Kein Führerscheinentzug bei erstmaligem Vergehen
Pressemitteilung des Deutschen Hanfverbands vom 11.04.2019
Berlin, 11.042019 - Heute urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum und erstmaligem Verkehrsverstoß. Dem Urteil voran gingen unterschiedliche Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sowie des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens, bei denen die Kläger gegen die Entziehung ihrer Fahrerlaubnis klagten. Der Deutsche Hanfverband kritisiert den unterschiedlichen Umgang mit Alkohol- und Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr grundsätzlich.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte entschieden, dass der Führerscheinentzug bei einem gelegentlichen Cannabiskonsumenten nach einer erstmaligen, als Ordnungswidrigkeit geahndeten Fahrt nicht rechtens sei. Das Oberverwaltungsgericht Münster war der Auffassung, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis bei einem Kläger zu Recht auf der Grundlage von § 11 Abs. 7 FeV erfolgt sei.
Nun urteilte das Bundesverwaltungsgericht und schloss sich der Rechtsauffassung des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs an. Das Gericht teilte mit, “dass die Fahrerlaubnisbehörde bei einem gelegentlichen Konsumenten von Cannabis, der erstmals unter der Wirkung von Cannabis ein Kraftfahrzeug geführt hat, in der Regel nicht ohne weitere Aufklärung von fehlender Fahreignung ausgehen und ihm unmittelbar die Fahrerlaubnis entziehen darf”, so das Bundesverwaltungsgericht in seiner Pressemitteilung.
Dass Cannabiskonsumenten nach einer erstmaligen Fahrt unter Cannabiseinfluss nicht mehr sofort der Führerschein entzogen werden kann, sondern zunächst eine MPU anzuordnen ist, sieht der Deutsche Hanfverband als ersten kleinen Schritt in die richtige Richtung. Allerdings ist dies immer noch eine härtere Behandlung im Vergleich zu Alkoholkonsumenten, obwohl Cannabis eine geringere Erhöhung des Unfallrisikos mit sich bringt. Zudem ist der Grenzwert für THC im Straßenverkehr in Deutschland so niedrig angesetzt, dass auch bei völlig nüchternen Fahrern eine Drogenfahrt unterstellt wird. Bei Alkoholverstößen gibt es eine wohlkalkulierte Sanktionsspirale zur Erziehung der Verkehrsteilnehmer. Erst nach mehrmaliger Fahrt über 0,5 Promille wird die grundsätzliche Fahreignung überprüft. Diese Sanktionsspirale läuft ins Leere, wenn bei Cannabiskonsumenten schon der erste Verstoß zu einer grundsätzlichen Überprüfung führt.
Dieses Urteil ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wir fordern allerdings eine grundsätzliche Gleichbehandlung von Alkohol- und Cannabiskonsumenten im Führerscheinrecht und die Einführung eines realistischen THC-Grenzwertes, der sich an einer möglichen Verkehrsgefährdung orientiert und nicht zur Bestrafung nüchterner Verkehrsteilnehmer führt, so DHV-Geschäftsführer Georg Wurth nach der Urteilsverkündung.
Kommentare
Tevfik
11. April 2019 - 11:27
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Guten Tag Dhv Team,
Guten Tag Dhv Team,
Freut mich das wenigstens noch ein Bundesland es so macht wie Bayern. Das Problem dabei ist aber das sie einem Zeit von 2 Monaten geben um die mpu zu machen. Das bedeutet das man garkeine Chance hat diese zu bestehen da man keine Abstinenznachweise erbringen kann. Dieses Gesetz bringt also mehr Geld ein als es "normal" zu lassen. Hab das alles grad am laufen.. lebe in Bayern. Das ist kein Spass. Die wollen am liebsten das man mpu macht einen Haufen Geld bezahlt nur um durchzufallen. Hat mit sogar die Frau von der führerscheinstelle so gesagt. Schönen Tag euch noch.
jjj
12. April 2019 - 20:45
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NICHT WAHR
das stimmt nicht so ganz hatte das gleiche und es ist möglich die mpu zu bestehen und die dafür benötigten kurse zu belegen.
Tevfik
14. April 2019 - 13:18
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AUCH NICHT WAHR
Ich mache genau das grade durch. Es gibt unter anderem auch ein MPU Forum. Noch nie hat einer in Bayern mit probierkonsum bestanden. Vielleicht geht das mit so Kindergarten wie 1.1 aktiv und 2ng passiv. Sonst nicht. Wurde mir von meiner Vorbereitung und zwei Mpu-Prüfstellen so gesagt. Aber Versuch dein Glück.
Jochen
17. April 2019 - 23:12
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Von wegen
Es ist nicht Möglich eine Mpu zu bestehen ohne Abstinenzkontrollprogramm die Fristen wurden bewusst zu kurz gelegt.Der Tüv Life Service Darmstadt hat mir 8500 Euro aus der Tasche gezogen und ich hab nach 2 Mpu s und 2,5 Jahren Abstinenzprogramm davon 1,5 Urin und 1Haaranalyse und hab immer noch keinen Lappen weil der Psychologe dort ohne Aufzeichnungspflicht der Gespräche wegen der Umgekehrten Beweißlast die dort im Verwaltungsrecht gilt schreiben kann was er will ,der "Kunde aber vor Gericht nicht dagegen angehen kann da er beweispflichtig ist. Kurz es giebt keine Rechtsmitteloption. der einzige der Aufsicht über den Tüv hat ist die Vereinsaufsicht in Oberbayern(CSU Gebiet).Es ist eine Sauerei ,schwarzfahren ist schlicht billiger weil der Geldstrafe Tagessatz sich als günstiger herausgestellt hat als das Abstinenzprogramm und der Vorbereitungskurs und die MPU und der Nachbereitungskurs zusammen!!!!!Ein so erzeugter Arbeitsloser kostet in 15Jahren ca 151.400Euro den zu 50% die Kommune und zu 50%der Kreis zahlen .
Moro
20. April 2020 - 14:14
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Da hast du vollkommen recht
Da hast du vollkommen recht.Es ist ein GROßER Betrug von der Strassenverkehr Mpu Mafia die stecken alle unter einer Decke.
Schokobanane110
11. April 2019 - 12:55
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Hallo DHV Team
Momentan mache ich auch das selbe durch wie die Person über mir.
Allerdings versuche ich mich mit einem Probierkonsum durchzumogeln, weil ich einfach nicht einsehe den Führerschein wegen so einer schei... abzugeben.
Klar ist es nicht besonders klug unter Thc ein Auto zu bewegen, ABER das dann gleich mit so einer Strenge vorangegeangen wird halte ich auch für nicht rechtens.
Evtl könnt Ihr ja mal einen Artikel rausbringen, wie man den Führerscheinentzug mithilfe des Experimentellen Konsums umgehen kann
Anonymous
11. April 2019 - 14:24
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Liebes DHV-Team,
Liebes DHV-Team,
Meines Erachtens sollte es das oberste Ziel seien des DHV und der hanfcomunity die Kriminalität in der Führerscheinstelle zu stoppen!
Hanffreund
11. April 2019 - 22:54
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Anonymous schrieb:Liebes DHV
Meine Prioritäten sind:
1. Rechte nüchterner fahrer
2. Cannabis zum Eigenbedarf in der Öffentlichkeit
3. Anbau weniger Pflanzen daheim
4. Cannabis als Medizin
Retro Musik
11. April 2019 - 15:07
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So lala
Ich (und auch sicher viele andere) habe es genau so prognostiziert.
Im Prinzip ist alles wie vorher, ng Grenzwert, MPU Pflicht, man darf scheinbar 1 x auffällig werden... etc
Der einzige Unterschied besteht darin, dass der Führerschein "eventuell" nicht eingezogen wird und/oder nicht sofortig.
Weiterhin bleibt es ungerecht und teuer!
Frage:
Wie ist nun die Situation, wenn man ohne Kfz erwischt wird oder unter der ng Grenze bleibt?
Eigetnlich dürfte hier, bezogen auf den Führerschein, nun gar nichts mehr passieren?
Paul Ahrens
11. April 2019 - 17:56
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Doch. Ein Präzedenzfall in
Doch. Ein Präzedenzfall in Bayern zeigt, dass man auch als Fahrgast eines Taxis als Verkehrsgefährdung wahrgenommen wird, wenn man Cannabis konsumiert hat, oder es bei sich führt.
Retro Musik
12. April 2019 - 16:57
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Richtig
Danke.
Ja, davon hatte ich mitbekommen, inkl. Musterbeispiel zur Gegendarstellung.
Jedoch frage ich mich, wie es anhand der aktuellen Entscheidung gehandhabt würde. :)
Sascha
11. April 2019 - 16:27
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Das ist (wie erwähnt) nur ein
Das ist (wie erwähnt) nur ein kleiner Schritt. Für Betroffene ist das natürlich mager und ich kann die Frustration gut verstehen.
Aber es werden weitere kleine Schritte folgen, bis das Baby laufen lernt.
Abstinenzler
11. April 2019 - 17:07
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THC Konsum vs. Alkoholkonsum gegen THC Konsum vs. Medizinprodukt
Dass regelmäßig der Konsum von THC mit dem Konsum von Alkohol verglichen wird, das ist eine Blickrichtung die vermutlich in die falsche Richtung. Wichtiger würde ich rechtliche Bedenken im Vergleich THC Konsum vs. Medizinprodukte legen. Verfassungsrechtlich gesehen ist der THC Konsum eines Bürgers im Blut ebenso erkennbar, wie der Konsum von THC über ein Medizinprodukt. BEIDEN Personen kann THC im Blut nachgewiesen werden. BEIDE Personen weisen nach x Tagen einen entsprechenden THC-Spiegel auf. Wie hoch dar der THC-Spiegel bei Konsumenten eines Medizinproduktes sein, bis zu dem ein Arzt Fahrtauglichkeit bescheinigen darf? Schlussfolgerung: Wenn der eine Arzt Fahrtauglichkeit z.B. bis 6mg/ml bescheinigen würde und ein anderer Arzt bis 7mg/ml, warum kann es dann anderern Ärzten erlaubt sein, die Fahrtauglichkeit bei 1mg/ml in Frage zu stellen? Das hört sich irgendwie nicht Verfassungsgemäß an.
Onkel
11. April 2019 - 18:15
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frage mich auch was ist, wenn
frage mich auch was ist, wenn man mit unter 1ng erwischt wird.
Swiffer
15. April 2019 - 19:01
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das is sozusagen unmöglich
das is sozusagen unmöglich
Henrik
11. April 2019 - 23:55
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Hallo Hanffreunde.
Hallo Hanffreunde.
In welchem Umfang soll nun diese MPU ablaufen. Das bleibt wohl zu klären. Sollte ja klar sein das dann keine Abstinenz Nachweise über einen Zeitraum von einem Jahr erbracht werden können falls die mpu umgehend gemacht wird. Oder bleibt das Spielchen gleich im Sinne von trotzdem 1 Jahr Abstinenz nachweisen dann mpu machen aber währen dieser Zeit den Führerschein behalten. Wir brauchen KLARE Regeln wie bei Alkohol. Jemand mit 1.6 Promille am Steuer wird gleich behandelt wie jemand der nüchtern mit knapp über 1ng im blut am nächsten Tag fährt. Also unverantwortungsvoll im vollrausch Leben gefährden gleichgesetzt mit verantwortungsvoller nüchterner Teilnahme im Straßenverkehr? Kämpft für das normalste der Welt und unterstützt den Hanf Verband.
Tevfik
14. April 2019 - 13:21
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Guter Beitrag!
Guter Beitrag!
Ich hab das zurzeit genau so am laufen. Die wollen trotzdem Abstinenz-nachweise. Kommt natürlich auf die Werte drauf an. Aber im großen und ganzen hat sich garnichts geändert.
Ben
12. April 2019 - 1:08
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Was genau hat sich dadurch
Was genau hat sich dadurch denn verbessert??? Mpu besteht man nur mit 12 Monate Abstinenz Nachweis!!!(in bayern auf jeden Fall) also gar nix mit gelegentlich konsumieren und Führerschein besitzen. Gibt also überhaupt keinen Grund hier etwas zu feiern, oder schön zu reden...
Ricky
12. April 2019 - 8:47
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Führerschein
Moin...
Gilt das auch rückwirkend? Mein schein wurde 2007 eingezogen. Kann ich den jetzt zurück fordern?
Gabriel
12. April 2019 - 22:16
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Ja, das frage ich mich auch.
Ja, das frage ich mich auch. Meiner wurde 2013 eingezogen. Allerdings hab ich auch gelesen dass nach 10 j der fuehrerschein neu gemacht werden muss.
rRicky
25. April 2019 - 18:45
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ja das stimmt aber da kommt
ja das stimmt aber da kommt dann noch die mpu dazu soweit ich das weis
Danny
12. April 2019 - 10:39
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Was heißt das für Betroffene
Was bedeutete das für Mich? Ich habe deshalb mein Führerschein vor 2 Jahren verloren (+Probezeit). Kann Ich ihn Jetzt zurückfordern?
Anonym
12. April 2019 - 14:06
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MPU bescheid während man auf Weltreise ist?
Ich wurde vor 2,5 Wochen von der Polizei aufgehalten bzw auf dem PArkplatz aufgegriffen.. Allgemeine Verkehskontrolle (bin gerade von der Arbeit gekommen und wollte Aussteigen und zur Wohnung gehen. Urin-Test ergab den nachweis von THC ... Blutprobe etc.. ganze Prozedur ..(erstmalig Aufgefallen) bzw von auffalen war hier nicht mal die Rede da ich einfach nur Untersucht wurde, weil ich, um auf den Parkplatz zu kommen anhalten muss und den Gegenverkehr logischerweise durchlassen muss.. Und genau an der stelle wo ich Bremsen muss stand auch die Polizei und sieht mich natürlich von der Seite .. Somit haben Sie nur meine Dreads gesehen und dann vollgas hinterher auf den PArkplatz.. Ein Bescheid kam bislang noch nicht .. weder von der Polizei noch von der Führerscheinbehörde.. Tatsache ist aber auch das ich bereits meine Weltreise geplant habe und sowohl Wohnung als auch den Job gekündigt habe zum 30.04.2019 (schon vor der Kontrolle). ICh werde Definitiv ende diesen Monats mit meiner Reise starten, da ich diese bereits seit 3 Jahren geplant habe und auch nur deshalb meinen Führerschein gemacht habe. Aus rechtlichen Gründen muss ich mich aus Deutschland abmelden da ich keine neue Meldeadresse Beziehe .. Mein Bruder ist bei der Führerscheinstelle als Empfangsbevollmächtigter eingetragen um Briefe zu Empfangen wärend ich im Ausland rumtukker .. Wie ist das nun, Es ist relativ unwarscheinlich das Irgendein schreiben vor meiner Abfahrt im Briefkasten liegt. Was ist nun wenn ich Irgendwo im Ausland umherfahr und mir die Welt ansehe und wärend dessen in den nächsten Monaten ein schreiben kommt das Ich die MPU oder etc machen muss. Ich fahr nicht extra aus tschimbucktu zurück nach Deutschland und brech meine Reise ab wegen dem MPU in einem Land in dem Ich nichtmal mehr Wohne. Ich werde wohl auch mehrere Jahre Unterwegs sein (mindestens aber 1-2 Jahre) Was kann in diesem Fall passieren??? Hab mich bereits schon halb tot gegooglet aber scheinbar hat diese Situation in so einem fall noch keiner gehabt bzw nicht öffentlich gemacht.. Noch steht zwar aus was die Werte sagen aber ich geh einfach mal vom Härtefall aus.
Sascha Waterkotte
12. April 2019 - 16:16
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Hi,
das ist in der Tat eine spezielle Frage, bei der ich dir leider nicht, aber sicher der Führerscheinpapast Theo Pütz weiterhelfen könnte. Unsere Mitglieder erhalten bei Führerscheinproblemen eine Erstberatung beim Beratungs-Netzwerk-Fahreignung kostenlos: http://hanfverband.de/index.php/nachrichten/blog/1435-neu-fuehrerscheinb...
Liebe Grüße, Sascha [DHV]
Anonym
12. April 2019 - 16:23
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Danke Dir.
Danke Dir.
Habe Die Frage dennoch auch mal ins Forum gepackt.. Denke, da ich bislang zu diesem Thema aber auch gaaar nichts gefunden habe, ein Tread dazu mal ganz Sinnvoll wäre um darüber zu Diskutieren. Werde gerne diese Erstberatung in anspruch nehmen.
Mark
12. April 2019 - 18:45
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Frage
Hallo,
Hast du deinen Führerschein noch, bzw. Den internationalen Führerschein?
Dann ist doch alles in Butter.
Vermutlich ziehen sie den erst ein, wenn du wieder nach D zurück kommen solltest...
Es überprüft doch niemand im Ausland ob der Lappen evtl ungültig erklärt wurde...
Ich würde das ganz locker sehen an deiner Stelle.
Gute Reise!
Anonymous
3. August 2019 - 14:12
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Ich war im Ausland und habe
Ich war im Ausland und habe dann über meinen Anwalt den Einzugs“befehl“ von der FSST erhalten. Anschließend musste ich den FS aus dem Ausland zurückschicken.
Tim
12. April 2019 - 16:14
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Rückwirkend
Wirkt dieser neue Entscheid auch Rückwirkend?
Es soll im Prinzip ja um die Frage gehen ob man zwischen Rausch und Autofahren trennen kann. Wie vorher auch schon. Mit der (sofortigen) Anordnung einer Mpu unter der Vorrausetzung eines Nachweises von einer Abstinent von 6/12Monaten, hätte der Gesetzeswidrig gehandelte Übeltäter nichts gewonnen. Was sollen solche Regelungen die nicht aufgehen.
Es sind 23 Kühe und 17 Schafe auf einem Schiff, wie Alt ist der Kapitän.
Bin mittlerweile etwas mehr als 6 Monate abstinent. Ich muss sagen man bekommt schon noch einen anderen Blickwinkel auf die Dinge aber bevor ich mir jetzt hier den Rest dieses ganzen Verfahren gebe, würde ich gerne Wissen wie weit dieses neue Urteil Rechtskräftig ist?
Gilt dies nur für Personen mit leicht erhöhten Aktiven Werten? Oder auch mit noch 15ng THC. Wobei leicht ein Adjektiv ist für denen einen mag 1,3 leicht sein beim anderen noch 5 oder 6.
Unter 75ng passiver Wert oder doch 150.
Ich bitte den DHV hier für mehr Infos, das ein solches Urteil gefällt wurde kann man (fast) überall lesen.
Anonymous
12. April 2019 - 18:09
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Das war schon 2013 so, als
Das war schon 2013 so, als mir das Teil abgenommen wurde (Kontrolle in NRW, Führerscheinstelle Sachsen). Ich könnte eine MPU machen, um den Schein zurück zu kriegen. Dazu müsste ich aber aufhören zu rauchen - und das werd ich ganz bestimmt nicht tun. Aber so eine MPU verjährt nach 15 Jahren...
Gabriel
12. April 2019 - 18:48
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Mein fuehrerschein ist nun
Mein fuehrerschein ist nun seit 2013 weg. Ich hab mich aufgeragt und hab mich mit den unterschiedlichbehoerden, mpu- vorbereitungsstellen in Verbindung gesetzt. Am Ende soll ich 3400 Euro zahlen, damit ich meinen Lappen wieder bekomme. Das ist alles einfach lächerlich. Ich kann jedem nur ans Herz legen wählen zu gehen, damit diese spiel mal ein Ende hat.
Wie schaut es denn aus.. kann ich jetzt nach diesem Urteil zu Führerscheinstelle gehen, meinen fuehrerschein verlangen und dann die mpu machen, wenn er mir2013 abgenommen wurde ??
Dino
13. April 2019 - 16:40
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Füherschein
Ich habe schon seid längerem kein führerschein mehr ds er mir aufgrund von canabiskonsum entzogen wurde. Ich wurde sllerdings als gelegenheitskonsument eingedtuft. Kann ich diesen jetzt zurückholen oder muss ich die mpu machen, da er mir hslt schon entzogen wurde? Dss war der erstfall bei mir
Tante Emma
14. April 2019 - 10:51
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Hallo alle zusammen,
Hallo alle zusammen,
was ich hier so in den Kommentaren lese, bestätigt meine Auffassung, dass man mehr an die Vernunft der Menschheit appellieren sollte einfach nüchtern ins Auto zu steigen. Denn so wie es zur Zeit aussieht sind viele Urteile dazu bei der Polizei noch nicht durchgesickert. Mein Sohn z.B. läßt des Auto stehn wenn er getrunken hat und des kiffen aufgegeben, um nicht den Führerschein zu verlieren. Denn man wird von der bayerischen Polizei immer noch wie ein Schwerverbrecher behandelt wenn es darum geht ob man was geraucht hat. Vor ein paar Tagen erst wurde er von einem Polizisten bei einer Kontrolle genögtigt, als der Alktest nichts ergeben hat, zuzugeben, dass er gekifft hat, obwohl er nie wegen Drogenkonsum auffällig war und er nicht aktenkundig ist. Also dieses penedrante, aggressive suchen nach etwas, was nicht ist, wird in Bayern noch lange fortbestehnen.
In diesem Sinne: Fahrt einfach nüchtern! Erspart einem zwar nicht die Diskrimminierung der Polizei aber viel Zeit, Nerven und Geld.
Duisburg
15. April 2019 - 1:20
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Sapradi
Ich habe der Polizei angegeben dass ich nach einem Lebenstief (unschuldig in Untersuchungshaft außerhalb der EU) vor 6 Monaten 13.08.18 gelegentlich in kleinen Mengen Cannabis konsumiert habe, aber kein Kraftfahrzeug geführt, da mir folgen bekannt waren (Führerscheinentzug) . Nach ein paar joints in diesem Monat (08.18) hörte ich auf zu konsumieren und widmete mich dem Alltag und integrierte mich erneut der Gesellschaft . Zum 22.10.18 würde ich nach der Arbeit in einer alg.V.kontrolle kontrolliert . (Am19.10.18) hatte ich Geburtstag und habe Cannabis auf einer Party konsumiert . Bin dann durch positives the im Urin auf die Wache genommen um Blut abzugeben . Die Werte betrugen 42ng /3,5ng /0.6 ng
Erstmals folgte ein Bußgeld in höhe von 750€ +1 Monat Fahrverbot in den nächsten 4 Monaten meiner Wahl.
Anschließend folgte ein schreiben indem steht, dass ich aufgrund von nicht möglichem trennen von Cannabis und führen eines Kraftfahrzeugs bei „regelmäßigem Konsum „ (da sie Angaben, dass sie nach ihrem „gefängnissaufenthalt“ erstmals konsumierten und dann nochmal zum 19.10 , konsumierten, Ihnen die Anordnung zur vollentziehung zugeteilt wird. Ich habe Zeit bis zum 18.04 die Erklärung/ Einverständnis/Führerschein abzugeben .
1.wieso hält sich das Strassenverkehrsamt an negativen Aspekten und geht hier von Gleichgültigkeit anderer anstatt von Gerechtigkeit aus , denn seit dem 19.10 habe ich kein Cannabis mehr konsumiert, gebe mich aber dennoch mit dem selben Umfeld ab wodurch eine haaranalyse riskant sei und kostenspielig.
2. erst ist erstmalig und ich bin auf den Führerschein angewiesen durch Job etc.
3. ich bin bereit Blut / Urin streaning zu machen aber sehe nicht ein 1000€ für die Mpu zu zahlen wobei ich noch 750€ für die erste verkehrsauffälligkeit bezahlen soll , aber andersrum meinen job verliere und nicht bezahlen kann ?
4.ich habe noch 3 Tage um was dagegen zu tun , was soll ich tun und gilt das gesetzt ab 11.04.2019 auch für mich ? . D.H darf ich den Führerschein jetzt behalten bis ich die Mpu eintritt ? Oder muss ich durch dem gesetzt jetzt Garkeine Mpu machen ? .
Anwälte wollen mich über den Tisch ziehen und Mpu Berater genau so. Vorallem das Strassenverkehrsamt bei uns in Duisburg entscheidet so wie denen gerade der Café bekommt! Danke für die Antworten im Voraus. Lg und sorry wegen der Rechtschreibung . Gibt schlimmeres worüber ich mir sorgen mache :/
Johnny87
15. April 2019 - 21:41
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So leid es mir tut aber das
So leid es mir tut aber das wird rein gar nichts bringen. Ich will dir da nicht alle Hoffnung nehmen aber ich habe das ganze Thema bereits durch. Ich hatte sogar beim Vorgespräch bei der FS aus versehen was gesagt, was am Ende in die Akte (und somit beim Psychologen der MPU Stelle) landete. Daher schonmal Regel nummer 1: kein Wort zu niemandem von den Behörden.
Mit deinen Blutwerten bist du für die voll drin im System und wirst weder durch Klagen noch durch irgendwelche Überredungskünste da raus kommen.
Daher: Spar dir das Geld und die Wut bereite dich schon mal auf die MPU in einem Jahr vor. Sieh deine Führerscheinakte ein und mache von jedem Dokument kopien / fotografien. Bereite dich im MPU Forum (das ist wirklich gut!) vor und mache deine Abstinenznachweise.
Wenn dien Umfeld riskant ist und du nicht aus beruflichen Gründen an dieses Umfeld gebunden bist versuche nicht bei Rauch-Sessions o.ä. dabei zu sein. Gute Freunde / Bekannte kann man auch nüchtern treffen. Bei mir hatte sich zu der Zeit auch gezeigt wer zu mit stand und wer nicht...
Miriam
16. April 2019 - 10:52
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Hoffe einer kann helfen
bei mir ist es sehr kompliziert also Kurzfassung ich habe versicherungsgeld bekommen darauf hin hat ne bekannte erzählt das ich für 3000€ MDMA in meiner Wohnung hab. 8 Kripo Beamte kamen und haben Wohnung durchsucht und nur 5 g Gras gefunden ( unter 5%thc Gehalt ) Natürlich stimmte das nicht mit dem MDMA. Ich bin alleinerziehende Mutter und dazu noch Schwerbehindert durch einen impfschaden ( 80% habe ein G B und aG im behinderten Ausweis ) als ich dann vernommen wurde hab ich gesagt das ich täglich kiffe da die nur Interesse an dem MDMA hatten und mir gedroht haben das die mir die Kinder weg nehmen desswegen dachte ich lieber mixh als klein kiffer dar zu stellen. Ja gut zuguter letzt wurde es eingestellt und muss wegen 5g gras 1800€ Strafe zahlen. Jetzt kam Führerscheinstelle und hat mir den Führerschein weg genommen. natürlich hätte ich einen Rechtsanwalt aber der war so schlecht das ich dann einfach aufgehört habe ihn weiterhin in in Anspruch zu nehmen. War alles zu teuer ohne Aussicht auf mein Führerschein. Rechtsanwaltkosten Gerichtskosten ohne Ende . Er hat es noch nicht mal hin bekommen meine Lüge das ich jeden Tag kiffe weg zu bekommen. Natürlich stimmte das nicht ich kiffe nicht jeden Tag. Bin auch noch nie im Straßenverkehr aufgefallen und ich hab mein Führerschein seid 10 Jahren bin oft in Kontrollen gekommen und noch nie positiven Test gehabt. Jetzt muss ich ein Jahr Abstinenz nachweisen und mpu machen und Führerschein ist auch schon weg. Habe schon hin und wieder mal an einen joint gezogen aber nur am Wochenende und wenn ich sowas gemacht habe habe ich mein Auto tagelang stehen gelasssen weil mir das fahren wichtig ist durch meine Behinderung. Das Auto ein kleines bisschen Selbstständigkeit und nun bin ich auf alles und jeden angewiesen.. kann noch nicht mal ohne Stress zu den Abstinenz Kontrollen gehen weil ich nicht weis wie ich hin komme oder Arzt besuche Kindergarten einkaufen usw. Was gibt’s da für Möglichkeiten da ich noch nie auffällig war.?? Danke schon mal im Voraus das ist wirklich nur ein Bruchteil weil zb Landratsamt hat auch ganz viele Fehler gemacht die ich ausbade zb die haben vergessen meine Akte von Landesgericht vergessen zurückzuschicken da habe ich am Anfang ein wiederherstellungsantrag beim Gericht beantragt. Der wurde abgelehnt und ein Widerspruch ist jetzt nach ein halben Jahr noch offen da die meine Akte vergessen haben und solange der offen ist kann ich keinen Antrag auf neu Erteilung vom Führerschein machen und die wollen dann MPU wegen nichts die haben keine Beweise keinen einzigen positiven Test, Führerscheinstelle sagt ich hab keine Sperre muss aber zur MPU und 1 Jahr Abstinenz nachweisen dachte die Länge der Abstinenz entscheidet MPU stelle ??? Ich hab noch nicht mal das Geld dafür woher auch bin arbeitsunfähig . Hoffe hier ist einer dabei wo mir helfen kann oder tips geben kann . Bin so verzweifelt Lg
CBM
18. April 2019 - 16:11
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Hey,mir tut es leid wie es
Hey,mir tut es leid wie es dir ergangen ist und ich empfinde es auch mehr als ungerecht dass dir der Führerschein entzogen würde,weil ich dir glaube,dass du nie unter Drogeneinfluss Auto gefahren bist.Hoffnung kann ich dir leider jedoch kaum machen.Deine Aussage,jeden Tag zu kiffen und der Besitz von Cannabis reichen der Fahrerlaubnisbehörde leider völlig aus,dir den Führerschein zu entziehen,weitere "Beweise" sind nicht nötig.Deine Angaben zu widerrufen wird man als Schutzbehauptungen ansehen und die Erfolgsaussicht dagegen rechtlich vor zu gehen sind leider sehr gering.Du wirst um die Mpu nebst Abstinenzkontrollprogramm nicht umher kommen.Für den Antrag zur Neuerteilung hast du dann aber noch genügend Zeit,den stellt man so in etwa 2-3 Monate vor der geplanten Anmeldung zur MPU.Zu Fragen rund um das Thema Mpu,Drogenscreening etc. gibt es im Netz einige gute Foren die einem weiterhelfen.Ein Vorbereitungskurs,z.B. bei einem seriösen Verkehrspsychologen würde ich auch empfehlen.Und noch ein letzer Rat für die Zukunft:niemals KonsumAngaben oder sonstige Aussagen über Drogen bei der Polizei oder anderen Behörden machen!Freundlich bleiben aber unbedingt schweigen.So, ich hoffe dir ein klein wenig geholfen zu haben und wünsche dir alles Gute und viel Kraft für deinen weiteren Weg! Peace CBM
https://www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/
Kulesza Oliver
11. August 2020 - 1:55
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Ja das mit den Aussagen ist
Ja das mit den Aussagen ist auch wieder so ne Sache, sollte man am besten alles Aufnehmen was Gesprochen wird..Bei mir hat die Polizei angebliche Aussagen in den Bericht geschrieben, die ich nie Getätigt habe, da muss man erst mal wieder das Gegenteil beweisen und ohne Beweise ist man der gearschte.
Sascha Waterkotte
23. April 2019 - 12:26
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per E-mail beantwortet
LG, Sascha [DHV]
honki
25. April 2019 - 20:06
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wenn das wörtchen Wenn nicht wäre
ach ja wenn es denn mal so wäre..
Ich bin vor 3 Monaten in Bayern mit ca. 2.3 g Cannabis aufgegriffen worden und habe dabei kein Fahrzeug oder sonstiges geführt.. (also keine Blutennahme / bzw Urintest)
Zudem ist es auch das erste mal das ich mit BTM in Verbindung gebracht wurde, also erstmals polizeilich "festgehalten" wurde /bzw "auffällig" wurde
Das Verfahren wg Besitzes wurde fast umgehend eingestellt, nun habe ich aber mit grösseren Konsequenzen zu rechnen da nach "Zusatzartikel 4 der Straßenverkehrsordnung" nun das Landratsamt bzw die Führerscheinstelle mein "Trennungsvermögen" in Frage stellt und mir meinen Führerschein wegnehmen will..
Da es bis jetzt nur eine Anordnung ist kann ich noch nicht mal mit einem Anwalt dagegen vorgehen, bzw dem überhaupt Wieder sprechen..
Unterm Strich:
-mein Job ist gefährdet da ohne Lappen keine Anstellung mehr möglich ist
-ich muss jetzt schon anfangen zu sparen um die teure MPU zu bestehen/zahlen zu können, nur um danach wieder Gefahr zu laufen angehalten zu werden und dann den Lappen sofort entzogen zu bekommen
soll heissen die Repression des Staates läuft munter weiter und solange man mit uns Kiffern Geld machen kann wird darauf auch kaum verzichtet werden..
PS: wo leben wir denn das mir andere erzählen könne was richtig und falsch ist wenn Sie doch selbst alles moralisch falsch entscheiden.. so much hate 4 that fkn system
PPS: allein das schreiben vom Landratsamt kostet mich schon knapp 300€ nur das Sie mich über den Sachverhalt informiert haben.. grummel
JohnDoe
29. April 2019 - 5:24
Permalink
kaum Veränderung
im Prinzip ändert sich nichts. Probierkonsum und geringe Werte führen erstmal zu einem Ärtzlichen Gutachten und je nachdem welcher art Konsum festgestellt wird kommt MPU oder nicht. Bei mir wars gelegentlicher Konsum. Wobei gelegentlicher ist bei den Behörden mehr als 1 mal ;) Hab selbst meinen Lappen deswegen verloren 2012.
Am schlimmsten finde ich die Tatsache das ich gegenüber den Behörden weniger geeignet bin ein Fahrzeug zu führen als jemand der Medikamente nimmt....
Als Konsument ist es im Prinzip egal ob ich 2 Tage mit dem Autofahren warte oder den Joint noch im Auto ausdrücke... Lappen ist eh weg ^^
und an alle die über die MPU schimpfen, ja es ist ungerecht aber mit der richtigen Vorbereitung schafft man es beim 1. Mal. Abstinenz ist natürlich Voraussetzung , wer das nicht schafft sollte sich fragen ob er nicht ein Drogenproblem hat...
Adrian
1. Mai 2019 - 14:01
Permalink
Kriminelles deutsches System
Komme selbst aus einer armen Familie (Mutter alleinerziehend...). Hab für meinen Führerschein gespart, seit dem ich 12 bin! Hab dann im Mai 2018 meinen Führerschein bestanden und mir vor genau 1 Woche einen Roller gekauft, da ich davor einfach nicht das Geld dafür hatte. Hab ab dem Tag an, als ich den Roller gekauft habe aufgehört zu kiffen (24.4.19).Wegen diverser persöhnlicher Probleme hab ich jeden Tag gekifft. Bin Freitag (26.4.19) in eine Polizeikontrolle geraten, wurde zu einem Urintest gezwungen (Mir wurde gesagt wenn ich den Urintest verweiger ist mein Lappen für ein Jahr abgeben muss). Ergebnis: Urintest positiv, Blutabnahme. Jetzt darf ich 500 Euro zahlen und muss sehr wahrscheinlich eine MPU machen, die ich mir aber nicht leisten kann und die ich auch nicht machen werde, da ich es nicht einsehen kann (Bin nicht unter Drogeneinfluss gefahren). Ich verstehe nicht wieso wir Kiffer so behandelt werden. Ich mein ich geh doch zu keinem Psychologen, weil ich ab und zu einen Joint rauche! Jetzt ist mein Führerschein weg, für den ich ein halbes Leben lang gespart habe (Bin zur Zeit 19 und noch Schüler). Ohne den Führerschein kann ich auch nicht mehr zur Arbeit (Arbeite zweimal die Woche um 5 Uhr morgens noch vor der Schule, damit ich meiner Mutter helfen kann über die Runden zu kommen). Ich weiß echt nicht mehr was ich machen soll ich fühle mich einfach ungerecht behandelt wegen nix und wieder nix! Echt traurig was zur Zeit in Deutschland abgeht...
Trünni
2. Mai 2019 - 18:44
Permalink
Cannabis Führerschein
Hallo liebe Gemeinde,
leider habe ich hier obwohl die Frage häufiger kam keine richtige Antwort herauslesen können.
Im Oktober 2018 wurde ich mit Thc werten (33.0 Passiv und 2.7 Aktiv oder wie man das Formuliert ich hoffe ihr wisst was ich meine) am Steuer erwischt ohne was dabei gehabt zu haben. Meine Frage ist jetzt kann ich durch den neuen Beschluss meinen Führerschein zurückfordern da dies mein erstes Cannabis "vergehen" im Straßenverkehr war und wie es aussieht man daraus ja nicht schliessen kann das ich Fahruntauglich bin.
LG Trünni danke für die Antworten
Manuel
5. Mai 2019 - 15:38
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Würde mich auch interessieren
Würde mich auch interessieren, habe ein ähnlichen fall
Anonym420
21. Mai 2019 - 23:38
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Neues Gesetz hoffnung hat geklappt
Leute ich hoffe ich kann auch bisschen Hoffnung geben.
Wurde Anfang dieses Jahres knapp über dem grenztWert ( der läcehrlich ist ) " erwischt ".
Habe meine super Anwältin eingeschaltet und sie meinte ich sollte vorsichsthalber schonmal mit den abstineznachweisen beginnen.
Den FührerSchein habe ich abgegeben und meine Anwältin meinte schon vorher zu mir das ein neues Gesetz raus kommen wird das sehr wahrscheinlich für mich spricht.
Tja ich hole meinen FührerSchein morgen von der führerschinstelle ab .
Darf ich fürs erste behalten bis weiteres geklärt ist ( ob jetzt eine mpu ansteht oder nicht ).
Kriege sogar die Gebühren von der führerscheinStelle erstattet.
Hoffe habe euch bisschen Hoffnung gegebeb.
Schaltet aufjeden Fall ein/e Anwalt/Anwältin ein. Aber eine gute.
Kostet das zwar was aber immer noch billiger als die mpu.
Ich gehe im Moment all in.
An alle die das lesen wünsche euch einen schönen tag.
Frage
28. Mai 2019 - 17:46
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Ich wollte nur wiessen wie
Ich wollte nur wiessen wie hohe deine werte war? Ich habe meine lappe 3jahre davor verloren mit 1.7 thc ind 13thc cooh
daniel fester
17. Juni 2019 - 23:10
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1,1
1,1
Klaus
12. Juli 2020 - 3:05
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Ich habe noch mal Glück gehabt!
Hi ich wurde auch erwisch, weil ich mich noch in der Ausbildung befinde hatte ich vor einer hohen Geldstrafe ganz schön viel Angst! Ich habe mich auf diversen Seiten informiert aber kann es wirklich bis zu 10.000€ kosten? Mein Verfahren läuft noch und ich muss bald zur MPU. Wie sind da eure Erfahrungen mit den Kosten?
JahZito
28. Mai 2019 - 19:32
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Neues Gesetz?
Hi Leute,
mich haben die am Freitag 24.05. nach der Arbeit in einer allgemeinen Verkehrskontrolle positiv ("nur" THC) getestet und mit ins Krankenhaus genommen und Blut abgenommen und noch eine Untersuchung durchgeführt. Danach konnte ich gehen. Nach 24 Stunden durfte ich dann mein Fahrzeug wieder selbst abholen / fahren.
Die Werte, die da kommen werden, werden mit Sicherheit einem Dauerkonsumenten zugeordnet, da bin ich mir fast sicher, wenn mein schneller Stoffwechsel mir nicht helfen sollte. Am Vortag wurde noch am Joint gezogen. Ich bin auch Dauerkonsument, aber ich gehe damit eigtl sehr vernünftig um und fahre nie, wenn ich geraucht habe. Allerdings bin ich seit 20 Jahren nicht kontrolliert worden und jetzt ebenso gef***t wie die andern hier, wo ich eigtl nüchtern war, aber durch Nervosität aufgefallen bin. Ich wurde darüber nicht belehrt, dass das in die Augen leuchten und die "Hampelmannnummer" mit rechtem Fuß vor etc. freiwillig sei, mir wurde nur gesagt, dass ein Urintest freiwillig sei, aber wenn ich den jetzt nicht mache, nehmen sie mich gleich mit ins Krankenhaus und nehmen mir sowieso Blut ab.
Naja, gefunden haben sie nichts, d.h. mit den Werten, von denen ich wie gesagt ausgehe, dass sie hoch sein werden, werden die mir Dauerkosum unterstellen.
Wie sieht das jetzt aber mit diesem "Erstverstoß" aus und habe ich evtl auch Glück, dass ich aus der Nummer mit meinem Führerschein raus komme?
Danke schon mal
Anonymous
14. Juni 2019 - 12:51
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Das frag ich mich auch. Hab
Das frag ich mich auch. Hab exakt das gleiche am laufen
Max Mustermann
14. Juni 2019 - 16:01
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Lebe in Baden Württemberg
Lebe in Baden Württemberg hatte eine Anordnung für ein ärtzliches Gutachten wegen Cannabiskonsum in der Probezeit. Meine Werte waren aktiv 6,0 und passiv 47 habe fest mit MPU gerechnet. Die Kontrolle war Anfang dieses Jahres. Landratsamt hatte nach Ermessen entschieden. Anwalt meinte auch nur das ich Riesen Glück hatte und er es sich nicht erklären kann wieso mir nicht direkt der Führerschein entzogen wurde bei meinen Werten. Gutachten habe ich beim TÜV Süd gemacht und die gute Frau vom einmaligen Konsum überzeugen können.
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