Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages zum Grünen Cannabiskontrollgesetz am 16.03.2016

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Cannabiskontrollgesetz: Experten bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss mehrheitlich für Veränderungen

Die parlamentarischen Mühlen mahlen bekanntlich langsam. Am 16. März 2016 wurde im Gesundheitsausschuss eine Anhörung zum Gesetzesentwurf eines Cannabiskontrollgesetzes (CannKG) durchgeführt, den die Grünen vor fast genau einem Jahr, am 20. März 2015, in den Bundestag eingebracht haben.

Unionsexperte Thomasius lobt die deutsche Drogenpolitik

Bei dieser Anhörung waren Vertreter von 20 Verbänden und 5 Einzelsachverständige eingeladen, schriftliche Stellungnahmen wurden jeweils vorab eingereicht. Auffällig war dabei, dass die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion hauptsächlich ihre beiden Einzelsachverständigen, Prof. Thomasius und Herrn Patzak, befragt haben, welche die üblichen Argumente zum Besten gaben: Abhängigkeit, IQ Verlust, Psychosen, Suizidalität und die These der Einstiegsdroge. Prof. Thomasius ging soweit zu behaupten, unsere Drogenpolitik mit ihren vier Säulen Prävention, Therapie, Schadensminimierung und Repression sei im internationalen Vergleich sehr gut. Herr Patzak kritisierte den grünen Gesetzesentwurf, da er dem Jugendschutz nicht gerecht werde und nicht geeignet sei, den Schwarzmarkt auszurotten. Auch nach einer Legalisierung bleibt aus seiner Sicht immer der Bedarf für billigeres und hochpotentes Cannabis bestehen. Insgesamt schossen sich die beiden Unionsexperten aber sehr stark auf die Frage des Jugendschutzes ein.

Geringe Menge einheitlich und rechtssicher regeln ist Minimalkonsens

Herr Patzak kritisierte aber ähnlich wie in seiner letzten Anhörung vor dem Bundestag die Gesetzeslage in Deutschland und forderte ganz klar, dass die Geringe Menge nach §31a BtMG bundeseinheitlich geregelt werden müsse. Dafür soll es aus seiner Sicht keine “Kann-Bestimmung”, sondern eine “Soll-Bestimmung” geben, wodurch Betroffene weniger Ungewissheit über ihr Strafmaß hätten. Die genaue Gramm-Grenze müsse politisch verhandelt werden, aber es solle sichergestellt werden, dass der “sozial adäquate Cannabiskonsument” nicht bestraft werde. Deswegen müsse es in den Verordnungen zu §31a heißen: “Das Verfahren ist einzustellen, es sei denn…”. Prof. Thomasius bezeugte immerhin, dass er das Alkohol- und Tabakkonsumverhalten der Deutschen für deutlich riskanter hielt, als das beim Cannabiskonsum.

SPD zeigt sich kritischer und differenzierter als die Union

Interessant war zu beobachten, dass die SPD-Abgeordneten ihre Fragen in Bezug an die Unionsexperten kritischer formulierten und sich von den anderen anwesenden Sachverständigen eine Meinung zu dem bereits gesagten einholten. Das gab diesen die Gelegenheit, die getroffenen Aussagen von Prof. Thomasius fundiert zu hinterfragen.

Strafrecht ungeeignet für die Ziele der Drogenpolitik

Prof. Ambos plädierte dafür, Veränderungen in der Drogenpolitik zu wagen und zu erproben. Das Strafrecht und die Prohibition könnten das erklärte Ziel, den Konsum zu reduzieren, nicht erreichen und hätten unerwünschte Nebenwirkungen. Man könne nun lange darüber spekulieren, was passieren würde, wenn man liberalisiert. Um Gewissheit zu erlangen, müsse man wissenschaftlich begleitete Modellprojekte auf Ebene der Kommunen oder Bundesländer durchführen. Es sei an Zeit, der Gesellschaft diesen Versuch zuzumuten. Auch der Experte der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) stimmte der Aussage zu, dass das Strafrecht und die Repression gegen Konsumenten die anderen Säulen der Drogenpolitik negativ beeinflusse. Viele Hilfs- und Aufklärungsangebote würden so verhindert. Es müsse eine Enquete-Kommission eingerichtet werden, welche die Frage mit Experten aus unterschiedlichen Fachrichtungen diskutieren könne.

Richtervereinigung erklärt das BtMG für Absurd

Der Sprecher der Neuen Richtervereinigung bezifferte die Kosten der Repression auf 3,7-4,6 Milliarden Euro im Jahr, was 10 Mal mehr sei, als die Ausgaben für Prävention und Therapie. Zudem sei es absurd, dass man für Handel mit Cannabisprodukten das gleiche Strafmaß zu erwarten hat wie bei Totschlag. Auch andere Experten waren sich darin einig, dass Strafverfolgung bei Konsumdelikten grundsätzlich unverhältnismäßig sei und der Staat verpflichtet sei zu erklären, wie diese Art der Sanktionierung überhaupt zu den erwünschten Zielen führen könne. 

Fehler der Atompolitik nicht wiederholen

Der DHV-Geschäftsführer Georg Wurth zeigte in seinem Statement auf, wie die gesellschaftliche Debatte seit dem Urteil des BVerfG 1994 sich Pro-Legalisierung verändert hat. “Wenn die Entwicklung so weiter geht, wird in den nächsten fünf Jahren ganz Nordamerika vom Hanfverbot befreit sein”, der Trend sei eindeutig. Nun gelte es nicht die gleichen Fehler wie bei der Atompolitik zu wiederholen. Wenn man sich jetzt der Diskussion verweigere und die Chance verpasse sich zu überlegen, wie der richtige Weg zur Legalisierung ist, werde man am Ende von den gesellschaftlichen Entwicklungen überrollt und könne kein handwerklich gutes Gesetz vorlegen. Auch die Politiker, die noch nicht bereit für die Legalisierung sind, sollten zumindest mit kleinen Schritten anfangen, um am Ende nicht völlig abgehängt zu werden. Für seinen Aufruf an die Politiker wurde Wurth von der Sitzungsleitung gerügt, da er als Sachverständiger nur Fragen beantworten, aber keine Forderungen an die Politik stellen solle.
Die schriftliche Stellungnahme von Georg Wurth für den DHV haben wir auf der DHV-Seite veröffentlicht.

Wir brauchen Grenzwerte für den Führerschein

Die Expertin vom Schildower Kreis wartete mit einer Reihe von Zahlen auf, die zeigten, dass unter den Cannabiskonsumenten nur eine kleine Minderheit von 1,3 % überhaupt behandlungsbedürftige Probleme entwickeln. Damit relativierte sie die Zahleninterpretation von Prof. Thomasius. In dem Zusammenhang wurde auch die Führerscheinfrage thematisiert. Hier sei es unverhältnismäßig, wenn Cannabiskonsumenten die Fahreignung bei regelmäßigem Konsum grundsätzlich abgesprochen würde. Man müsse erstmal beweisen, dass die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sei und darum brauche man wissenschaftlich gesicherte Grenzwerte für THC.

Cannabis ist Einstiegsdroge in kriminelles Verhalten

Von Akzept e.V. wurde nochmal der wissenschaftlich nicht mehr haltbare Mythos der Einstiegsdroge angesprochen und kritisiert. Cannabis verhalte sich zu Heroin so wie eine Erkältung zu einer Lungenentzündung. Fast jeder Lungenentzündung liegt eine Erkältung zu Grunde, aber nicht jede Erkältung führe zu einer Lungenentzündung. Wenn Cannabis eine Einstiegsdroge sei, dann doch nur in dem Sinne, dass aufgrund der geltenden Gesetze der Umgang mit Cannabis die Betroffenen automatisch in kriminellem Verhalten lehrt.

Die Mehrheit der Experten war eindeutig der Meinung, dass man nicht wie bisher weiter machen könne, auch wenn man über den Umfang der nötigen Veränderungen doch unterschiedlicher Meinung war. Dennoch ist nicht davon auszugehen, dass die Politiker von CDU und SPD auf die von ihnen geladenen Experten hören werden. Das Verbot ist nicht rational, sondern ideologisch begründet. Es wird noch viele Sitzungen und Diskussionen geben, bevor wir echte Veränderungen sehen.


Kommentare

8 Antworten zu „Cannabiskontrollgesetz: Experten bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss mehrheitlich für Veränderungen“

  1. glücksbärchen

    Weiß einer wann man erwarten
    Weiß einer wann man erwarten kann das Mortler verkündet das wegen Jugendschutz der Antrag abgelehnt wurde?

  2. Hy, weis jemand wo man sich
    Hy, weis jemand wo man sich diese Anhörung nochmal anschauen kann ?

    Greetz Richard

    1. Hans-Martin

      Sollte noch in der Mediathek
      Sollte noch in der Mediathek des Bundestages abrufbar sein !

      MfG….

    2. Cornelius

      google-> bundestag mediathek
      google-> bundestag mediathek

  3. Thomas Lauer

    Seit Jahrzehnten gibt es
    Seit Jahrzehnten gibt es bereits die Diskussion um eine mögliche Legalisierung von Cannabis. Es ist eine Schande, dass Menschen die aktuelle Gesetzgebung auferlegt wird, nur weil sie Kiffen möchten.
    Außerdem wäre eine durchdachte Legalisierung aktiver Jugendschutz. Schließlich gibt es einen Grund warum Kids zu weitaus gefährlicheren Kräutermischungen greifen. Wenn ich wirklich auf eine Legalisierung in Deutschland warten muss, werde ich eher in ein Land mit liberaler Drogenpolitik auswandern. Denn eigentlich wollte ich vor Eintritt ins Rentenalter ohne Angst vor Strafe kiffen dürfen. Doch ein Land zu verlassen, welches so schön ist wie Deutschland, nur um zu Kiffen. Seit über 25 Jahren kiffe ich nicht mehr, vielleicht ist die Politik ja doch mal etwas schneller…,)

  4. Hans-Martin

    Ich muss sagen, Ich habe mir
    Ich muss sagen, Ich habe mir diese Anhörung sogar Live angesehen und war ein wenig hin und her gerissen zwischen Wut und Hoffnung !
    Ich meine nach gefühlten Stunden, wo ein Hr. Thomasius die bekannten Aussagen zum besten brachte im Stil eines Vortrages eines 5.Klässlers ( …will damit sagen, ich habe von kaum einem anderen Redner mehr ÄHs und Ähms gehört als von ihm ! ..), wo man sich als langjähriger Beobachter solcher Veranstaltungen fast schon vorher seinen Text denken konnte, kamen dann ja doch noch einige andere zu Wort.
    Andere, bei denen man auch sofort merkte das Sie der Sache mehr Bedeutung einräumten und nahezu durch die Bank weg, sich ein Bild ergab das viele sich doch eine Veränderung der derzeitigen Gesetzeslage, oder aber auch Modellprojekte zumindest vorstellen könnten.

    Ziemlich auffällig war aber, Wie es hier ja auch erwähnt wurde, das Die CDU/CSU keinen anderen Befragte als die Beiden Herren Thomasius und Patzek !

    Auch das zeigt mir doch schon, welche Auffassung von Demokratie diese Partei(en)hier wieder an den Tag legte(n).
    Denn für ander Meinungen als die eigene, scheint diese Partei weiterhin nicht offen zu sein. Mehr noch wirkte es ziemlich überheblich und so, als gäben Sie einen Sc…. drauf, was DHV / DHS / Schildower Kreis / LEAP / … oder eine der anderen Vertretenen Organisationen dazu zu äussern haben.

    Ich hätte mir fast schon gewünscht, das Sie doch dazu verpflichtet sein müssten andere Organisationen welche ja vertreten waren, in ihre Fragen mit einzubinden ! Leider kam es dazu aber nicht.

    Was den DHV angeht, war ich positiv überascht wie gut es Hr. Geor Wurth gelang die aktuelle Globale Entwicklung, kurz und prägnant darzustellen und somit auch zu zeigen, das es derzeit Deutschland ist welches sich Veränderungen verwehrt !

    Aber sollte es nun wie angenommen dazu kommen, das man sich für die Auslegungen von Hr. Th. als auch Hr. Patzek entscheidet, sehe ich für mich mal wieder erstmal eine Phase der Politikverdrossenheit kommen.
    Denn dann weiß ich nicht wie man diese Entscheidung noch rechtfertigen möchte, wenn Mehrheiten, wie in dieser Frage, wohl weiterhin keine Rolle spielen sollten.
    Und das sich hier eine Mehrheit für eine Veränderung aussprach wird jedem ersichtlich, der sich doch mal 1 1/2 Stunden Zeit nimmt und dies Anhörung betrachtet !

    Man bleibt gespannt – und die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt 😉 – !!

    Trotz allem wünsche ich aber, auch aufgrund einiger positiver Momente, dem DHV für weitere Bestrebungen die dieses Jahr noch stattfinden werden Alles Gute und natürlich viel Erfolg !!
    MfG….

  5. Richie

    Logische Einstiegsdrogen sind
    Logische Einstiegsdrogen sind eher Kakao, Rohrzucker oder Fenchel.
    Es gibt sogar Kinder die hochpotente, psychoaktive Stoffe wie Koffein oder Ritalin bekommen.

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