Monika Herrmann

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Kreuzberger Cannabis-Modellprojekt abgelehnt

Wie erwartet hat das “Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)” den Antrag des Berliner Bezirks Friedrichshain/Kreuzberg abgelehnt, Cannabis im Rahmen eines Modellprojektes in Fachgeschäften an volljährige Einwohner abzugeben. Jetzt prüft der Bezirk eine Klage gegen die Ablehnung.

Die Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) hat den Ablehnungsbescheid heute im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Seitdem geht die Nachricht bundesweit durch die Medien, hier als Beispiel die Nachricht auf Spiegel online. Das Schreiben des BfArM wurde auf der Projekt-Homepage online gestellt.

Ausgehend von der Tatsache, dass die Bundesregierung Cannabis-Modellprojekte ablehnt, hat das BfArM ein Sammelsurium an Argumenten zusammengetragen. Auf sechs Seiten geht der Bescheid auf diverse Einzelheiten ein, wegen derer der Antrag nicht genehmigungsfähig sei. Einige formale Voraussetzungen seien nicht erfüllt, der Antrag sei unbegründet, nicht geeignet und verhältnismäßig, er stehe im Widerspruch zum Betäubungsmittelgesetz, es sein kein ausreichender wissenschaftlicher Zweck erkennbar und es gehe eine schädliche “Signalwirkung” von dem Projekt aus.

Es gibt also viel zu tun und zu bewerten für die Juristen, die nun die Klagemöglichkeiten und -strategien begutachten müssen. 

Auch andere Städte, die ein Modellprojekt anstreben, werden sich mit dem Bescheid genau auseinandersetzen müssen. Bisher haben außer dem Berliner Bezirk noch Bremen und Düsseldorf ein Cannabis-Modellprojekt beschlossen, Hamburg und Münster wollen es prüfen. Jetzt muss vor Gericht geklärt werden, ob ein solches Modellprojekt grundsätzlich überhaupt möglich ist und wie ein solcher Antrag angepasst werden müsste, um genehmigungsfähig zu sein.


Kommentare

26 Antworten zu „Kreuzberger Cannabis-Modellprojekt abgelehnt“

  1. HD

    Wie ich es auch drehe und
    Wie ich es auch drehe und wende, mir fällt immer nur das Gleiche ein, und ich weiß nicht ob Allen dieses Faktum klar ist.

    Einerseits will man medizinisches Cannabis leichter zugänglich machen,
    Andererseits ist man als Patient erstmal darauf angewiesen sich Cannabis illegal zu beschaffen (Schwarzmarkt oder Eigenanbau) um dann den Wirksamkeitsnachweis im Rahmen eines Antrags auf eine Ausnahmegenehmiging führen zu können.

    Hier schießt man sich doch selbst ins Bein.
    Verursachend ist hier die Gesetzgebung, die potentielle Cannabispatienten zwingt erstmal straffällig zu werden.

    Mein Ansatz, Ärzte sollten im BtmG per Klausel zur Behandlung , bzw. der Abgabe von Cannabis an Patienten befugt werden.
    Eine Menge von sagen wir 100g sollte dem Arzt unter Auflagen zugeteilt werden können, mit denen er seine Behandlungsversuche führen kann.

    @Georg..war da was Interessantes jur. Verwertbares dabei ?

    mfg
    HD

    1. Georg Wurth

      Beim Thema Cannabis als

      Beim Thema Cannabis als Medizin brauchen wir eigentlich keine weiteren juristischen Argumente. Die Regierung will ja das Thema regeln, gerade weil sie von den Gerichten dazu getrieben wird. Man lässt sich zwar viel zu viel Zeit damit, aber sie müssen auch damit rechnen, dass nächstes Jahr der Eigenanbau durch Patienten endgültig gerichtlich legalisiert wird, wenn sie scheitern. 

  2. HD

    Wie ich es auch drehe und
    Wie ich es auch drehe und wende, mir fällt immer nur das Gleiche ein, und ich weiß nicht ob Allen dieses Faktum klar ist.

    Einerseits will man medizinisches Cannabis leichter zugänglich machen,
    Andererseits ist man als Patient erstmal darauf angewiesen sich Cannabis illegal zu beschaffen (Schwarzmarkt oder Eigenanbau) um dann den Wirksamkeitsnachweis im Rahmen eines Antrags auf eine Ausnahmegenehmiging führen zu können.

    Hier schießt man sich doch selbst ins Bein.
    Verursachend ist hier die Gesetzgebung, die potentielle Cannabispatienten zwingt erstmal straffällig zu werden.

    Mein Ansatz, Ärzte sollten im BtmG per Klausel zur Behandlung , bzw. der Abgabe von Cannabis an Patienten befugt werden.
    Eine Menge von sagen wir 100g sollte dem Arzt unter Auflagen zugeteilt werden können, mit denen er seine Behandlungsversuche führen kann.

    @Georg..war da was Interessantes jur. Verwertbares dabei ?

    mfg
    HD

    1. Georg Wurth

      Beim Thema Cannabis als

      Beim Thema Cannabis als Medizin brauchen wir eigentlich keine weiteren juristischen Argumente. Die Regierung will ja das Thema regeln, gerade weil sie von den Gerichten dazu getrieben wird. Man lässt sich zwar viel zu viel Zeit damit, aber sie müssen auch damit rechnen, dass nächstes Jahr der Eigenanbau durch Patienten endgültig gerichtlich legalisiert wird, wenn sie scheitern. 

  3. honki

    ABER was ist mit…
    ABER was ist mit…
    Das einzige was mir am Urteil wirklich aufstößt ist die Meldung der Apothekenkammer kurz vorher (1-2 Tage bevor der Bescheid an Berlin geschickt wurde)

    Aus dieser Meldung war die Entscheidung förmlich abzulesen!! man könnte es ja schon fast als Grob Fahrlässig bewerten, wäre man das Spiel des Geldes nicht gewohnt… Aus der Meldung ist der Konsens ganz klar dass nur Medizinisches Cannabis erlaubt sein wird/bleibt, und um die Aufteilung des Kuchens gestritten wird dessen Duft mittlerweile auch schon in der Wirtschaft gerochen wird.. Unsere Kapitalistisch-Marktwirtschaftlich geleitete Politik ist so zum kotzen, manchmal echt unglaublich aber wahr..

    PS @ hanfverband:
    1.kann man eigentlich nicht rechtlich gegen die Geschichtliche Prohibition vorgehen wenn man heute den Verlauf und die Propagandistische Handlungsweise der USA aufweisen kann, da die USA es nun selbst wieder legalisieren?? Es ist ja nur illegal weil die Amis die Welt dazu gezwungen hat.. Wenn die es nun legal machen dann müsste das Erzwungene Verbot ja hinfällig sein?

    1. Georg Wurth

      Diese Argumentation dürfte

      Diese Argumentation dürfte juristisch keine Chance haben. 

  4. honki

    ABER was ist mit…
    ABER was ist mit…
    Das einzige was mir am Urteil wirklich aufstößt ist die Meldung der Apothekenkammer kurz vorher (1-2 Tage bevor der Bescheid an Berlin geschickt wurde)

    Aus dieser Meldung war die Entscheidung förmlich abzulesen!! man könnte es ja schon fast als Grob Fahrlässig bewerten, wäre man das Spiel des Geldes nicht gewohnt… Aus der Meldung ist der Konsens ganz klar dass nur Medizinisches Cannabis erlaubt sein wird/bleibt, und um die Aufteilung des Kuchens gestritten wird dessen Duft mittlerweile auch schon in der Wirtschaft gerochen wird.. Unsere Kapitalistisch-Marktwirtschaftlich geleitete Politik ist so zum kotzen, manchmal echt unglaublich aber wahr..

    PS @ hanfverband:
    1.kann man eigentlich nicht rechtlich gegen die Geschichtliche Prohibition vorgehen wenn man heute den Verlauf und die Propagandistische Handlungsweise der USA aufweisen kann, da die USA es nun selbst wieder legalisieren?? Es ist ja nur illegal weil die Amis die Welt dazu gezwungen hat.. Wenn die es nun legal machen dann müsste das Erzwungene Verbot ja hinfällig sein?

    1. Georg Wurth

      Diese Argumentation dürfte

      Diese Argumentation dürfte juristisch keine Chance haben. 

  5. Unbegreiflich

    Bezirksübergreifender Antrag?
    Bezirksübergreifender Antrag?
    Das man dem Antrag eines Berliner-Bezirks nicht nachkommen würde, ist eigentlich klar.

    Da ich nicht aus Berlin komme, mal eine Frage.
    Friedrichshain-Kreuzberg wird doch nicht der einzige Bezirk Berlins sein, wo man solche Cafés testen könnte.
    Warum schließen sich nicht andere Bezirke dem Antrag an?
    Mag sein das die Belastung durch den öffentlichen Handel in Friedrichshain-Kreuzberg am höchsten ist. Aber andere Stadtteile könnten so ein Modellversuch doch sicherlich auch gebrauchen.
    Ein »Bezirksübergreifender Antrag« wäre da doch viel sinnvoller.

    Wie »aloha« schon meinte. Das mit der ausschließlichen Abgabe an Bewohner des Stadtteils, wäre kaum Zielführend. Das ist ein sehr zentraler Bezirk. Da rennen auch Touristen rum. Berlin ist sowieso eine Stadt mit sehr vielen Touristen.
    Keine Abgabe an diese Personengruppe, wäre in Städten ohne ausgeprägten Tourismus denkbar. Aber wohl kaum in Berlin.
    Das wäre irgendwie halbherzig.
    Aber hey. Es wäre ein Anfang gewesen, das muss ich dem ganzen lassen und ich hätte selbstverständlich eine andere Entscheidung begrüßt.

    Gruß

    1. Georg Wurth

      Es gibt bisher in keinem

      Es gibt bisher in keinem anderen Berliner Bezirk eine Mehrheit für ein Modellprojekt. Friedrichshain/Kreuzberg ist politisch etwas speziell, die CDU hat hier unter 10 %, die Grünen sind die stärkste Fraktion und haben schon mit den Linken eine Mehrheit, dazu kommen die Piraten und auch die SPD befürwortet hier das Projekt…

  6. Unbegreiflich

    Bezirksübergreifender Antrag?
    Bezirksübergreifender Antrag?
    Das man dem Antrag eines Berliner-Bezirks nicht nachkommen würde, ist eigentlich klar.

    Da ich nicht aus Berlin komme, mal eine Frage.
    Friedrichshain-Kreuzberg wird doch nicht der einzige Bezirk Berlins sein, wo man solche Cafés testen könnte.
    Warum schließen sich nicht andere Bezirke dem Antrag an?
    Mag sein das die Belastung durch den öffentlichen Handel in Friedrichshain-Kreuzberg am höchsten ist. Aber andere Stadtteile könnten so ein Modellversuch doch sicherlich auch gebrauchen.
    Ein »Bezirksübergreifender Antrag« wäre da doch viel sinnvoller.

    Wie »aloha« schon meinte. Das mit der ausschließlichen Abgabe an Bewohner des Stadtteils, wäre kaum Zielführend. Das ist ein sehr zentraler Bezirk. Da rennen auch Touristen rum. Berlin ist sowieso eine Stadt mit sehr vielen Touristen.
    Keine Abgabe an diese Personengruppe, wäre in Städten ohne ausgeprägten Tourismus denkbar. Aber wohl kaum in Berlin.
    Das wäre irgendwie halbherzig.
    Aber hey. Es wäre ein Anfang gewesen, das muss ich dem ganzen lassen und ich hätte selbstverständlich eine andere Entscheidung begrüßt.

    Gruß

    1. Georg Wurth

      Es gibt bisher in keinem

      Es gibt bisher in keinem anderen Berliner Bezirk eine Mehrheit für ein Modellprojekt. Friedrichshain/Kreuzberg ist politisch etwas speziell, die CDU hat hier unter 10 %, die Grünen sind die stärkste Fraktion und haben schon mit den Linken eine Mehrheit, dazu kommen die Piraten und auch die SPD befürwortet hier das Projekt…

  7. Maximilian Plenert

    Für alle die von der

    Für alle die von der Entscheidung des BfArMs irgendwie überrascht sind, hier ein Auszug aus dem Spiegel vom 25.11.1996. Damals wurde noch Tacheles gesprochen. Der eigentliche Antrag ging erst am 10.2.1997 an das BfArM:
    […] Der Plan der dortigen Gesundheitsministerin Heide Moser (SPD), im Modellversuch den Erwerb von Cannabis-Produkten zu legalisieren, wird in jedem Fall an der Ablehnung von Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) scheitern.
    Zwar entscheidet über das Projekt, in dem die "Trennung der Märkte für harte und weiche illegale Drogen" erforscht werden soll, offiziell allein das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Berlin. Und dessen Mitarbeiter betonen gern ihre "wissenschaftliche Unabhängigkeit".
    Doch wenn es um Haschisch-Freigabe geht, sieht das Gesundheitsministerium, dessen nachgeordnete Behörde das BfArM ist, öffentliche Interessen berührt. Und ein Problem mit diesem Gewicht könne nicht nur als rein wissenschaftliche Frage diskutiert werden. […]
    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-9122675.html

  8. Maximilian Plenert

    Für alle die von der

    Für alle die von der Entscheidung des BfArMs irgendwie überrascht sind, hier ein Auszug aus dem Spiegel vom 25.11.1996. Damals wurde noch Tacheles gesprochen. Der eigentliche Antrag ging erst am 10.2.1997 an das BfArM:
    […] Der Plan der dortigen Gesundheitsministerin Heide Moser (SPD), im Modellversuch den Erwerb von Cannabis-Produkten zu legalisieren, wird in jedem Fall an der Ablehnung von Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) scheitern.
    Zwar entscheidet über das Projekt, in dem die "Trennung der Märkte für harte und weiche illegale Drogen" erforscht werden soll, offiziell allein das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Berlin. Und dessen Mitarbeiter betonen gern ihre "wissenschaftliche Unabhängigkeit".
    Doch wenn es um Haschisch-Freigabe geht, sieht das Gesundheitsministerium, dessen nachgeordnete Behörde das BfArM ist, öffentliche Interessen berührt. Und ein Problem mit diesem Gewicht könne nicht nur als rein wissenschaftliche Frage diskutiert werden. […]
    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-9122675.html

  9. aloha

    schon traurig wie sich die
    schon traurig wie sich die eweig gestrigen verweigern.
    Ich hab die begründung in grossen teilen gelesen, und muss ehrlich sagen das der punkt wo es ausschliesslich um eine abgabe an stadtteil bewohner geht. fand ich schon nach am besten begründet. warum eigentlich nur an stadtteil bewohner? Tja dann doch kein Urlaub in Berlin spar ich lieber länger und flieg wieder Colorado. in den rockys lässt es sich eh besser geniessen :-p

  10. aloha

    schon traurig wie sich die
    schon traurig wie sich die eweig gestrigen verweigern.
    Ich hab die begründung in grossen teilen gelesen, und muss ehrlich sagen das der punkt wo es ausschliesslich um eine abgabe an stadtteil bewohner geht. fand ich schon nach am besten begründet. warum eigentlich nur an stadtteil bewohner? Tja dann doch kein Urlaub in Berlin spar ich lieber länger und flieg wieder Colorado. in den rockys lässt es sich eh besser geniessen :-p

  11. war ja klar – leider

    war von unseren erz
    war von unseren erz-konservativen veralteten entcheidungsträgern nicht anders zu erwarten – leider. solange wir soviele “alte” politiker haben wird sich da nichts ändern – leider

  12. war ja klar – leider

    war von unseren erz
    war von unseren erz-konservativen veralteten entcheidungsträgern nicht anders zu erwarten – leider. solange wir soviele “alte” politiker haben wird sich da nichts ändern – leider

  13. Josef

    Wenn cannabis legalisiert
    Wenn cannabis legalisiert wird dann werden
    Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)”
    nicht’s mehr wert sein.
    Cannabis ist wahre Medizin schon seit dem die Menschheit gibt.

  14. Josef

    Wenn cannabis legalisiert
    Wenn cannabis legalisiert wird dann werden
    Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)”
    nicht’s mehr wert sein.
    Cannabis ist wahre Medizin schon seit dem die Menschheit gibt.

  15. Mörnest

    es gehe eine schädliche
    es gehe eine schädliche “Signalwirkung” von dem Projekt aus. Das ist doch O Ton Mortler, zumindest CSU. Mehr fällt dehnen nicht ein? Nur so ein Unfug? Na unbedingt dagegen klagen.

    1. Georg Wurth

      Es steht schon einiges mehr

      Es steht schon einiges mehr drin, wie oben geschrieben werden auch einige formale Argumente aufgeführt, schau dir den Bescheid mal an.. Es sind schon etliche Punkte, die die Juristen jetzt unter die Lupe nehmen müssen..

      1. Mörnest

        Stimmt schon, einige Punkte
        Stimmt schon, einige Punkte sind sogar richtige Streitpunkte. Braucht man für den Konsum eine Ausnahmegehnemigung? Für den Besitz ja, aber ich denke am Ende wird das eine Spannende Sache. Es sind sogar wenig CSU gelaber dabei, aber trotzdem als solche erkennbar.
        Interessant finde ich auch die zuständigen Stellen die eventuell auf andere Wege hilfreich währen. Ein öffentliches Interesse ist aber doch schon da. Ich glaube auch Bundesweit wäre Dasein öffentliches Interesse und könnte mir vorstellen das wir zahlenmäßig mehr sind als es Waffenbefürworter gibt. Ich kenne niemanden und kannte mein Leben lang nur etwa drei Personen die es befürworten das man mit ner Waffenbesitzkarte, sich scharfe Waffen kaufen kann. Sagen aber Hunderte Befürworter unserer Sache.

  16. Mörnest

    es gehe eine schädliche
    es gehe eine schädliche “Signalwirkung” von dem Projekt aus. Das ist doch O Ton Mortler, zumindest CSU. Mehr fällt dehnen nicht ein? Nur so ein Unfug? Na unbedingt dagegen klagen.

    1. Georg Wurth

      Es steht schon einiges mehr

      Es steht schon einiges mehr drin, wie oben geschrieben werden auch einige formale Argumente aufgeführt, schau dir den Bescheid mal an.. Es sind schon etliche Punkte, die die Juristen jetzt unter die Lupe nehmen müssen..

      1. Mörnest

        Stimmt schon, einige Punkte
        Stimmt schon, einige Punkte sind sogar richtige Streitpunkte. Braucht man für den Konsum eine Ausnahmegehnemigung? Für den Besitz ja, aber ich denke am Ende wird das eine Spannende Sache. Es sind sogar wenig CSU gelaber dabei, aber trotzdem als solche erkennbar.
        Interessant finde ich auch die zuständigen Stellen die eventuell auf andere Wege hilfreich währen. Ein öffentliches Interesse ist aber doch schon da. Ich glaube auch Bundesweit wäre Dasein öffentliches Interesse und könnte mir vorstellen das wir zahlenmäßig mehr sind als es Waffenbefürworter gibt. Ich kenne niemanden und kannte mein Leben lang nur etwa drei Personen die es befürworten das man mit ner Waffenbesitzkarte, sich scharfe Waffen kaufen kann. Sagen aber Hunderte Befürworter unserer Sache.

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