Monat eine uk ohne THC abgeben,dabei spielt es keinerlei Rolle,was ich sonst noch so Konsumiere.Dabei nuss ich sagen,dass ich kein Problem mit Gras habe,sondern ein veritables Problem mit Opiaten.Aus diesem Grund verstehe ich diese unnötige Auflage nich,zumal mir Graß hilft mein Konsum von Oiaten herunter zu schrauben. ich würde mich über eine Einschätzung der Rechtslage freuen. mfg marc(übrigens spende ich jedes jahr n 50er)

das können wir ausführlich per Mail unter kontakt[at]hanfverband.de besprechen. LG, Sascha [DHV]

Guten Tag, vielleicht kann mir jemand einen Rat geben. Auf Amazon wurde Cannabis angeboten welches mit äußerst geringen THC Mengen beworben wurde. Ich war der Überzeugung, dass das ein legaler Kauf sei, da es auf Amazon.de zu finden war. Meine Neugier war geweckt. Allerdings wurde die Sendung von 1,08 Gramm von der Polizei beschlagnahmt und ich wurde nun zur Polizei vorgeladen. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Für einen Rat wäre ich sehr dankbar. Liebe Grüße Hans

leider wird in Deutschland selbst der Besitz von CBD-Blüten strafrechtlich verfolgt: https://hanfverband.de/faq/sind-cbd-blueten-legal Wir können leider aus juristischen Gründen keine Rechtsberatung anbieten, das dürfen in Deutschland nur Anwälte. Hier zunächst ein paar grundsätzliche Infos zum Umgang mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft:   https://hanfverband.de/faq/ich-wurde-von-der-polizei-als-beschuldigter-zu-einer-anhoerung-vorgeladen-was-soll-ich-tun   https://hanfverband.de/faq/ich-wurde-mit-cannabis-erwischt-was-nun   https://hanfverband.de/node/3106   Grundsätzlich ist es immer das Beste, keine Angaben zu machen. Du kannst dich eigentlich nur selbst belasten. Beschuldigte oder Zeugen müssen sich nicht selbst belasten und dürfen Angaben verweigern. Dein Schweigen darf nicht bewertet werden. Schweigen ist kein Schuldeingeständnis und darf auch sonst nicht weiter gegen den Beschuldigten ausgelegt werden. Wir bieten unseren festen Fördermitgliedern kostenfreie Informationen zu Rechtsfragen von einem Anwalt: http://hanfverband.de/index.php/nachrichten/blog/1655-neu-kostenfreie-informationen-zu-rechtsfragen-fuer-dhv-unterstuetzer Liebe Grüße, Sascha

Hey Ich gehöre zu den den unglücklichen, die ihre Bestellung von sensi seeds leider nicht bekommen hat. Bei der Bestellung handelt es sich um 10 stk. Jetzt ist die Frage womit habe ich genau zu rechnen da viele ja schon ein Stellungnahme bekommen habe und bei mir ist es jetzt schon knapp 2 Monate her. Kann ich Glück haben und da passiert gar nichts? Und ich Kan weiter machen wie zu vor? Und ich mache grade eine MPU wird das ein Problem für mich geben? (ich kann aber ein Abstinenz Nachweis vorlegen)

laut der Pressemitteilung des Zolls wurden in allen Fällen Strafverfahren eröffnet. Ob du nun "vergessen" wurdest und Glück hast, können wir nicht 100% einschätzen. Hier mehr zum Thema: https://hanfverband.de/nachrichten/news/der-zoll-und-die-samen-aus-den-niederlanden Eventuell ist es ratsam, das Ganze mit einem Anwalt zu besprechen. Wir bieten unseren festen Fördermitgliedern kostenfreie Informationen zu Rechtsfragen von einem Anwalt: http://hanfverband.de/index.php/nachrichten/blog/1655-neu-kostenfreie-informationen-zu-rechtsfragen-fuer-dhv-unterstuetzer   Außerdem erhalten unsere Mitglieder bei Führerscheinproblemen eine Erstberatung beim Beratungs-Netzwerk-Fahreignung kostenlos: http://hanfverband.de/index.php/nachrichten/blog/1435-neu-fuehrerscheinberatung-fuer-dhv-unterstuetzer Liebe Grüße, Sascha [DHV]

Sehr geehrte Damen und Herren die Polizei kam aufgrund einer Selbst körperverletzung einfach in meine Wohnung obwohl ich zu dem Zeitpunkt garnicht Zuhause war und dabei entdeckten sie 3 Pflanzen die ca 1,5monate alt waren alles Zubehör wurde beschlagnahmt jetzt kommt meine frage was ich tun soll ich wurde Vorgeladen und weiß nicht recht was ich tun soll die 3 Pflanzen waren lediglich für den eigen Konsum das ich mir nicht immer gestrecktes Weed kaufen muss.

Ja wie die Überschrift schon sagt hatte ich gestern eine hausdurchsuchung! Weil ein Bauarbeiter etwas gesehen hätte (kann mir nur nicht erklären wie weils ohne Hilfsmittel nicht möglich gewesen wäre) ja anwesend war keiner weder Partnerin noch ich.mein Nachbar hat die Polizistin gesehen als sie ne Metallkarte wegsteckte als er zur Arbeit musste. Das Zimmer mit wo das jetzt mutwillig zerstörte Zelt steht ist regelrecht wie das Zelt mutwillig verwüstet worden...Ja soviel dazu lg

Hallo, ich habe einen Brief von der Polizei bekommen, wo drin steht ich habe 2019 und Anfang 2021 Betäubungsmittel erworben. Ich werde Vorgeladen, da ich beschuldigter bin. Wie soll ich nun am besten vorgehen? Vielen Dank

Bin kein regelmäßiger Sponsor, aber das ist schon ein guter Anreiz.

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