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FDP soll Cannabiskonsumenten entkriminalisieren
Fordert die Liberalen auf, bei den Koalitionsverhandlungen mit der Union ein Ende der Kifferverfolgung durchzusetzen.
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| FDP soll Cannabiskonsumenten entkriminalisieren | Gestartet 30.09.2009 |
Teilnehmer 1016 |
Worum ging es?
Die Weichen stehen nach der Bundestagswahl auf Schwarz/Gelb. Während die Union als Hardliner in Sachen Cannabis auftritt, steht die FDP zumindest zur Entkriminalisierung der Konsumenten.
Faktisch ist es immer noch so, dass Kiffer in Deutschland massiv verfolgt werden.
Fordern Sie die FDP auf, in den Koalitionsverhandlungen mit der CDU eine echte Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten einzufordern und durchzusetzen!
Unser Vorschlag für die Protestmail
Sehr geehrter Herr Westerwelle, sehr geehrte Damen und Herren!Nach Ihrem großen Wahlerfolg möchte ich Sie darum bitten, liberale Grundsätze auch bezüglich Cannabis in die Koalitionsverhandlungen einzubringen.
Mir ist bewusst, dass sich die FDP in ihrem Wahlprogramm nicht für die Legalisierung von Cannabis ausgesprochen hat. Allerdings haben Sie in vielen Statements klar gemacht, dass Sie eine Entkriminalisierung der Konsumenten wollen, so z.B. Sie, Herr Westerwelle, auf abgeordnetenwatch.de:
"Wir halten an unserem Kurs der Entkriminalisierung und Straffreiheit des Besitzes geringer Mengen Cannabis zum Eigenkonsum fest."
Leider ist Deutschland von einer solchen Entkriminalisierung der Konsumenten noch immer weit entfernt. Es gibt zwar seit vielen Jahren die Möglichkeit für Staatsanwälte, Strafverfahren bei geringen Mengen einzustellen. In der Realität ist es aber so, dass immer noch etwa 100.000 Strafverfahren wegen Cannabis eröffnet werden, die sich ausschließlich um konsumvorbereitende Handlungen drehen, vor allem um den Besitz geringer Mengen.
Ein großer Teil dieser Verfahren wird zwar eingestellt. Aber selbst dann fühlt sich ein Konsument, der niemand anderem etwas getan hat, nicht gerade entkriminalisiert, wenn er nach einer unwürdigen Behandlung durch die Polizei und eventuell einer Hausdurchsuchung, die ihn in der Nachbarschaft stigmatisiert, eine Strafanzeige erhält.
Abgesehen davon bedeutet das einen massiven Aufwand für Polizei und Staatsanwälte, der sich wohl kaum mit dem liberalen Ideal vom schlanken Staat vereinbaren lässt.
Dazu kommt, dass die Einstellung eines Verfahrens auch bei geringen Cannabismengen nur unter bestimmten Bedingungen bzw. in einzelnen Regionen Deutschlands wahrscheinlich ist. Wer z.B. zum zweiten Mal mit einer kleinen Menge erwischt wird, noch nicht volljährig ist oder sich früher ein anderes Vergehen zuschulden kommen ließ, kann nicht mit einer Einstellung rechnen.
Auch fällt die Definition der "Geringen Menge" mittlerweile bundesweit so "gering" aus, dass viele Endkonsumenten verurteilt werden, weil ihr bescheidener Vorrat über diese Menge hinaus geht.
Bitte setzen Sie sich für eine Regelung auf Bundesebene ein, dass der Besitz einer kleinen Menge Cannabis nicht mehr zu einer Strafanzeige führt!
Mit freundlichen Grüßen

