Cannabis und die Polizei - Allgemeine Verhaltensregeln
Cannabis und die Polizei - Allgemeine Verhaltensregeln
Ein Großteil der Konflikte zwischen Polizisten und Bürgern ist nicht in erster Linie Folge der erwarteten Bestrafung. Vielmehr entstehen Probleme daraus, dass unter Stress vermeidbare Fehler begangen oder einfache Deeskalationsstrategien vergessen werden.
Hinweise für den Leser
Dieser Text ist Teil einer Textsammlung, die sich mit den Rechtsgrundlagen und dem Ablauf polizeilicher Maßnahmen gegen Cannabiskonsumenten beschäftigt. Die enthaltenen Tipps und Verhaltenratschläge wenden sich auch an die Mitglieder von Kontrollorganen wie Polizei und Zoll. Viele der beschriebenen Verhaltensweisen gelten unabhängig von Delikt oder Substanz auch für andere Kontrollsituationen.
Zur besseren Übersicht haben einzelne Abschnitte des Textes eine besondere Kennzeichnung:
Mit einem Hanfblatt gekennzeichnete Absätze wenden sich in erster Linie an Cannabiskonsumenten und andere Betroffene einer Kontrolle. Sie bietet praktische Tipps oder klären über die Rechte und Pflichten der zu kontrollierenden Person (z.B. Sie selbst) auf.
Absätze, die mit einem Polizistensymbol gekennzeichnet sind, wenden sich besonders an Polizeibeamte und andere Vertreter des staatlichen Gewaltmonopols. Die markierten Textabschnitte informieren über rechtliche Grundlagen der polizeilichen Maßnahme, werben aber auch um Verständnis für die Betroffenen der Kontrolle.
Das Paragraphen-Symbol weist auf einen Abschnitt hin, der die gesetzlichen Grundlagen darstellt. Neben Gesetzestexten sind so auch Zitate aus Gerichtsentscheidungen, unsere rechtliche Einschätzung und ähnliches gekennzeichnet.
Dies ist ein Informationstext des Deutschen Hanfverbandes, er gibt lediglich unsere Einschätzung der Lage wieder und ersetzt keine Rechtsberatung!
Was tun, wenn's brennt - Richtiges Verhalten bei Polizeikontakt
Jedes Jahr sind fast 4 Prozent der deutschen Cannabiskonsumenten Ziel polizeilicher Ermittlungen wegen eines Betäubungsmitteldelikts. Allein im Jahr 2007 ermittelte die Polizei in Deutschland in 141.391 Fällen von Cannabiskriminalität!
Vielfach waren die Beamten dabei gar nicht auf der Suche nach Rauschgift. Zufallsfunde kommen sehr oft dann zustande, wenn eigentlich harmlose Polizeimaßnahmen wie allgemeine Verkehrskontrollen eskalieren. Dabei gibt es vier Regeln, deren Beachtung nicht nur Kiffer sicherer durch die nächste Kontrolle bringt.
Im Folgenden erklären wir diese Regeln genauer, informieren wo nötig über die Gesetze, die ihnen zu Grunde liegen und geben Tipps für Konsumenten und Polizisten.
Im Anschluss stellen wir ein Video vor, welches die Problematik noch eingehender beleuchtet.
Ruhe Bewahren!
Im Prinzip ist auch die Begegnung mit dem "Bürger in Uniform" nichts anderes, als das Aufeinandertreffen zweier sich fremder Menschen. Auch wenn einer der beiden ein Polizist ist, muss man deshalb nicht in Panik verfallen. Wer bei einer Kontrolle ruhig bleibt, beruhigt automatisch auch sein Gegenüber.
Nicht jeder Polizist der Sie anspricht, hat schon etwas gegen Sie in der Hand oder will Ihnen etwas Böses. Mitunter müssen auch Beamte nach dem Weg fragen oder wollen Ihnen nur einen Hinweis geben ("Sie haben gerade Ihren Schlüssel verloren").
Selbst wenn die Polizei kommt, um Sie zu verhaften, hilft es niemandem, wenn Sie hektisch oder panisch werden. Im Zweifel machen Sie damit nur die Polizisten nervös. Manch harmlose Kontrolle ist eskaliert, weil die Beamten die Unruhe des Beschuldigten als Vorbereitung zu Flucht oder Angriff missverstanden haben.
Auch umgekehrt gilt das Prinzip der gegenseitigen Beruhigung. Die "Opfer" einer Polizeikontrolle stehen durch die ungewohnte Situation unter immensem Stress. Polizeibeamte sollten dies im Hinterkopf behalten und versuchen, durch ruhiges, deeskalierendes Verhalten das Stressniveau nicht unnötig zu steigern.
Im Zusammenhang mit Cannabis kommt es fast nie zu Gewalt gegen Beamte! Es gibt daher keinen Grund "kleine Kiffer" mit der gezogenen Waffe zu bedrohen.
Höflich bleiben!
Eigentlich sollte es nicht nötig sein, darauf hinzuweisen, dass alle Beteiligten einer polizeilichen Maßnahme einander mit der gebotenen Höflichkeit begegnen sollten. Die besondere psychische Belastung während einer Polizeikontrolle führt jedoch immer wieder dazu, dass dies vergessen wird.
§185 StGB Beleidigung: Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Eine Straftat "Beamtenbeleidigung" kennt das deutsche Recht nicht. Dennoch muss, wer Polizisten als "Bullenschweine" beschimpft oder ihnen "modernes Raubrittertum" vorwirft, mit empfindlichen Geldstrafen oder gemeinnütziger Arbeit rechnen. Oft wird zusätzlich ein Schmerzensgeld für den beleidigten Beamten fällig.
Fälle, in denen Cannabiskonsumenten erfolgreich gegen beleidigende Äußerungen von Polizisten vorgegangen sind, kennen wir nicht. Dennoch sind auch Bezeichnungen wie "Suchtkrüppel" oder "Drogenfreak" strafbare Beleidigungen im Sinne des §185 StGB.
Selbst wenn sie mit Schutzkleidung und Helm manchem wie Roboter erscheinen, sind Polizisten doch nur Menschen. Wie alle Menschen mögen sie es, wenn man sie mit Respekt behandelt. Ein "Guten Tag" hat noch keinem geschadet und hilft, die erste Anspannung abzubauen.
Auch während der Personalienfeststellung oder Durchsuchung sollten Sie die Grundregeln der Höflichkeit beachten. Wer erwartet, höflich behandelt zu werden, sollte selbst mit gutem Beispiel vorangehen.
Höflichkeit ist keine Einbahnstraße! Sie betrifft nicht nur die zu Kontrollierenden. Es liegt an Ihnen, der Höflichkeit bei Kontrollen die Tür zu öffnen.
Es klingt banal, aber "Guten Tag! Mein Name ist ... von der Polizeidienststelle ..." ist ein sehr effektives Werkzeug zur Personalisierung der Situation. Je mehr Ihr Gegenüber den Mensch hinter der Uniform wahrnimmt, umso unwahrscheinlicher ist eine gewalttätige Eskalationen. Auch wenn Ihre Dienstvorschrift es Ihnen nicht explizit vorschreibt, sollten sie deshalb dem zu Kontrollierenden Ihren Namen nennen.
Schweigen ist Gold!
Alle kennen den berühmten Satz: "Alles was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden." Dennoch werden mitunter selbst schweigsame Zeitgenossen angesichts einer Polizeikontrolle zu wahren Quasselstrippen. Diese menschlich verständliche Verhaltensweise ist gerade bei Kontrollen durch die Polizei jedoch einer der schlimmsten Fehler, die man als Kontrollopfer begehen kann.
Prinzipiell gilt: Alles, was Sie sagen, kann Ihnen und anderen schaden. Alles, was Ihnen hilft, können Sie später immernoch sagen!
Zwar ist es möglich, eine Aussage wieder zurück zu nehmen, in der Praxis nutzt die Polizei einmal gewonnene Informationen aber auch dann, wenn sie "offiziell" zurückgezogen wurden. Da man in der Regel als Laie nicht einschätzen kann, ob man mit seiner Aussage sich oder andere belastet, sollte man jede Einlassung zur Sache verweigern.
Das Recht, die Aussage zu verweigern
Jeder, der einer Straftat beschuldigt wird, hat in Deutschland das Recht, eine Aussage zur Sache zu verweigern. Dieses Recht sollte man nutzen! Außerdem haben Personen, die durch eine wahrheitsgemäße Aussage eine ihnen verwandtschaftlich oder lebenspartnerschaftlich nahe stehende Person belasten müssten, ein Recht, die Aussage zu verweigern. Über diese Rechte müssen die Betroffenen vor ihrer Vernehmung belehrt werden.
§ 136 StPO Rechte des Beschuldigten
(1) Bei Beginn der ersten Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Er ist darauf hinzuweisen, dass es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen. ...
Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. Februar 1992
Ist der Vernehmung des Beschuldigten durch einen Beamten des Polizeidienstes nicht der Hinweis vorausgegangen, dass es dem Beschuldigten freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen (§ 136 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO), so dürfen Äußerungen, die der Beschuldigte in dieser Vernehmung gemacht hat, nicht verwertet werden (gegen BGHSt 31, 395).
Was man bei Kontrollen sagen muss
Es gibt jedoch Dinge, die man Polizisten auf deren Frage hin sagen muss! Das betrifft Informationen, die eine Identifizierung ermöglichen, also: Name, Vorname, Geburtstag und -ort und die Meldeadresse. Vielfach ist zu lesen, man müsse auch eine ungefähre Berufsbezeichnung angeben, dem ist aber nicht so!
Auch die Frage nach dem Familienstand muss man nicht beantworten. Dies empfiehlt sich jedoch, wenn nahestehende Personen und Verwandte (Verlobte, Eltern, Ehegatten, Kinder etc.) in die polizeiliche Maßnahme verwickelt sind. Gegenüber solchen Personen hat man § 52 StPO ein besonderes Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen.
Die Informatorische Befragung
Problematisch ist das Recht, die Aussage zu verweigern, weil es nur für die Beschuldigten einer Straftat (und deren unmittelbares Umfeld) gilt. Dieser Umstand wird von Beamten immer wieder genutzt, um das Aussageverweigerungsrecht auszuhöhlen. Ihr Trick: Sie berufen sich darauf, zunächst ein so genanntes "informatorisches Gespräch" zu führen.
Während dieser "Befragung" genießen die späteren Beschuldigten jedoch noch nicht den vollen Schutz der Strafprozessordnung. Theoretisch sollen Polizisten das informatorische Gespräch nutzen, um zu ermitteln, welchen juristischen Status ihr Gegenüber hat - ist er Zeuge, Beschuldigter, Unbeteiligter... Die Rechtsbelehrung nach § 136 StPO soll erfolgen, sobald dies geklärt ist.
In der Praxis nutzen Polizeibeamte die informatorische Befragung vielfach als illegale Vernehmung ohne rechtlichen Beistand. Besonders perfide: Es ist Polizisten gestattet, den Anschein zu erwecken, Ihnen "wohlgesonnen" zu sein. Die als Guter-Cop-Böser-Cop zu zweifelhaftem Ruhm gekommene Vernehmungsstrategie ist auch in Deutschland gang und gebe.
Die einzig effektive Strategie gegen versehentliche belastende Aussagen ist es, konsequent nichts zu sagen! Beantworten Sie alle über Ihre Personalien hinausgehenden Fragen mit: "Ich verweigere die Aussage!" Lassen Sie sich nicht auf vermeintlich unverfängliche Gespräche, Smalltalk oder ähnliches ein.
Sollten Sie sich entscheiden, auf das Gespräch des Polizisten einzugehen, achten Sie besonders auf Formulierungen wie: "Erklären Sie sich mit ... einverstanden?" oder "Stimmen sie ... zu?"
Allzu leicht gibt man den Beamten mit der Beantwortung solcher Fragen Möglichkeiten (z.B. freiwillige Drogentests), die sie ohne Ihre "Mitarbeit" nicht hätten.
Das Aussageverweigerungsrecht gilt auch für scheinbar harmlose Fragen! Das Bundesverfassungsgericht hat 1998 noch einmal klar gestellt, dass niemand (selbst Zeugen oder vermeintlich Unbeteiligte) aussagen muss, wenn auch nur die Möglichkeit besteht, dass die Beantwortung der Frage ihn oder Dritte belastet.
Dieses "Grundrecht" des Kontrollierten gilt auch während der "informatorischen Befragung". Es ist rechtswidrig, durch drohen mit polizeilichen Maßnahmen Aussagen "zu erzwingen". Dies betrifft insbesondere Formulierungen wie "Dann müssen Sie halt mit auf die Wache kommen."
BVerfG, 2 BvR 510/96 vom 16.11.1998, Randziffer 9
Die Auferlegung einer Auskunftspflicht, durch die die Auskunftsperson in die Konfliktsituation geraten kann, sich entweder selbst einer strafbaren Handlung zu bezichtigen oder durch eine Falschaussage gegebenenfalls ein neues Delikt zu begehen oder aber wegen ihres Schweigens Zwangsmitteln ausgesetzt zu werden, ist als Eingriff in die Handlungsfreiheit sowie als Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts im Sinne des Art. 2 Abs. 1 GG zu beurteilen...
Unzumutbar und mit der Würde des Menschen unvereinbar ist ein Zwang, durch eigene Aussagen die Voraussetzungen für eine strafrechtliche Verurteilung oder die Verhängung entsprechender Sanktionen liefern zu müssen (vgl. BVerfG a.a.O., S. 49).
Nichts unterschreiben!
Wer erst einmal verstanden hat, in welche Schwierigkeiten man sich mit einem unüberlegten Wort bringen kann, den wird es nicht wundern, dass auch bei Schriftstücken gilt:
Alles was Sie unterschreiben, kann (und wird) gegen Sie verwendet werden! Jedes Schriftstück, das Ihnen nützt, können Sie auch noch später einreichen.
Immer wieder versuchen Polizeibeamte Situationen, in denen sie sich auf juristisch unsicherem Terrain bewegen, durch die schriftlich festgehaltene Willenserklärung des Betroffenen zu ihren Gunsten abzusichern. Wer leichtfertig seinen "guten Namen" unter alles setzt, was Polizisten im unter die Nase halten, hat so schnell der Durchsuchung der Wohnung ohne richterlichen Beschluss zugestimmt, bestätigt, dass es sich bei den gefundenen Rauschmitteln um die eigenen handelt etc.
Grundsätzlich sollten Sie der Polizei nichts unterschreiben! Es gibt kein Dokument eines Polizisten, das durch Ihre Unterschrift für Sie vorteilhafter würde. Dies gilt insbesondere für Sicherstellungs- und Beschlagnahmeprotokolle.
Sollten Sie sich dennoch dazu entschließen, etwas zu unterschreiben, lesen Sie es sich vorher gründlich durch und verlangen Sie einen Durchschlag/ eine Kopie! Mehr als einmal haben sich Schriftstücke auf dem Weg vom Tatort zum Staatsanwalt auf wundersame Weise verändert. Nur Ihre Kopie schützt Sie vor solchen Manipulationen!
Es gibt kein Gesetz, das den Kontrollierten dazu zwänge, Schriftstücke vor Ort zu unterschreiben. Wie jede potentiell gerichtsrelevante Äußerung dürfen auch schriftliche Aussagen verweigert werden! Aus der Tatsache, dass ein Betroffener seine Unterschrift verweigert, dürfen ihm keine Nachteile entstehen.
Uns ist klar, dass es Ihren Arbeitsalltag erleichtert, wenn die Betroffenen "kooperieren". Mag es auch schwer fallen - drängen Sie nicht dazu, doch noch zu unterschreiben. Akzeptieren Sie ein Nein als Nein!
Video - Sie haben das Recht zu schweigen
Der durch seine Webseite LawBlog bekannte Anwalt Udo Vetter hat auf dem 23. Chaos Communication Congress einen Vortrag zu den Themen Hausdurchsuchung, Aussageverweigerung, Beschuldigtenrechte und richtiges Verhalten bei polizeilichen Maßnahmen gehalten.
Das gut einstündige Video des Vortrags "Sie haben das Recht zu schweigen" kann man sich bei Google-Video ansehen.
Als Strafverteidiger kann ich nur sagen - nehmen Sie ihr Recht zu schweigen in Anspruch! Udo Vetter
Im Vortrag schildert Vetter, wie Durchsuchungen, Vernehmungen und Ermittlungsverfahren ablaufen. Er berichtet von konkreten Ereignissen aus seiner Verteidigerlaufbahn und erklärt, wie man sich gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft (insbesondere bei Hausdurchsuchungen) richtig verhält.
Die beschriebenen Verhaltensweisen gelten uneingeschränkt auch bei Betäubungsmitteldelikten!
Weitere Texte aus der Reihe "Cannabis und die Polizei"
- Rechtsgrundlagen polizeilicher Maßnahmen
- informiert Sie über die rechtlichen Grundlagen von Kontrollen durch die Polizei. Diesen Text empfehlen wir als Ausgangspunkt Ihrer Beschäftigung mit dem Thema "Cannabis und die Polizei".
Dies ist ein Informationstext des Deutschen Hanfverbandes, er gibt lediglich unsere Einschätzung der Lage wieder und ersetzt keine Rechtsberatung!
Kommentare
RE: Cannabis und die Polizei - Allgemeine Verhaltensregeln
Auch die Frage nach dem Familienstand muss man nicht beantworten. Dies empfiehlt sich jedoch, wenn nahestehende Personen und Verwandte (Verlobte, Eltern, Ehegatten, Kinder etc.) in die polizeiliche Maßnahme verwickelt sind. Gegenüber solchen Personen hat man § 52 StPO ein besonderes Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen." - Eine solche Desinformation kann teuer werden. Ich empfehle mal den 111 OWiG ( http://dejure.org/gesetze/OWiG/111.html )
Desinformation? Betreiben Sie
Desinformation? Betreiben Sie hier. Laut 111 OWiG droht eine Geldbuße nur, wenn man vor einem ZUSTÄNDIGEN Amtsträger die entsprechende Angabe verweigert. In Sachen Beruf oder Familienstand ist die Polizei aber nicht zuständig. Denn die Zuständigkeit der Polizei besteht hier in der Identitätsfestellung, die in § 163b StP geregelt ist. Dort steht, dass im Zusammenhang damit lediglich die zur Feststellung der Identität ERFORDERLICHEN Maßnahmen zulässig sind -- wozu Beruf und Familienstand eindeutig nicht gehören. Die Polizei hat sicherlich irgendwie ein INTERESSE an der Angabe. Das alleine begründet aber noch keine Zusändigkeit!
RE: Cannabis und die Polizei - Allgemeine Verhaltensregeln
was kann mir bei einrr anzeige wegen des konsumieren
Von cannabis passieren???
Bitte um Antwort
RE: Cannabis und die Polizei - Allgemeine Verhaltensregeln
Nur wegen Konsum (ohne Besitz etc) dürfte es eigentlich gar keine Anzeige geben. Wenn keine Bewährungsauflagen bestehen und das die erste Anzeige ist, dürfte gar nichts passieren -> Einstellung des Strafverfahrens.
RE: Cannabis und die Polizei - Allgemeine Verhaltensregeln
mix
Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.
Wow, was ist denn mein Beruf? Dazu wozu ich mich berufen fühlen?
passirt mir was
Solange du nur eine
Solange du nur eine polizeiliche Vorladung bekommst, musst du dieser nicht nachkommen. Erst wenn eine staatsanwaltliche oder gerichtliche Vorladung kommt musst du dieser nachkommen. Aber generell immer die Aussage verweigern, Dazu hast du das Recht und man darf dich deswegen nicht sanktionieren bzw. dir auch nicht mit Konsequenzen drohen. Dennoch ist es immer ein Drahtseilakt. Ich bin immer am besten damit gefahren, eine 1/4 Wahrheit aus zu sagen, und das eine viertel Wahrheit Betreff nur belanglosigkeiten. So erweckt man den Eindruck Cooperativ zu sein ohne wirklich zu sein :-)
Nils
Und zwar wurde ich auf einem örtlichen Schützenfest von Securitys festgehalten,da ein Kumpel und ich auf dem Boden saßen (uns ging es zu dem Zeitpunkt nicht gut)btw wir wurden aufgefunden und die Security holte sofort die Polizei da ich wusste das es definitiv einen Drogentest geben wird habe ich zugegeben einen Joint geraucht zuhaben ! (Es war nicht meiner!!) Naja aufjedenfall habe ich mich ruhig verhalten und auch nicht dumm rumgelabert! Drogentest fiel positiv aus (thc) nun habe ich eine BTM-Anzeige! Nun frage ich was sind die Konsequenzen und was kommt auf mich zu? Zur Information ich bin noch nie aufgefallen es ist meine erste Anzeige überhaupt!
RE: Cannabis und die Polizei - Allgemeine Verhaltensregeln
Und zwar wurde ich auf einem örtlichen Schützenfest von Securitys festgehalten,da ein Kumpel und ich auf dem Boden saßen (uns ging es zu dem Zeitpunkt nicht gut)btw wir wurden aufgefunden und die Security holte sofort die Polizei da ich wusste das es definitiv einen Drogentest geben wird habe ich zugegeben einen Joint geraucht zuhaben ! (Es war nicht meiner!!) Naja aufjedenfall habe ich mich ruhig verhalten und auch nicht dumm rumgelabert! Drogentest fiel positiv aus (thc) nun habe ich eine BTM-Anzeige! Nun frage ich was sind die Konsequenzen und was kommt auf mich zu? Zur Information ich bin noch nie aufgefallen es ist meine erste Anzeige überhaupt![/quote]
Der Polizei zu erzählen, man habe einen Joint geraucht, fällt im Prinzip in die Rubrik "dumm rumlabern", tut mir Leid das so hart zu sagen.
Der Drogentest wäre freiwillig gewesen, wenn du keine Angaben gemacht hättest.
Die Anzeige lautet auf Besitz?
Dann wird sie, wenn kein Besitz festgestellt wurde sondern nur der Drogentest zu Grunde liegt, ziemlich sicher eingestellt, eventuell gegen kleinere Auflagen wie Sozialstunden oder Drogentests.
Keine Aussagen bei Polizei und Staatsanwaltschaft! Alles was ihr sagt, kann und wird gegen euch verwendet werden.
RE: Cannabis und die Polizei - Allgemeine Verhaltensregeln
Ich habe eine Vorladung als Zeuge zu dem strafbestand des handels mit geringer Menge Cannabis bekommen und möchte natürlich nicht erscheinen.
nur steht hier, dass ich mit einem triftigen Grund absagen soll!
Was wäre so einer und gibt es konsequenzen wegen meiner Absage?
Kann man was spenden an den
Kann man was spenden an den hanfverband konto oderso giebt es sowas und was wird dann damit gemacht ? Mann hatt auch probleme die mail abzuschicken
Hallo hazehunterMit welcher
Hallo hazehunter
Mit welcher Email hattest du Probleme?
Natürlich kann man uns spenden, klick einfach mal rechts auf den großen orangenen "unterstützen" Button, oder alternativ hier:
Zwei gute Freund meiner seits
Zwei gute Freund meiner seits wurden vor ca. Einem Monat von der Polizei mit Marihuana erwischt. Einer mit 4-8 g , der andere mit einem Joint in der Hand. Da beide noch recht jung sind war es dem verhörenden Polizisten möglich den mit dem Marihuana erwischten Jungen ein paar Namen seiner Kunden zu entlocken. Selbiger hatte sämtliche "Kiffer-Utensilien" dabei und kann deshalb sehr wahrscheinlich des Handels angezeigt werden. Ich bin selbst noch nicht Volljährig wurde deshalb von meiner Mutter informiert über eine Vorladung. Ich werde beschuldigt 2g Marihuana gekauft zu haben und soll eine Aussage machen. Nun ist meine Frage in wie fern kann ich belangt werden für den Kauf ? Denn es war zum Eigenkonsum gedacht ?! Ist es ratsam wie in sämtlichen Foren zu lesen die Aussage zu verweigern ? Oder habe ich rechtlich nichts zu befürchten und wurde nicht als Beschuldigter vorgeladen sondern als Zeuge ?
Ich danke ihnen herzlich über eine Einschätzung.
Peter
Lies den Artikel oben. Du
Lies den Artikel oben. Du wurdest als Beschuldigter vorgeladen und musst dementsprechend nicht erscheinen.
Hallo
Hallo
Ich bin 18 und wurde vor 2 Wochen festgenommen ..
Es begann alles als ein Freund von mir auf die Idee Kamm auf ein Dach von einer Schule zu klettern
Der Hausmeister bemerkte dies und rufe die Polizei
Die Polizei kam uns holen mit 10 Polizisten und einem Hund .
Sie durchsuchten meinen Rucksack und fanden ein paar Grippe päckchen (baggis) ,eine Feinwaage und einen crainder
In meinem Geldbeutel wurden 450 Euro gefunden .die jedoch von meinem Geburtstag stammen
Sie Namen mich auf die wache mit und bearbeiteten mich und wollten das ich rede hab zugegeben das ich einen geraucht hatte
Dann haben die Beamten mein Handy geholt ohne meine Erlaubnis und haben festgestellt das es gestohlen gemeldet War
Pech für mich da ich gekauft hatte
Die haben das Handy behalten und darauf waren Chat Verläufe in denen mich Leute gefragt haben wo was geht und solche Sachen
Mir wird Haus friedensbruch Diebstahl und Besitz von canabis vorgeworfen obwohl ich nichts dabei hatte und das Geld von meinem Geburtstag stammt
Denkt ihr ich bekomme noch eine Anzeige wegen Handel mit canabis ?
Wie würde die Strafe aussehen und was sollte ich am besten aussagen
Am Besten du liest den Text
Am Besten du liest den Text oben nochmal ausführlich. Dort steht unter anderem, dass du keine Aussage machen solltest.
Die Anzeige wegen Cannabisbesitz hast du vermutlich wegen dem Grinder (Crainder), falls sich daran irgendwelche Anhaftungen befanden.
Ob du noch eine Anzeige wegen Handel bekommst, ist nicht sicher. Bei den beschriebenen Umständen wäre es denkbar, insbesondere wenn in dem Handy explizite Geschäftsabsprachen festgestellt werden, und nicht nur Treffpunkte, Uhrzeiten und andere normale Dinge.
High Freunde !
High Freunde !
Bei einer Hausdurchsuchung meines besten Freundes (Unglücklicher Umstand), wurden bei ihm 10 G Marihuana gefunden. Sein Handy wurde ebenfalls mitgenommen und ein Chatverlauf ist natürlich vorhanden. Am nächsten Tag klingelte auch schon das Telefon, eine Aussage, welche mich des Marihuana Konsums belastet liegt vor. Der Polizist am Telefon informierte mich das die zuständige Behörde mich nun zu einer Vernehmung vorladen wird.
Nun, ich bin 19 Jahre Alt und Polizeilich noch nie aufgefallen.
Was kann da auf mich zukommen? Bin ich verpflichtet Informationen über Quellen etc. weiterzugeben ?
Am Besten du liest den Text
Am Besten du liest den Text oben nochmal ausführlich. Dort steht unter anderem, dass du keine Aussage machen solltest und dies auch nicht musst.
Danke für die schnelle
Danke für die schnelle antwort:)
Ja denkbar ist es aufjedenfall
Wie würde den die Strafe ausfallen und lohnt es sich da einen Anwalt zu holen ?
Das lässt sich an Hand deiner
Das lässt sich an Hand deiner selektiven und nicht umfassenden Angaben und ohne Einblick in die Akte nicht sagen.
Wir sind ein seriöser, bundesweiter Interessenverband mit dem Ziel Cannabis in Deutschland zu legalisieren und die derzeitige, ungerechte Politik zu beenden. Wir haben ein Büro in Berlin mit 5 Mitarbeitern, eine Website, einen Webshop, ein Forum und eine Facebookseite. Damit wollen wir die deutsche Szene vernetzen und politischen Lobbyismus bei Politik und Medien betreiben, um den Druck auf diese zu erhöhen und langfristig eine Änderung der gesellschaftlichen Zustände zu erreichen.
Bei dieser Arbeit sind wir auf die Unterstützung aller Hanffreunde und Legalisierungsbefürworter in Deutschland angewiesen. Über 1.500 Privatpersonen und 100 Firmen haben sich bereits dazu entschlossen, unsere Arbeit als Sponsor zu fördern. Hier sind fünf einfache Möglichkeiten uns zu unterstützen, damit sich hier in Deutschland bald etwas ändert an den Hanfgesetzen:
-In DHV-Ortsgruppen und anderen regionalen Gruppen beteiligen:
http://hanfverband.de/aktiv-vor-ort
-DHV-Privatsponsor werden: http://hanfverband.de/index.php/aktiv-werden/privatsponsor-werden
-Eine einmalige Spende an den DHV leisten http://hanfverband.de/index.php/spenden
-Flyer verteilen, die gibt es hier zum Selbstkostenpreis http://shop.hanfverband.de/
-Im Forum an Online Projekten mitarbeiten http://hanfverband.de/forum
Natürlich kann man sich auch außerhalb unseres Verbandes für die Legalisierung einsetzen:
-In Parteien für eine liberale Drogenpolitik stark machen
-Auf Demonstrationen wie die Hanfparade Berlin, die Dampfparade Köln oder den Global Marijuana March gehen
-In anderen lokalen Gruppen organisieren und aktiv werden
-Mit Freunden und Familie über die Legalisierung und den DHV sprechen
Wir würden uns auch über deine Unterstützung freuen, denn nur gemeinsam sind wir stark!
Mit hanfigen Grüßen
Florian Rister
Hallo ich wurde heute im park
Hallo ich wurde heute im park mit einer kräutermischung *legal highs* etwa noch 0,6g aus einem headshop aus der stadt erwischt. Verstehe das garnicht habe es doch legal erworben.. sie haben es mitgenommen und eine anzeige gegen mich geschrieben! Krieg ich eine strafe? Habe echt total schiss weil neben dem auch etwas wegen diebstahl läuft... aber legal highs sind doch legal oder nich manno kriege die kriese.. *mex* hiess der scheiss
Die Polizei kann dich auch
Die Polizei kann dich auch wegen Mehl anzeigen, wenn sie glauben das es eine illegale Droge ist. Letztendlich musst du dann darlegen, dass es kein illegales BTM ist, dann wird die Staatsanwaltschaft eine Analyse beantragen. Einen Anwalt solltest du dir dafür gegebenenfalls trotzdem nehmen. Ansonsten siehe oben.
Ein Freund von mir wurde vor
Ein Freund von mir wurde vor einiger Zeit wegen einem Joint von Zivis mitgenommen. Er hatte auch etwas in einem Päckchen dabei. Die haben ihn gefragt wer die anderen (wir) waren und ob er ihnen 2 Namen nennen kann, was er tat. Nur Namen, sonst nichts. Jetzt vor kurzem wurde er angerufen und wieder gefragt was mit denen ist, von denen er die 2 Namen nannte und er meinte nur, das diese 2 lediglich an seinem Joint gezogen haben.
Darf ich jetzt davon ausgehen, dass die Polizei einen Eintrag mit den beiden Namen haben, bzw zumindest in Verbindung mit dem Freund? Kann man mit anrufen rechnen, wenn der Name Online aufzufinden ist? Wenn ja, kann man alles leugnen?
Das lässt sich nicht genau
Das lässt sich nicht genau sagen. In restriktiven Bundesländern wie Bayern kann es durchaus sein, das die Polizei in irgendeiner Form weiter ermittelt. Dein Freund hätte sich an unsere obigen Tips halten sollen (keine Aussage machen), dann wäre die Situation so nicht entstanden.
Hallo ,
Hallo ,
ich wurde dabei erwischt wie ich was weggeschmissen habe , daraufhin ist die Polizei stehen geblieben und haben einen Joint gefunden . Da die mich gesehen haben , wie ich was weggeschmissen habe , haben die mich als verdächtigen aufgenommen . Ich habe auch irgendwas unterschrieben , jetzt hätte ich das nicht gemacht ! Und heute habe ich ein schreiben bekommen , Es wird mir zu Last gelegt den unerlaubten Besitz von Cannabis ( ein Joint )
Wie soll ich mich jetzt verhalten , soll ich Tat zugeben oder lieber nicht . Ich habe ein Führerschein ... Freue mich auf eure Hilfe
Hallo,
Hallo,
gibt es hier jemanden der sich mit "legal highs" und Strafen auskennt? Ich habe einen Brief von der Kripo bekommen das ich zur Vernehmung erscheinen soll. Vorgeworfen wird mir im Frühjahr 2014 legal highs erworben zu haben. Was kann passieren? Ist an sowas überhaupt etwas dran? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen
Ich Rauche seit knapp 2
Ich Rauche seit knapp 2 Wochen nicht mehr, bin mir aber ziemlich sicher das es genug Abbaustoffe in meinem Blut bzw. Urin gibt. Ich habe noch nie eine Anzeige bekommen bezüglich Btm oder etwas anderem. Daher die Frage wie viel Chancen habe ich damit durchzukommen wenn ich einen Drogentest in einer Polizeikontrolle ablehne?
Danke im Voraus
ghost schrieb:Ich Rauche seit
Ich Rauche seit knapp 2 Wochen nicht mehr, bin mir aber ziemlich sicher das es genug Abbaustoffe in meinem Blut bzw. Urin gibt. Ich habe noch nie eine Anzeige bekommen bezüglich Btm oder etwas anderem. Daher die Frage wie viel Chancen habe ich damit durchzukommen wenn ich einen Drogentest in einer Polizeikontrolle ablehne?
Danke im Voraus
Ich hatte vor 2 Monaten eine
Ich hatte vor 2 Monaten eine Anzeige wegen Besitz von cannabis. Muss ich evtl noch zu einer zweitaussage oder nochmal dort hin um einen Drogentest zu machen. Bin aus sachsen
Hallo, ich habe letztens bei
Hallo, ich habe letztens bei einer Freundin geschlafen und sie hatte Drogen. Sie hat einen Joint geraucht und ich habe einen Zug genommen. Da wir erwischt wurden, weiß es auch die Polizei. Was kommt jetzt auf mich zu? Ich bin noch minderjährig...
Der Konsum von Cannabis ist
Der Konsum von Cannabis ist nicht strafbar und wie es sich anhört, bist du selbst nicht mit Besitz von Cannabis erwischt worden. Ein Strafverfahren hättest du dann nicht zu befürchten. Wenn´s schlecht läuft, wird die Polizei das aber an die Führerscheinstelle melden und als Minderjähriger könnte dir das Probleme mit dem (zukünftigen) Führerschein bereiten.
Der Link zum Google-Video
Der Link zum Google-Video funktioniert nicht mehr. Dass hier dürfte ein aktueller sein: https://www.youtube.com/watch?v=a0n1PNpB00g
Guten Tag,
Guten Tag,
Ich habe diesbezürglich auch eine Frage:
Es geht darum das ich vorgestern eine Vorladung bekommen habe von der Polizei im Ermittlungsverfahren wegen folgender Starftat Besitz, Erwerb von BtMG gemäß §29 BtMG
Tatzeit 15.02.2015 16:16 Uhr bis Freitag 27.03.2015 12:02 Uhr
Es ist beabsichtigt mich als Beschuldigten zu vernehmen.
Das ist das erste mal das ich solch ein schreiben bekommen habe wegen verstoßes von BtMG
zudem bin ich 23 Jahre.
Am 27.11.2015 Freitag muss ich zur Polizei.
Ich erläutere kurz was passiert ist:
Ich habe die Nummer auf einer Disco veranstaltung bekommen von 3 Jugendlichen die draßen einen geraucht haben,.. Die Namen sind mir nicht bekannt,.. als wir in die unterhaltung gekommen sind ob bei uns in der Stadt etwas zu kaufen wäre bekamm ich diese Nummer,....
Ich habe selbst 1 Niere und bekomme hin und wieder Kopfschmerzen wie bei jemanden der Migräne hat, die Kopfschmerzen drücken echt sehr stark auf die Augen, und jedes geräusch oder auch Licht macht einen wahnsinnig, ich habe versucht in Combination von Cannabis an einen erhöten CBD wirkstoff zu kommen, mir ging es also nicht um denn Rausch.
Ich habe somit auf die Nummer geschrieben und fragte ob er für einen 20 etwas da hätte, Ja ich weis bin blöd,.. wusste nicht das es schon solche Junkys gibt die zu dumm sind die Chatverläufe zu löschen was will ich machen egal, bin ja kein Kind mehr.
Als ich mich mit ihm getroffen habe, sprach er nicht viel er gab mir direkt in zu einer Kugel gepresste Alifolie in die Hand per Handschlag als begrüßung ich gab ihn dann die 20€,.. als ich fragte ob es auch wirklich kein Straßenweed ist sondern das ich welches bräuchte mit CBD schmerzenlindernd sagte er ja,.. das sollte helfen,...
Allerdings bin ich nicht blöd und bin sehr gut vertraut mit dem Thema, als ich Zuhause war und es auspackte kamm mir ein seltsamer gerucht entgegen wie Majoran. Somit wusste ich schon das ich abgezogen worden bin,.. egal,...ab in denn Müll damit.
Dann schrieb ich ihm nochmal das er sich darauf gefast machen sollte wenn ich ihn in die Finger bekommen sollte,.. das ging dann hin und her,... er sachrieb wieder ob ich was will,... worauf ich klar sagte nein,.. allerdings hörte er nicht auf und deswegen kamm auch die Zeit vom 15.02.2015-27:03.2015 zustanden.
Was kann ich tun??
Ich habe Autoführerschein und bin Arbeitnehmer,...
Wie habe ich mich zu verhalten, denn so wollte ich es auch der Polizei sagen.
MfG
Marco
Hallo Marco
Hallo Marco
Verhalte dich so, wie wir es hier auf unserer Website, genau in dem Artikel in dem du kommentiert hast, empfehlen: Keine Aussagen bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Wenn es zu eine Verfahrenseröffnung oder zu einem Strafbefehl kommt, kannst du dir ggf. einen Anwalt nehmen.
Chatverläufe können dank Vorratsdatenspeicherung und regelmäßiger Telekommunikationsüberwachung auch zur Strafverfolgung genutzt werden, wenn sie vom einzelnen Nutzer auf seinem Endgerät gelöscht wurden.
Ich wünsche dir viel Glück und alles Gute
Halli hallo,
Halli hallo,
Vor ein paar wochen wurde ein bekannter von mir hochgenommen. Seine freunde bekamen alle eine Vorladung. Da ich kaum mit ihm zu tun hatte dachte ich eigentlich nicht das ich ebenfalls so einen wisch bekomme, bis vor 1 woche.
Meine vorladung ist am kommenden freitag, ich habe mich bereits informiert anscheinend haben die alle chatverlaufe wieder hergestellt darunter auch sicher einen wo ich mir ganz "ordentlich bestelle".
Jetzt ist meine frage soll ich komplett aussage verweigern? - Auf die gefahr hin dass ich vllt irgendwann in paar wochen-monaten zum drogentest eingeladen werde.?!
Oder soll ich den konsum zugeben um weiteren späteren Ermittlungsverfahren aus dem weg zu gehen?
Konsumiere seit monaten nur noch wochenends und bin auch so eher unauffällig.
Ich bin 21, aus der probezeit raus und habe seit 3 wochenenden nicht mehr geraucht. Fahre sicherheitshalber aber am freitag mit dem fahrrad zu der polizeidiensstelle.
Hallo Marco
Hallo Marco
Verhalte dich am Besten so, wie wir es hier auf unserer Website, genau in dem Artikel in dem du hier kommentiert hast, empfehlen: Keine Aussagen bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Zu einer polizeilichen Anhörung als Beschuldigter musst du nicht hingehen und solltest es auch nicht. Dazu würde dir auch jeder Anwalt raten. Wenn es zu eine Verfahrenseröffnung oder zu einem Strafbefehl kommt, kannst du dir ggf. einen Anwalt nehmen.
Was kann den da noch kommen?
Was kann den da noch kommen? Strafverfolgung? Plötzliche Hausdurchsuchung?
Sollte ich deswegen jetzt auf rauchen verzichten?
Hallo ich wurde von der
Hallo ich wurde von der Polizei festgenommen wegen einem Grinder in dem noch ein minimaler Rest aufzufinden war. Das Problem ist das ich dort etwas Unterschrieben habe nach dem Sie mir meine Fingerabdrücke genommen haben, weil ich nicht mit dem Kopf bei der Sache war und überlegte wie ich das meinen Elter erklären sollte. Ich hab Unterschrieben das ich damit einverstanden bin das das Strafverfahren gegen mich eingeleitet wird. Und jetzt ist meine frage was das für Auswirkungen hat?
Du wirst eine Strafanzeige
Du wirst eine Strafanzeige kriegen, die danach wahrscheinlich eingestellt wird. Eventuell gegen Auflagen wie Sozialstunden, Drogentests oder Präventionskursen, wenn du unter 21 bist.
Wir können leider aus juristischen Gründen keine Rechtsberatung anbieten, das dürfen in Deutschland nur Anwälte.
Wir bieten unseren festen Privatsponsoren kostenfreie Informationen zu Rechtsfragen von einem Anwalt:
http://hanfverband.de/index.php/nachrichten/blog/1655-neu-kostenfreie-in...
Außerdem erhalten unsere Sponsoren bei Führerscheinproblemen eine Erstberatung beim Beratungs-Netzwerk-Fahreignung kostenlos:
http://hanfverband.de/index.php/nachrichten/blog/1435-neu-fuehrerscheinb...
Theo Pütz der dort arbeitet ist sehr erfahren im Bereich Betäubungsmittel, Führerschein und MPU. Wir können ihn nur empfehlen. Auch sein Buch ist sehr empfehlenswert, du findest es in unserem Webshop.
Bei ernsten Strafverfahren ist im Normalfall eine anwaltliche Vertretung vor Gericht empfehlenswert, diese gibt es nicht kostenlos. Die Grüne Hilfe kann allerdings Anwälte vermitteln. Ein Anwalt ist teuer, kein Anwalt kann noch viel teurer werden!
http://www.gruene-hilfe.de/regionalbueros/
Zu polizeilichen Vorladungen muss man, im Gegensatz zu gerichtlichen Vorladungen, nicht erscheinen und sollte das auch nicht machen. Bei Polizei und Staatsanwaltschaft sollten Beschuldigte grundsätzlich die Aussage verweigern und nur Personaldaten angeben. Alles was du dort sagst, kann und wird gegen dich verwendet werden.
Wir als Hanfverband wollen in erster Linie Cannabis in Deutschland legalisieren, und die derzeitige ungerechte Politik beenden. Dazu sind wir mit vielen Medien und Politikern im Kontakt und betreiben Öffentlichkeitsarbeit mit Aktionen und Kampagnen. Gerade im Bereich Cannabis als Medizin und im unverhältnismäßig scharfen Führerscheinrecht sind Änderungen längst überfällig. Wir würden uns dabei auch über deine Unterstützung freuen.
http://hanfverband.de/index.php/aktiv-werden/privatsponsor-werden
Alleine machen sie uns ein - Gemeinsam sind wir stark!
Mit hanfigen Grüßen
Hallo!
Hallo!
Eine Frage zu folgendem Szenario:
Die Polizei hält mich Nachts wegen fehlendem Licht am Fahrrad an. Ich gebe im Gespräch zu am gleichen Tag getrunken und gekifft zu haben, der Polizist durchsucht mich nach Gras (nichts dabei) verfolgt das Thema Drogen dann aber nicht weiter; er sagt ich sei sehr sicher gefahren und er würde keine Beeinträchtigung bei mir sehen. Meine Personalien werden aufgenommen, die Seriennummer meines Rades auf Diebstahl geprüft, ich zahle vor Ort 20€ wegen fehlenden Lichtes und das wars.
Abgesehen davon, dass die Polizei jetzt weiß wo ein Kiffer wohnt und ich in meinem Stadtteil etwas vorsichtiger fahren muss, kann so etwas noch ein Nachspiel haben? Könnte irgendeine Untersuchung etc folgen, die sich auf meine Aussagen beruft, obwohl ich nichts unterschrieben habe und nicht getestet wurde?
Ich möchte mit diesem vermeintlichen "Glücksgriff" natürlich nicht eure Verhaltensregeln untermauern. Ich will aber vor allem betonen, dass die Punkte 1 und 2 elementar für jeglichen Kontakt mit der Polizei sind. Die Gesellschaft wird liberaler im Umgang mit Cannabis, das zeigt mir auch mein Erlebnis. Der Polizist hätte durch meine Aussagen jeden Grund gehabt einen Test einzuleiten, hat sich aber durch mein Auftreten überzeugen lassen, dass ich kein akutes Problem darstelle.
Hallo pea,
Hallo pea,
rein theoretisch könnte deine Aussage eine Anordnung zur MPU und damit auch ein Fahrverbot erzeugen, wenn der Beamte die Informationen weitergibt.
http://www.sueddeutsche.de/auto/urteil-zu-cannabis-konsum-kiffern-kann-f...
Deswegen rät jeder Anwalt und auch wir immer erstmal davon ab, Aussagen vor Polizei oder Staatsanwaltschaft zu machen.
Danke für die schnelle
Danke für die schnelle Antwort.
Ich sehe nur bedingt einen Zusammenhang zwischen dem Artikel und meiner Situation. Es geht auch nicht daraus hervor, wie es überhaupt zur MPU kam. Mir stellt sich die Frage, warum der Polizist irgendetwas weitergeben sollte. Er hätte mich ja direkt zu einem Test einsacken können, wenn es ihm darum ginge mich wegen der Substanz(en) festzunageln. Ein Test egal welcher Art hätte mich zu 100% gehabt und nach meiner Aussage wusste er das auch. Es wäre ambivalent erst zu behaupten ich fahre sicher und dann widerum wegen einer Auffälligkeit im Fahrverhalten ein Gutachten zu bewirken. Ist es nicht auch so, dass meine ohne Zeugen getroffene Aussage völlig wertlos ist, solang ich kein Geständnis unterschreibe oder eben per Test ein Beweis geliefert wird? Sonst könnte ja ein böswilliger Polizist bei jedem zweiten Langhaarigen eine entsprechende (erfundene) Aussage in den Bericht schreiben und die Leute reihenweise zur MPU bringen. Die Trefferquote wäre vermutlich garnicht mal schlecht durch die komische Gesetzeslage bezüglich der Nachweiszeiten. Desweiteren würde er damit ein sinnloses Verfahren in Gang setzen, weil ich, wie ich ihm auch sagte, kein Autofahrer bin. Ein Führerscheinentzug hätte somit keine Auswirkung auf mich.
Es ist vermutlich sehr schwer generelle Aussagen zu treffen, da jeder Betroffene, jeder Polizist und die Rahmenbedingungen immer unterschiedlich aber entscheidend sind. Ein Robocop hätte mich vermutlich zur Wache gebracht.
Falls ich noch etwas davon höre, werde ich es hier posten. Bis dahin freue ich mich aber erstmal über eine positive Entwicklung in den Köpfen der Leute. Tatort war übrigens eine mittelgroße Stadt in NRW.
Der Polizist muss dich nicht
Der Polizist muss dich nicht mit zur Wache nehmen und auch keinen Test machen, um dir zu schaden. Deine Aussage, dass du schonmal Alkohol und Cannabis gleichzeitig konsumiert hast (Mischkonsum), kann zur Anordnung einer MPU genügen.
Aber natürlich nur, wenn der Beamte die Information an die Führerscheinstelle weitergibt. Vielleicht kennt er die Regelung zum Mischkonsum auch nicht, oder hat einfach kein Interesse daran solche Lächerlichkeiten zu verfolgen. Immerhin ist es keine Straftat, er muss also nicht eingreifen.
Dennoch hast du völlig Recht: Warte einfach mal ab, ob da was kommt. Du brauchst dich jetzt nicht verrückt machen.
Hi,
Hi,
ich hatte ungefähr die gleiche Situation, ich war in einer Verkehrskontrolle und die Polizisten haben einen Test gemacht der negativ war. Jetzt habe ich von der Führerscheinstelle einen Brief bekommen in dem sie schreiben das Zweifel an meiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen besteht. Wie sollte ich mich in diesem Fall verhalten? Kann ich nicht argumentieren das die Beamten einen Verdacht hatten, der sich aber nicht bestätigt hat, da der Test ja negativ war? Mit was muss ich rechnen?
Hallo,
Hallo,
Ich hätte eine frage zu folgender Situation. Vorrangehend möchte ich sagen das ich minderjährig bin und bisher auch noch nicht bei der polizei aufgefallen bin. Jetzt zu folgener Situation: bei einer party hatte ich mein leeres baggi mit kleinsten Krümeln vergessen. Am nächsten tag frag wer in einer WhatsApp Gruppe, wem das baggi gehöre, worauf ich antwortete das es meins sei und sie es wegschmeißen könnten. Als diese Person das baggi wegschmeißen wollte wurde diese von der Polizei dabei erwischt. Dadurch hat der Polizist dann eine weile mit dieser Person geredet bis diese ihr Handy dem Polizisten gegeben hat und er gesehen war, das es von mir wäre. Deswegen wollte ich einmal fragen, was ich jetzt zu erwarten habe, weil meine diese Person die es entsorgen sollte meinte, das der Polizist meinen vollen Vor- und Nachnahme hätte.
Inwiefern gelten diese
Inwiefern gelten diese Gesetzte eigentlich, wenn man minderjährig ist?
Anonymous
8. Januar 2014 - 23:36
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