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ABDA: Apotheken riskieren Strafen für günstige Medizinal-Cannabisblüten

Patienten berichteten in letzter Zeit immer wieder von Apotheken, die aus Angst vor finanziellen und berufsrechtlichen Konsequenzen die Preise für Cannabis Flos erhöht haben. Konkret geht es hier um Fälle aus Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat jetzt auf Anfrage bestätigt, dass Apotheken, die Cannabis abgeben, ohne die derzeit heiß diskutierten Aufschläge vollends zu berechnen, eine Ahndung durch die jeweilige Landesapothekenkammer riskieren. Vier zeitgleiche Anfragen bei den Apothekenkammern Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen (Lippe) und der Bundesapothekerkammer (BAK) haben übereinstimmend ergeben, dass Cannabis derzeit für rund 24 Euro pro Gramm verkauft werden muss, wenn die Apotheken sich wie gesetzlich vorgeschrieben an die Arnzeimittelpreisverordnung (AmPreisV) halten.

Die stellvertretende Sprecherin der ABDA, Dr. Ursula Sellerberg, schreibt in einer Mail vom 29. Oktober, dass die Systematik der Preisbildung in der Arzneimittelpreisverordnung eindeutig geregelt ist und für alle Apotheken gleich sei. Bei einer ärztlichen Verordnung von Cannabisblüten gelten diese laut Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) als Rezepturarzneimittel. Werden sie dann in unverändertem Zustand umgefüllt, abgefüllt, abgepackt oder beschriftet und an den Patienten abgegeben, ist gemäß §4 AmPreisV ein Aufschlag von 100% zu berechnen. Werden die Cannabisblüten zusätzlich zerkleinert, gesiebt oder in Einzeldosen verpackt, ist laut den Neue Rezeptur-Formularium (NRF)-Vorschriften ein Aufschlag von 90% zu berechnen, zu dem noch diverse Gebühren hinzukommen.

Dreieinhalb mal so teuer wie im Nachbarland

Hier zwei Beispiele zur Verdeutlichung. Um es einfach zu halten, gehen wir hier von einem Apothekeneinkaufspreis von zehn Euro aus. Dieser Wert kommt dem realen Einkaufpreis ziemlich nahe. Allerdings variiert der Einkaufspreis für Apotheken je nach Menge und Sorte.

Patient A geht mit einem Rezept über 10 Gramm Cannabisblüten der Sorte XY in die Apotheke. Auf dem Rezept hat der Arzt das Wort „unzerkleinert“ hinzugefügt. Somit wird die Medizin gemäß §4 der AmPreisV verkauft. Der Apotheker versieht die Originaldosen lediglich mit einem Label. Zuzüglich können die Apotheken die Betäubungsmittelgebühr nach §7 AMPreisV in Höhe von 2,91 Euro einschließlich Umsatzsteuer berechnen. Patient A bekommt die 10 Gramm demnach für 240,91 inklusive 19% Mehrwertsteuer.

    100,00 €(Einkaufspreis der Apotheke)
+ 100,00 €(vorgeschriebener Aufschlag der Apotheke)

    200,00 €

+  38,00 € (19% Umsatzsteuer)
+   2,91 € (Betäubungsmittelgebühr)

   240,91 €

Patientin B geht mit einem Rezept über 10 Gramm Cannabisblüten der Sorte XY in die Apotheke. Auf dem Rezept fehlt das Wort „unzerkleinert“. Jetzt werden die Blüten zerkleinert, in die auf der Verordnung angegebenen Einzeldosen aufgeteilt, umverpackt und deshalb gemäß §5 der AmPreisV verkauft. Der Endpreis von 245,37 Euro setzt sich dann wie folgt zusammen:

  100,00 €(Einkaufspreis der Apotheke)

+ 90,90 € (90% Aufschlag gemäß $ 5 AmPreisV.)

+  1,00 € (Verpackung)

+  3,50 € (Rezepturzuschlag)

+  8,35 € (Festzuschlag für Rezepturen) 203,75 €

+ 38,71 € (19% Umsatzsteuer)

+ 2,91 € (Betäubungsmittelgebühr)

  245,37 €

Die einzige Gebühr, auf die die Apotheken verzichten dürfen, ohne gegen die AmPreisV zu verstoßen, ist die Betäubungsmittelgebühr in Höhe von 2,91 pro eingereichtem Rezept. Das sollte angesichts der Situation in den Niederlanden, wo die selbe Medizin unter ähnlich peniblen Sicherheitsvorschriften bei ähnlicher Gesetzeslage für sieben Euro an den Patienten abgegeben wird, zu denken geben. Mittlerweile soll es auch schon die ersten Fälle geben, in denen Apotheken aufgrund einer zu patientenfreundlichen Preisgestaltung abgemahnt wurden. Laut ABDA und den drei anderen Länderkammern musste bis jetzt noch keine Apotheke zahlen. Das heißt aber nicht, dass etwaige Verfahren bereits initiiert wurden, denn über eventuell laufende Verfahren geben die Apothekerverbände keine Auskunft. Die Sprecherin der ABDA bestätigt in ihrem Schreiben ebenso, dass die Aufsichtsbehörden der Länder Verstöße gegen die Arzneimittelpreisverordnung ahnden können.

Bayern betont zusätzlich berufsrechtliche Schritte

Eine Sprecherin der bayrische Apothekenkammer ergänzt, dass „neben von der ABDA erwähnten Ahndung eine berufsrechtliche Ahndung durch die Kammer hinzu kommt.“  Bisher lägen solche Fälle in Bayern noch nicht vor, allerdings dürfe die Bayerische Landesapothekerkammer konkrete Einzelfälle aus datenschutzrechtlichen Gründen keine näheren Informationen geben.

Ein Sprecher der Apothekenverbände Westfalen-Lippe bestätigt, dass die Kammer bislang bisher in der Sache nicht tätig war. „Westfalen-Lippe noch keinen Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung mit einem Bußgeld belegt; insofern ergab sich für uns als Kammer bisher auch noch kein sog. berufsrechtlicher Überhang, der von uns zu verfolgen wäre.“ Auch die Antwort aus Baden-Württemberg bestätigt die Gefahr, in der sich Apotheken, die Cannabis billiger als vorgeschrieben abgeben, befinden. Auch dort können „Verstöße gegen die Arzneimittelpreisverordnung berufsrechtliche Folgen haben. Inwieweit hier Konsequenzen durch die Überwachungsbehörden zu erwarten sind, ist uns nicht bekannt“, heißt es aus der Pressestelle der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg.

Die Zeiten, in denen Apotheken den Patienten, die ihre Medizin oft selbst zahlen müssen, den Patienten entgegenkommen durfte, indem sie auf eigene Gewinne verzichteten, scheinen endgültig vorbei.


Kommentare

70 Antworten zu „ABDA: Apotheken riskieren Strafen für günstige Medizinal-Cannabisblüten“

  1. Martina

    ca. 14€/gr in Apotheke am Inselpark
    Ich beziehe das Medizinalcannabis bei https://www.cann24.de/

  2. Tobias

    Hallo wo kann ich künftig
    Hallo wo kann ich künftig online bestellen finde nur Apotheken wo es 23-25€ kostet

    1. Martina

      @Tobias: wo kann ich künftig online bestellen?
      [quote=Tobias]Hallo wo kann ich künftig online bestellen finde nur Apotheken wo es 23-25€ kostet[/quote]

      Das interessiert mich auch 😀
      Wie sieht es eigentlich mit Schleswig Holstein aus? Ich hatte mal gehört, das die sich geeinigt hatten es ungeprüft, also ohne “Aufwandsentschädigung” an den Kunden weiterzugeben. Ein Mal pro Monat dort hoch zu fahren würde sich für mich schon lohnen.

      Bin gespannt auf die Kommentare
      LG Martina

      1. Canna Patient

        Ich habe bei der Grünhorn
        Ich habe bei der Grünhorn Apotheke bestellt (gruenhorn.de), bieten einen freundlichen Service an und versandkostenfrei

  3. wheiko16(at)icloud(Punkt)com

    Suche Stimmen! Anfrage BAMF Eigenanbau wg.Kostensenkung
    Ich suche Mitmenschen die Cannabis auf Rezept verordnet bekommen,es sich aber aufgrund der ganzen Zuschläge und Gebühren nicht leisten können.
    Wie soll man sich als mittelloser ein Medikament leisten welches notwendig ist ,von den lassen aber nicht grundsätzlich gezahlt werden?
    Die einzige Möglichkeit ist eine offene und faire Bearbeitung der Anträge zum eigenanbau vom Bamf!!!
    Kontaktiert mich per E-Mail

  4. Mari

    da kauf ich lieber cbd
    hi, bin seit 2 Jahren patient und habs mir in nrw für 11 euro geholt, aber ich hab die erfahrung gemacht das ich nicht das thc brauch sondern cbd darum kauf ich eigentlich nur noch cbd blüten, die sind billig,und schmecken auch gut für adhs sind die super.Hab lange geschaut wo ich kaufen wenn einen interessiert hab einen interssanten blog gefunden cbdshop.blog
    weil das mach ich nicht mit, 24 euro für ein g, des geht nicht.Das nützt keinem was jetzt gibt es cannabis aus der apotheke und immernoch muss jeder aufn schwarzmarkt.wahnsinn.die apo aus werl verkauft es für 11 euro aber nimmer lang.

  5. Realist

    Versuch einer Versachlichung
    Liebe Leute, nach Lektüre aller Kommentare zu dem interessanten Artikel, der aber etliche Fragen offen lässt, muss ich doch ein paar Punkte loswerden:
    – “böse Pharmalobby will Cannabis verhindern”. Schmarrn ! Der Hersteller von Dronabinol hat beispielsweise die Preise für sein Produkt seit ewigen Zeiten NICHT angehoben, ebenso wenig wie der Anbieter von CBD in Arzneibuchqualität die Gunst der Stunde nutzt, die Patienten abzuzocken.
    Wer hingegen so richtig Marktwirtschaft spielt, sind die Anbieter der Blüten. Einfach mal ein bisschen recherchieren, wie die Börsenkurse dieser Firmen abgehen. DA steckt das Geld – NICHT beim bösen Apotheker !
    – “Eigenanbau ist viel billiger”. Das schreiben auch nur Leute, die keine Ahnung davon haben, was in den Pflanzen, die sie bei sich wachsen lassen, an Wirkstoffen enthalten ist.
    – Vergleich mit anderen Ländern: Wie schon ein anderer Diskussionsteilnehmer schrieb, haben wir in sehr vielen Branchen das Problem, in Deutschland vergleichsweise hohe Preise zahlen zu müssen. Und dennoch gibt der durchschnittliche Deutsche prozentual deutlich weniger für Gesundheit aus als die meisten Bürger in Nachbarländern.

    Es liessen sich noch etliche Punkte aufgreifen – aber bevor ich einen ganzen Artikel schreibe, noch ein letzter Aspekt:
    Ich lese immer nur “Cannabis-Blüten”. Da geht mir mittlerweile die Hutschnur hoch.
    Cannabinoide sind Wirkstoffe, die bei rationalem Einsatz Patienten helfen können, gesundheitliche Beschwerden zu lindern. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass in den Foren immer wieder die CDU gescholten wird – ausgerechnet die Partei, deren damaliger Gesundheitsminister Gröhe mit dem Cannabis-Gesetz erreicht hat, dass ECHTE Patienten die benötigten Cannabinoide von der Kasse bezahlt bekommen. Allerdings hat die Solidargemeinschaft, die mit ihren Beiträgen die Konten der Kassen füllt, ein Recht darauf, dass die finanziellen Mittel auch zielgerichtet eingesetzt werden.
    Es gibt KEIN EINZIGE Indikation, für die BLÜTEN zugelassen sind . und deshalb gibt es hier mit Genehmigungen immer wieder Schwierigkeiten. Patienten hingegen, die vom Arzt Tropfen mit THC verordnet bekommen, bekommen ihre Präparate in der Regel völlig problemlos gezahlt. Deutlich preiswerter als Fertigpräparate, die aus den USA importiert werden könnten. Und Patienten, die mit reinem THC ihre Beschwerden nicht in den Griff bekommen, können add on CBD zumischen lassen, wenn sie engmaschig mit ihrem Arzt und ihrer Apotheke kommunizieren.
    Und genau hier trennt sich die Spreu vom Weizen:
    RATIONALER Einsatz von Cannabinoiden bedeutet, auf Basis von vernünftigen Erkenntnissen individuelle Mischungen und Dosierungen zu entwickeln – und an den individuellen Patienten anzupassen.
    Und eben NICHT, dass der Patient mit in irgendeinem obskuren Forum angelesenen Halbwissen beim Arzt aufschlägt und Blüte x/y will. Es ist in Diskussionen immer wieder spannend, wie Leute reagieren, wenn ich sie frage, warum sie partout nicht die Dronabinol-Tropfen probieren wollen, sondern auf den Blüten beharren. “Ich will aber” ist nunmal kein Argument in der Pharmakologie.
    Ich weiss, das wollen die Anhänger der Blüten nicht hören. Ich kenne die Diskussionen zur Genüge.
    Aber ich gebe zu bedenken, dass das Cannabis-Gesetz die Ärzte verpflichtet, alle Fälle (natürlich anonym !)zu dokumentieren und zu melden. In nicht einmal mehr drei Jahren wird dann zu entscheiden sein, wie es weitergeht.
    Umso wichtiger ist es, in der verbleibenden Zeit RATIONAL mit Cannabinoiden umzugehen und die Diskussion SACHLICH zu führen.

  6. Apotheke
    Bei diesen Preisen würde es sich als Konsument schon lohnen den direkten Draht zum Hersteller herzustellen. Klar sind das normale Berechnungen, aber wenn das Grundprodukt schon so hoch ist, dann macht es den Kunden keinen Spaß das zu bezahlen. Das kann ich gut verstehen. Danke für den tollen Blog Beitrag!

  7. Apotheke
    Bei diesen Preisen würde es sich als Konsument schon lohnen den direkten Draht zum Hersteller herzustellen. Klar sind das normale Berechnungen, aber wenn das Grundprodukt schon so hoch ist, dann macht es den Kunden keinen Spaß das zu bezahlen. Das kann ich gut verstehen. Danke für den tollen Blog Beitrag!

  8. Cannabis Importeur

    Eine Sache möchte ich in
    Eine Sache möchte ich in dieser Diskussion noch hin zu fügen. Wir selber bekommen diese Blüten auch nicht geschenkt. Durch die Standards, die wir (EU) von Medikamenten erwarten, namentlich GMP Zertifizierung, müsssen die Anbaustrukturen diesen entsprechen. Dies gilt für Straßencannabis definitiv nicht. Unser EK liegt schon oberhalb des Straßenpreises, was bedeutet das wir nicht in der Lage sind dem Apotheker Cannabis zu Straßenpreisen zu verkaufen. Hinzu kommen Sicherheitsvorkehrungen, da wir große Mengen lagern müssen. Diese sind auch standardisiert und kosten einen Haufen Geld, was ja auch der Grund ist warum Apotheker nur sehr wenig Produkt sich selbst auf Lager legen.

    Lange Rede kurzer Sinn es gibt viele Glieder in der Kette die verdienen, ja klar und das ist auf der Straße auch so. Aber die müssen sich nicht an ein Gesetz halten, das dafür gemacht wurde es nicht an zu wenden. Wir tun alles in unserer Macht stehende um Preise zu drücken nur das wird nicht besser bis die Versorgungslage mit standardisiertem Cannabis besser und entspannter ist.

  9. Cannabis Importeur

    Eine Sache möchte ich in
    Eine Sache möchte ich in dieser Diskussion noch hin zu fügen. Wir selber bekommen diese Blüten auch nicht geschenkt. Durch die Standards, die wir (EU) von Medikamenten erwarten, namentlich GMP Zertifizierung, müsssen die Anbaustrukturen diesen entsprechen. Dies gilt für Straßencannabis definitiv nicht. Unser EK liegt schon oberhalb des Straßenpreises, was bedeutet das wir nicht in der Lage sind dem Apotheker Cannabis zu Straßenpreisen zu verkaufen. Hinzu kommen Sicherheitsvorkehrungen, da wir große Mengen lagern müssen. Diese sind auch standardisiert und kosten einen Haufen Geld, was ja auch der Grund ist warum Apotheker nur sehr wenig Produkt sich selbst auf Lager legen.

    Lange Rede kurzer Sinn es gibt viele Glieder in der Kette die verdienen, ja klar und das ist auf der Straße auch so. Aber die müssen sich nicht an ein Gesetz halten, das dafür gemacht wurde es nicht an zu wenden. Wir tun alles in unserer Macht stehende um Preise zu drücken nur das wird nicht besser bis die Versorgungslage mit standardisiertem Cannabis besser und entspannter ist.

  10. Lars Drescher

    Danke Deutschland,endlich
    Danke Deutschland,endlich bekomm ich meine Medizin für meine Schmerzen auf rezept verschrieben, dann übernimmt die Krankenkasse nicht die Kosten und jetzt das! Somit kann ich mir in Zukunft meine medizini nicht mehr leisten!
    Fällt mir nix zu ein echt ein Arzneimittel so teuer zu machen das es sich keiner leisten kann wirklich eine Glanz Leistung! Wird der big Pharma wohl zu viel also Kohle machen oder gleich so teuer das keiner es mehr kaufen kann ich versteh es nicht!

  11. Lars Drescher

    Danke Deutschland,endlich
    Danke Deutschland,endlich bekomm ich meine Medizin für meine Schmerzen auf rezept verschrieben, dann übernimmt die Krankenkasse nicht die Kosten und jetzt das! Somit kann ich mir in Zukunft meine medizini nicht mehr leisten!
    Fällt mir nix zu ein echt ein Arzneimittel so teuer zu machen das es sich keiner leisten kann wirklich eine Glanz Leistung! Wird der big Pharma wohl zu viel also Kohle machen oder gleich so teuer das keiner es mehr kaufen kann ich versteh es nicht!

  12. Hermann Winter

    Ich selbst bin
    Ich selbst bin selbstständiger Apotheker und über diese Situation höchst unglücklich. Es kann nicht sein, dass der Preis von Cannabis in der Apotheke doppelte hoch ist wie auf dem Schwarzmarkt. Aber hier haben sich unsere lieben Politiker mal wieder keine Gedanken gemacht. Statt Cannabis als Rezepturazneimittel zu deklarieren, hätte dies als Fertigarzneimittel mit einem fixen und fairem Preis in den Markt kommen sollen. Ich selbst gehe auch nicht das Risiko ein Cannabis günstiger abzugeben – leider, oder zum Glück, halte ich mich als Bürger an die Gesetzte. Aber den Ärger der Patienten kann ich sehr gut nachvollziehen.

    1. Cannabis-Patient

      Die Politiker haben sich m.E.
      Die Politiker haben sich m.E. sehr wohl Gedanken gemacht und nur ein weiteres mal gegen Vernunft und Bürger gehandelt.

      Auf dem Schwarzmarkt in der BRD ist Cannabis momentan ab 6€ (bzw. 4-5€ in größeren Mengen) zu erwerben – d.h. Apotheken haben ein bis zu 6fach höheren Preis! In Niederlande und Spanien kann man legal (in Coffeeshops oder Socialclubs) Cannabis ab ~4€ erwerben. Haschisch aus Marokko wird ab 2€ gehandelt. In Albanien (größer illegaler Cannabis-Schwarzmarkt Europas) wird 1KG ab 500€ gehandelt und die überlegen als Medizin zu (re-) legalisieren.

      Es ist kein Ding der Unmöglichkeit medizinisches Cannabis in (bitterarmen) Ländern wie Albanien kultivieren zu lassen, damit finanzielle Entwicklungshilfe zu betreiben, Versorgungslücken zu beseitigen, Patienten einen bezahlbaren Preis zu ermöglichen und Apothekern genügend Umsatz zu bescheren.

  13. Hermann Winter

    Ich selbst bin
    Ich selbst bin selbstständiger Apotheker und über diese Situation höchst unglücklich. Es kann nicht sein, dass der Preis von Cannabis in der Apotheke doppelte hoch ist wie auf dem Schwarzmarkt. Aber hier haben sich unsere lieben Politiker mal wieder keine Gedanken gemacht. Statt Cannabis als Rezepturazneimittel zu deklarieren, hätte dies als Fertigarzneimittel mit einem fixen und fairem Preis in den Markt kommen sollen. Ich selbst gehe auch nicht das Risiko ein Cannabis günstiger abzugeben – leider, oder zum Glück, halte ich mich als Bürger an die Gesetzte. Aber den Ärger der Patienten kann ich sehr gut nachvollziehen.

    1. Cannabis-Patient

      Die Politiker haben sich m.E.
      Die Politiker haben sich m.E. sehr wohl Gedanken gemacht und nur ein weiteres mal gegen Vernunft und Bürger gehandelt.

      Auf dem Schwarzmarkt in der BRD ist Cannabis momentan ab 6€ (bzw. 4-5€ in größeren Mengen) zu erwerben – d.h. Apotheken haben ein bis zu 6fach höheren Preis! In Niederlande und Spanien kann man legal (in Coffeeshops oder Socialclubs) Cannabis ab ~4€ erwerben. Haschisch aus Marokko wird ab 2€ gehandelt. In Albanien (größer illegaler Cannabis-Schwarzmarkt Europas) wird 1KG ab 500€ gehandelt und die überlegen als Medizin zu (re-) legalisieren.

      Es ist kein Ding der Unmöglichkeit medizinisches Cannabis in (bitterarmen) Ländern wie Albanien kultivieren zu lassen, damit finanzielle Entwicklungshilfe zu betreiben, Versorgungslücken zu beseitigen, Patienten einen bezahlbaren Preis zu ermöglichen und Apothekern genügend Umsatz zu bescheren.

  14. Cannabis-Patient

    1 Gramm Gold kostet aktuell
    1 Gramm Gold kostet aktuell weltweit 34,54€.

    1 Gramm Cannabis kostet in Deutschen Apotheken ~25€.

    Wozu noch einen Kommentar, wenn eh´ jeder weiß, daß es organisierte Abzocke von Krankenkassen und Patienten ist, welche den Goldesel spielen sollen. Eine Form der organisierten Kriminalität. Ich hatte zuletzt für die teuerste Cannabis-Arznei (~3g Blüten für ~300€) keinen Bericht meiner Ärztin bekommen, weil die behauptet, meine Krankenkasse würde die Kosten eh´ nicht übernehmen. Aber einen Bericht wollte die meinem Hausarzt zukommen lassen. Vor 5 Monaten… werde ich nun einen Anwalt einschalten, nachdem weder ich, Hausarzt noch Ärztekammer halfen. Für mich ist die gesamte Medical-Marijuana-Branche gestorben. Es geht nur nebensächlich um die Pflanze, die Eigenschaften wie Nutzen oder die Patienten – es geht fast ausschließlich um den großen Reibach und wie dieser generiert werden kann.

    1. Medsen

      Cannabis-Patient schrieb:…
      [quote=Cannabis-Patient]… Ich hatte zuletzt für die teuerste Cannabis-Arznei (~3g Blüten für ~300€) keinen Bericht meiner Ärztin bekommen, weil die behauptet, meine Krankenkasse würde die Kosten eh´ nicht übernehmen …[/quote]

      Hui, na hallo, sag mir doch mal bitte wo du für 1g ‘Blüte’ 100€ bezahlen musst?! Das ist ja nicht mehr haltbar… :-O :-O

      1. Cannabis-Patient

        Ja – das kann ich auch nicht
        Ja – das kann ich auch nicht (insb. finanziell) halten… ist aber so:

        Die Arznei heißt Tilray THC10:CBD10 ( https://www.tilray.ca/en/products/medical-cannabis/tilray-tc200-drops.html ) und wird in der BRD für ~300€ vertrieben. Die 25ml Inhalt enthalten 0.5g Wirkstoff (d.h. 250mg THC + 250mg CBD). Das dürfte bei Strains/Saatgut mit etwas unter 10% THC+CBD-Anteil rund 3g Blüten entsprechen; oder seperate THC-CBD-Strains mit jeweils ~20% THC bzw. CBD-Anteil. In dem Link steht auch der Endverbraucherpreis in Kanada: 86CAD$ = ~57€. Das war auch schon vor der totalen Cannabis-Legalisierung in Kanada so und selbst dort (Kanada ist ein Hochlohnland mit hohen Preisen) wird dieses Präparat als stark überteuert angesehen. Allein ~170€ MÜSSEN vom Apotheker draufgeschlagen werden, weil es sich um ein sogenanntes Rezepturarzneimittel handeln würde und diese horrenden Summen gesetzlich vorgeschrieben sind. Die gesamten Zusatzkosten betragen in der BRD ~240€ (400%+ Aufschlag!!!) und werden in meinen Augen ohne nennenswerte Gegenleistung (außer, daß die Rohsubstanz mit Öl angemischt wird) abkassiert und sind ein Zeichen für schwerste organisierte (Staats-) Kriminalität. Selbst mein Hausarzt nennt schon weitaus preiswertere Cannabisarznei Abzocke/Betrug.

    2. Anonymous

      Es war noch nie anders wenn
      Es war noch nie anders wenn es um das Thema Arznei geht. Ein Pharmaunternehmen möcht nicht heilen, sondern behandeln. Damit lässt sich Geld verdienen.
      Mit Cannabis lässt sich dummerweise nur wirklich heilen und das für den Patienten zu unwahrscheinlich geringen Kosten. (HomeGrow)
      Bedenkt man dies, wird einem ganz schnell klar warum alle Institutionen die an “Medikamenten” verdienen diese Art des Wiederstands leisten.

      1. Medsen

        Anonymous schrieb:… Mit
        [quote=Anonymous]… Mit Cannabis lässt sich dummerweise nur wirklich heilen …[/quote]

        Naja, wie mans nimmt. Tatsächlich kann man mit Cannabis größtenteils nur Symptome lindern, aber auf eine ganzheitliche Art und Weise und Nebenwirkungsarm, was der Heilung sehr zuträglich ist.

        Viele Grüße

    3. Wenig Profit

      Cannabis-Patient schrieb: Es
      [quote=Cannabis-Patient] Es geht nur nebensächlich um die Pflanze, die Eigenschaften wie Nutzen oder die Patienten – es geht fast ausschließlich um den großen Reibach und wie dieser generiert werden kann.[/quote]
      Wie wahr. Dieser letzte Satz bringt die Situation auf den Punkt

  15. Cannabis-Patient

    1 Gramm Gold kostet aktuell
    1 Gramm Gold kostet aktuell weltweit 34,54€.

    1 Gramm Cannabis kostet in Deutschen Apotheken ~25€.

    Wozu noch einen Kommentar, wenn eh´ jeder weiß, daß es organisierte Abzocke von Krankenkassen und Patienten ist, welche den Goldesel spielen sollen. Eine Form der organisierten Kriminalität. Ich hatte zuletzt für die teuerste Cannabis-Arznei (~3g Blüten für ~300€) keinen Bericht meiner Ärztin bekommen, weil die behauptet, meine Krankenkasse würde die Kosten eh´ nicht übernehmen. Aber einen Bericht wollte die meinem Hausarzt zukommen lassen. Vor 5 Monaten… werde ich nun einen Anwalt einschalten, nachdem weder ich, Hausarzt noch Ärztekammer halfen. Für mich ist die gesamte Medical-Marijuana-Branche gestorben. Es geht nur nebensächlich um die Pflanze, die Eigenschaften wie Nutzen oder die Patienten – es geht fast ausschließlich um den großen Reibach und wie dieser generiert werden kann.

    1. Medsen

      Cannabis-Patient schrieb:…
      [quote=Cannabis-Patient]… Ich hatte zuletzt für die teuerste Cannabis-Arznei (~3g Blüten für ~300€) keinen Bericht meiner Ärztin bekommen, weil die behauptet, meine Krankenkasse würde die Kosten eh´ nicht übernehmen …[/quote]

      Hui, na hallo, sag mir doch mal bitte wo du für 1g ‘Blüte’ 100€ bezahlen musst?! Das ist ja nicht mehr haltbar… :-O :-O

      1. Cannabis-Patient

        Ja – das kann ich auch nicht
        Ja – das kann ich auch nicht (insb. finanziell) halten… ist aber so:

        Die Arznei heißt Tilray THC10:CBD10 ( https://www.tilray.ca/en/products/medical-cannabis/tilray-tc200-drops.html ) und wird in der BRD für ~300€ vertrieben. Die 25ml Inhalt enthalten 0.5g Wirkstoff (d.h. 250mg THC + 250mg CBD). Das dürfte bei Strains/Saatgut mit etwas unter 10% THC+CBD-Anteil rund 3g Blüten entsprechen; oder seperate THC-CBD-Strains mit jeweils ~20% THC bzw. CBD-Anteil. In dem Link steht auch der Endverbraucherpreis in Kanada: 86CAD$ = ~57€. Das war auch schon vor der totalen Cannabis-Legalisierung in Kanada so und selbst dort (Kanada ist ein Hochlohnland mit hohen Preisen) wird dieses Präparat als stark überteuert angesehen. Allein ~170€ MÜSSEN vom Apotheker draufgeschlagen werden, weil es sich um ein sogenanntes Rezepturarzneimittel handeln würde und diese horrenden Summen gesetzlich vorgeschrieben sind. Die gesamten Zusatzkosten betragen in der BRD ~240€ (400%+ Aufschlag!!!) und werden in meinen Augen ohne nennenswerte Gegenleistung (außer, daß die Rohsubstanz mit Öl angemischt wird) abkassiert und sind ein Zeichen für schwerste organisierte (Staats-) Kriminalität. Selbst mein Hausarzt nennt schon weitaus preiswertere Cannabisarznei Abzocke/Betrug.

    2. Anonymous

      Es war noch nie anders wenn
      Es war noch nie anders wenn es um das Thema Arznei geht. Ein Pharmaunternehmen möcht nicht heilen, sondern behandeln. Damit lässt sich Geld verdienen.
      Mit Cannabis lässt sich dummerweise nur wirklich heilen und das für den Patienten zu unwahrscheinlich geringen Kosten. (HomeGrow)
      Bedenkt man dies, wird einem ganz schnell klar warum alle Institutionen die an “Medikamenten” verdienen diese Art des Wiederstands leisten.

      1. Medsen

        Anonymous schrieb:… Mit
        [quote=Anonymous]… Mit Cannabis lässt sich dummerweise nur wirklich heilen …[/quote]

        Naja, wie mans nimmt. Tatsächlich kann man mit Cannabis größtenteils nur Symptome lindern, aber auf eine ganzheitliche Art und Weise und Nebenwirkungsarm, was der Heilung sehr zuträglich ist.

        Viele Grüße

  16. unwichtig

    Kann mir jemand sagen, warum
    Kann mir jemand sagen, warum die Apotheken 10€ pro Gramm bezahlen müssen?
    Ich meine, das ist doch schon 100% zu viel!

    Wenn ich meine 10g für den Monat kaufe, dann bezahle ich als Stammkunde beim örtlichen Dealer 9€ für Standardgras und da macht die ganze Schmuggelkette dennoch Gewinn!

    Wenn also die Apotheken mit 5€ kalkulieren würden (den der örtliche Dealer auch bezahlt), dann würden für die 10g nur überschlagene 130€ heraus kommen. Das ist zwar immer noch typisch Apotheke, aber bezahlbar!

    Aber warum schreiben wir überhaupt hierzu?
    Meine Tante war im Urlaub in Griechenland und hatte ihre Schilddrüsenmedikamente vergessen. Also dort in die Apotheke und für 1,30€ die gleiche Packung von der gleichen Firma bekommen, wie bei uns, nur daß sie hier 5€ Rezeptgebühr stattdessen bezahlen darf…

    Wir werden einfach an allen Ecken abgezockt! Zeit zum Widerstand 😉

    1. Andreas Richter

      Griechenland ist auch pleite
      Griechenland ist auch pleite – schon mal darüber nachgedacht?

      1. unwichtig

        Sorry, aber eine dümmere
        Sorry, aber eine dümmere Antwort konnte ich mir zu meinem Text, dessen Inhalt irgendwie (zumindest in meinen Augen) richtig und vor allem hinterfragenswert ist, einfach nicht vorstellen!

        Was genau hat der Preis eines Produktes, das eine private Firma herstellt und das ich hier und dort kaufen kann mit der Pleite eines Staates zu tun?

        1. Anonymous

          Das ist ziemlich einfach. Nur
          Das ist ziemlich einfach. Nur vielleicht etwas falsch im Kontext. Ein Anbieter macht den Preis nach der Wirtschaftslage des Landes und der Kaufkraft der Menschen. Einfaches Bsp. Coca Cola kostet in Thailand eine Dose mit 0,33 L ca. 5 Cent. Da sich in Thailand niemals eine Einheimischer einen Preis von 1 € leisten könnte.
          Daher werden wir auch überall so ausgenommen.

    2. Nikolas Schäfer

      Qualitätsgarantie?
      Welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung und welches Haftungsrisiko übernommen denn der örtliche Dealer? Die Apotheke macht das Cannabis nicht teuer. Sie erhält für alle in der Apotheke hergestellten Arzneimittel eine vergleichbare Entlohnung. Das Problem ist, dass es Cannabis nicht als Fertigarzneimittel gibt und damit der ganze Prüfungs- und Haftungsaufwand der örtlichen Apotheke wegfällt.
      Im übrigen werden die Kosten für Cannabis für gesetzlich versicherte von der Krankenkasse übernommen. Voraussetung ist, dass die Anwendung medizinisch erforderlich ist. Also, wo ist das Problem?

  17. unwichtig

    Kann mir jemand sagen, warum
    Kann mir jemand sagen, warum die Apotheken 10€ pro Gramm bezahlen müssen?
    Ich meine, das ist doch schon 100% zu viel!

    Wenn ich meine 10g für den Monat kaufe, dann bezahle ich als Stammkunde beim örtlichen Dealer 9€ für Standardgras und da macht die ganze Schmuggelkette dennoch Gewinn!

    Wenn also die Apotheken mit 5€ kalkulieren würden (den der örtliche Dealer auch bezahlt), dann würden für die 10g nur überschlagene 130€ heraus kommen. Das ist zwar immer noch typisch Apotheke, aber bezahlbar!

    Aber warum schreiben wir überhaupt hierzu?
    Meine Tante war im Urlaub in Griechenland und hatte ihre Schilddrüsenmedikamente vergessen. Also dort in die Apotheke und für 1,30€ die gleiche Packung von der gleichen Firma bekommen, wie bei uns, nur daß sie hier 5€ Rezeptgebühr stattdessen bezahlen darf…

    Wir werden einfach an allen Ecken abgezockt! Zeit zum Widerstand 😉

    1. Andreas Richter

      Griechenland ist auch pleite
      Griechenland ist auch pleite – schon mal darüber nachgedacht?

      1. unwichtig

        Sorry, aber eine dümmere
        Sorry, aber eine dümmere Antwort konnte ich mir zu meinem Text, dessen Inhalt irgendwie (zumindest in meinen Augen) richtig und vor allem hinterfragenswert ist, einfach nicht vorstellen!

        Was genau hat der Preis eines Produktes, das eine private Firma herstellt und das ich hier und dort kaufen kann mit der Pleite eines Staates zu tun?

        1. Anonymous

          Das ist ziemlich einfach. Nur
          Das ist ziemlich einfach. Nur vielleicht etwas falsch im Kontext. Ein Anbieter macht den Preis nach der Wirtschaftslage des Landes und der Kaufkraft der Menschen. Einfaches Bsp. Coca Cola kostet in Thailand eine Dose mit 0,33 L ca. 5 Cent. Da sich in Thailand niemals eine Einheimischer einen Preis von 1 € leisten könnte.
          Daher werden wir auch überall so ausgenommen.

  18. Bisher hat bei Mir in der
    Bisher hat bei Mir in der Apotheke noch nie jemand für mich etwas umgefüllt, abgefüllt, abgepackt oder gekennzeichnet.

    Ich bekomme meine original verschweißte Dose und das wars! “Wie ist also der Aufschlag mit “Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) § 4 Apothekenzuschläge für Stoffe” zu rechtfertigen?

    “(1) Bei der Abgabe eines Stoffes, der in Apotheken in unverändertem Zustand umgefüllt, abgefüllt, abgepackt oder gekennzeichnet wird, sind ein Festzuschlag von 100 Prozent (Spanne 50 Prozent) auf die Apothekeneinkaufspreise ohne Umsatzsteuer für Stoff und erforderliche Verpackung sowie die Umsatzsteuer zu erheben.
    (2) Auszugehen ist von dem Apothekeneinkaufspreis der abzugebenden Menge des Stoffes, wobei der Einkaufspreis der üblichen Abpackung maßgebend ist.
    (3) Trifft die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete maßgebliche Spitzenorganisation der Apotheker mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen Vereinbarungen über Apothekeneinkaufspreise, die der Berechnung zugrunde gelegt werden sollen, so ist der Festzuschlag für die durch diese Vereinbarungen erfaßten Abgaben abweichend von den Absätzen 1 und 2 auf diese Preise zu erheben. Das Gleiche gilt, wenn Sozialleistungsträger, private Krankenversicherungen oder deren Verbände mit Apotheken oder deren Verbänden entsprechende Vereinbarungen treffen; liegt eine solche Vereinbarung nicht vor, kann auf die nach Satz 1 vereinbarten Preise abgestellt werden.”

    https://www.gesetze-im-internet.de/ampreisv/__4.html

  19. Bisher hat bei Mir in der
    Bisher hat bei Mir in der Apotheke noch nie jemand für mich etwas umgefüllt, abgefüllt, abgepackt oder gekennzeichnet.

    Ich bekomme meine original verschweißte Dose und das wars! “Wie ist also der Aufschlag mit “Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) § 4 Apothekenzuschläge für Stoffe” zu rechtfertigen?

    “(1) Bei der Abgabe eines Stoffes, der in Apotheken in unverändertem Zustand umgefüllt, abgefüllt, abgepackt oder gekennzeichnet wird, sind ein Festzuschlag von 100 Prozent (Spanne 50 Prozent) auf die Apothekeneinkaufspreise ohne Umsatzsteuer für Stoff und erforderliche Verpackung sowie die Umsatzsteuer zu erheben.
    (2) Auszugehen ist von dem Apothekeneinkaufspreis der abzugebenden Menge des Stoffes, wobei der Einkaufspreis der üblichen Abpackung maßgebend ist.
    (3) Trifft die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete maßgebliche Spitzenorganisation der Apotheker mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen Vereinbarungen über Apothekeneinkaufspreise, die der Berechnung zugrunde gelegt werden sollen, so ist der Festzuschlag für die durch diese Vereinbarungen erfaßten Abgaben abweichend von den Absätzen 1 und 2 auf diese Preise zu erheben. Das Gleiche gilt, wenn Sozialleistungsträger, private Krankenversicherungen oder deren Verbände mit Apotheken oder deren Verbänden entsprechende Vereinbarungen treffen; liegt eine solche Vereinbarung nicht vor, kann auf die nach Satz 1 vereinbarten Preise abgestellt werden.”

    https://www.gesetze-im-internet.de/ampreisv/__4.html

  20. Patrick Sandner

    Diese Sache ist u.a. oft
    Diese Sache ist u.a. oft Streitthema bei Facebook und da ich da gerade nicht posten darf, kommentiere ich hier mal. Ich habe mich da mal richtig schlau gemacht und herausgefunden, das man den Aufschlag von 100 % umgehen kann, a) wenn der Arzt das Rezept richtig gestaltet, und b) die Apotheke das auch macht. Viele Apotheken werden natürlich behaupten sie müssen 100% in jedem Fall aufschlagen, aber das ist nicht richtig.
    Wenn der Arzt, “unverarbeitete Blüten, in Originalztustand abgeben” auf das Btm Rezept schreibt, kann der Apotheker das als Fertigarznei behandeln. Das findet man wenn man sich durch die ganzen Preisvorschriften wühlt, allerdings nicht einfach.
    Eigentlich müssten nur die Sorten umgefüllt werden, die nicht in kindersicheren Behältnissen ausgegeben werden, Bedrocan Sorten in zB. Pedanios Dosen haben eine Kindersicherung.
    Es gibt nach wie vor Apotheken, die das Cannabis auch noch zu günstigen Preisen abgeben und die machen sich nicht “strafbar”. Ich rate jedem aber dennoch an, das eben ganz einfach für sich zu behalten und nicht groß Werbung dafür zu laufen, ist eh etwas dämlich sich die eigene Versorgung anzusägen.
    Die Prüfung in Apotheken muss erfolgen, zumindest aus jeder Charge eine Dose, die Kosten dafür aber können NICHT auf den Kunden umgelegt werden, anfangs haben auch das viele Apotheker versucht um den Preis für ein Medikament mit welchem man sowieso nichts zu tun haben möchte, künstlich in die Höhe zu schrauben. Andere Apotheken jedoch verhalten und verhielten sich in dieser Beziehnung eben sozial. Man kann auch heute noch immer Cannabis für 60,00 Euro bzw 75,00 Euro die Dose wo anders (5 Gramm) bekommen.
    Oder so:
    Bei der Verordnung von Cannabisblüten als Rezeptur,(Der Arzt KANN es also anders verordnen) müssen die Cannabisblüten zuvor in der Apotheke gemahlen, gesiebt und abgepackt werden. Sie gelten dann als Rezepturarzneimittel und müssen entsprechend § 5 AmPreisV abgerechnet werden.
    Verordnet der Arzt diese aber so wie o.g. werden die Cannabisblüten als Fertigarznei abgerechnet und das ist auch legitim so, hatte mal dazu einen Gesetzestext gefunden aber den leider nicht markiert…Finde ihn nicht mehr. Darin wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, das Cannabisblüten die unverändert abgegeben werden, als Fertigarzneimittel gelten bzw abgerechnet werden DÜRFEN!.
    Ich glaube auch nicht, dass sich die Krankenkassen beschweren, wenn die Apotheken dies so günstig wie für sie möglich abgeben, denn die müssen es bei denen die eine Genehmigung haben zahlen. Menschen mit Privatrezepten, sollten sich einfach über den günstigen Preis freuen, wenn sie dich richtige Apo gefunden haben, da muss man eben manchmal etwas suchen und dann eben schweigen.

    1. Josef Sinterbichler

      Cannabisblüten sind Rezepturausgangsstoff, kein Fertigarzneimitt
      Lieber Patrick,
      leider ist Dein Einwand, dass eine Apotheke Cannabisblüten als Fertigarzneimitteln behandeln kann grundlegend falsch. Egal, ob der Arzt Cannabisblüten als ganze Blüten verordnet, oder Cannabisblüten vermahlen gem. NRF 22.12 handelt es sich bei den Cannabisblüten immer um einen Ausgangsstoff für eine Rezeptur. Es handelt sich niemals um ein Fertigarzneimittel, welches eine Zulassungsnummer haben muss und alles Studienphasen durchlaufen haben muss, was beides in keinem einzigen Fall gegeben ist.
      Der Apotheker muss immer eine aufwendige Identitätsprüfung im Labor, eine Plausibilität erstellen, ein aufwendiges Herstellungsprotokoll erstellen u.s.w. ….und entsprechend die Rezepturaufschläge von 90 bis 100 % berechnen.

  21. Patrick Sandner

    Diese Sache ist u.a. oft
    Diese Sache ist u.a. oft Streitthema bei Facebook und da ich da gerade nicht posten darf, kommentiere ich hier mal. Ich habe mich da mal richtig schlau gemacht und herausgefunden, das man den Aufschlag von 100 % umgehen kann, a) wenn der Arzt das Rezept richtig gestaltet, und b) die Apotheke das auch macht. Viele Apotheken werden natürlich behaupten sie müssen 100% in jedem Fall aufschlagen, aber das ist nicht richtig.
    Wenn der Arzt, “unverarbeitete Blüten, in Originalztustand abgeben” auf das Btm Rezept schreibt, kann der Apotheker das als Fertigarznei behandeln. Das findet man wenn man sich durch die ganzen Preisvorschriften wühlt, allerdings nicht einfach.
    Eigentlich müssten nur die Sorten umgefüllt werden, die nicht in kindersicheren Behältnissen ausgegeben werden, Bedrocan Sorten in zB. Pedanios Dosen haben eine Kindersicherung.
    Es gibt nach wie vor Apotheken, die das Cannabis auch noch zu günstigen Preisen abgeben und die machen sich nicht “strafbar”. Ich rate jedem aber dennoch an, das eben ganz einfach für sich zu behalten und nicht groß Werbung dafür zu laufen, ist eh etwas dämlich sich die eigene Versorgung anzusägen.
    Die Prüfung in Apotheken muss erfolgen, zumindest aus jeder Charge eine Dose, die Kosten dafür aber können NICHT auf den Kunden umgelegt werden, anfangs haben auch das viele Apotheker versucht um den Preis für ein Medikament mit welchem man sowieso nichts zu tun haben möchte, künstlich in die Höhe zu schrauben. Andere Apotheken jedoch verhalten und verhielten sich in dieser Beziehnung eben sozial. Man kann auch heute noch immer Cannabis für 60,00 Euro bzw 75,00 Euro die Dose wo anders (5 Gramm) bekommen.
    Oder so:
    Bei der Verordnung von Cannabisblüten als Rezeptur,(Der Arzt KANN es also anders verordnen) müssen die Cannabisblüten zuvor in der Apotheke gemahlen, gesiebt und abgepackt werden. Sie gelten dann als Rezepturarzneimittel und müssen entsprechend § 5 AmPreisV abgerechnet werden.
    Verordnet der Arzt diese aber so wie o.g. werden die Cannabisblüten als Fertigarznei abgerechnet und das ist auch legitim so, hatte mal dazu einen Gesetzestext gefunden aber den leider nicht markiert…Finde ihn nicht mehr. Darin wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, das Cannabisblüten die unverändert abgegeben werden, als Fertigarzneimittel gelten bzw abgerechnet werden DÜRFEN!.
    Ich glaube auch nicht, dass sich die Krankenkassen beschweren, wenn die Apotheken dies so günstig wie für sie möglich abgeben, denn die müssen es bei denen die eine Genehmigung haben zahlen. Menschen mit Privatrezepten, sollten sich einfach über den günstigen Preis freuen, wenn sie dich richtige Apo gefunden haben, da muss man eben manchmal etwas suchen und dann eben schweigen.

    1. Josef Sinterbichler

      Cannabisblüten sind Rezepturausgangsstoff, kein Fertigarzneimitt
      Lieber Patrick,
      leider ist Dein Einwand, dass eine Apotheke Cannabisblüten als Fertigarzneimitteln behandeln kann grundlegend falsch. Egal, ob der Arzt Cannabisblüten als ganze Blüten verordnet, oder Cannabisblüten vermahlen gem. NRF 22.12 handelt es sich bei den Cannabisblüten immer um einen Ausgangsstoff für eine Rezeptur. Es handelt sich niemals um ein Fertigarzneimittel, welches eine Zulassungsnummer haben muss und alles Studienphasen durchlaufen haben muss, was beides in keinem einzigen Fall gegeben ist.
      Der Apotheker muss immer eine aufwendige Identitätsprüfung im Labor, eine Plausibilität erstellen, ein aufwendiges Herstellungsprotokoll erstellen u.s.w. ….und entsprechend die Rezepturaufschläge von 90 bis 100 % berechnen.

  22. Lari

    Gut das es noch einen
    Gut das es noch einen Schwarzmarkt gibt der sich um alle kümmert, traurig aber wahr. Das Gesundheitssystem geht hier völlig an der Lebenswirklichkeit vorbei. Weg mit der CDU, die steht uns noch im Wege !

  23. Lari

    Gut das es noch einen
    Gut das es noch einen Schwarzmarkt gibt der sich um alle kümmert, traurig aber wahr. Das Gesundheitssystem geht hier völlig an der Lebenswirklichkeit vorbei. Weg mit der CDU, die steht uns noch im Wege !

  24. TheDooooode

    Rund 240EUR für 10 Gramm
    Rund 240EUR für 10 Gramm Pfanzenblüten. Ich schätze mal man bekommt für das gleiche Geld kiloweise handelsüblichen Blütentee vom Bioladen um die Ecke. Verrückte Welt.

  25. TheDooooode

    Rund 240EUR für 10 Gramm
    Rund 240EUR für 10 Gramm Pfanzenblüten. Ich schätze mal man bekommt für das gleiche Geld kiloweise handelsüblichen Blütentee vom Bioladen um die Ecke. Verrückte Welt.

  26. Memo

    Es ist echt eine Frechheit
    Es ist echt eine Frechheit 100% Aufschlag ,mir fehlen wirklich die Worte

  27. Memo

    Es ist echt eine Frechheit
    Es ist echt eine Frechheit 100% Aufschlag ,mir fehlen wirklich die Worte

  28. Armer Patient

    DANKE, Herr Michael Knodt,
    DANKE, Herr Michael Knodt,
    danke für diesen Artikel!!!
    Wie unterbelichtet muss man denn sein um so etwas zu veröffentlichen??!!
    Man schneidet sich wohl gerne ins eigene Bein??
    …mir fehlen die Worte…

  29. Armer Patient

    DANKE, Herr Michael Knodt,
    DANKE, Herr Michael Knodt,
    danke für diesen Artikel!!!
    Wie unterbelichtet muss man denn sein um so etwas zu veröffentlichen??!!
    Man schneidet sich wohl gerne ins eigene Bein??
    …mir fehlen die Worte…

  30. Alexander Streichmeister

    Deshalb wird so gegen
    Deshalb wird so gegen Cannabisblüten vorgegangen Fakten Sammlung: https://www.facebook.com/groups/493389794498037/permalink/493390547831295/

    Was auch erwähnt werden sollte dass es legal möglich ist mit deutschem Rezept in den Niederlanden einzukaufen dann bezahlt man für 5Gramm ca 37EURO!

    1. simon klotznebel

      wie ? hast du n link von
      wie ? hast du n link von holländischen apotheken die versand anbieten ?

      1. Sascha Waterkotte

        Hi Simon,

        uns erreichten zwar immer mal wieder Berichte von Patienten, die mit einem deutschen Rezept in einer niederländischen Apotheke erfolgreich waren, allerdings auch Berichte, in denen Patienten beim Grenzübergang von angehalten wurden und eine Anzeige erhalten haben. Das BfArM selbst sagte auf Anfrage folgendes:

        “die Einfuhr von med. Cannabis mit deutschem Rezept aus einer Apotheke in den Niederlanden ist nicht möglich, auch nicht nach freiwilliger Anmeldung.
        Grund dafür ist, dass für diese Einfuhr mit Betäubungsmittel nach § 11 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eine Erlaubnis gemäß § 3 BtMG sowie für jede Ein-/Ausfuhr eine Ein- bzw. Ausfuhrgenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) notwendig ist.
        https://www.bfarm.de/…/Betaeubungsmi…/Ein-Ausfuhr/_node.html

        Die Einfuhr ist das Verbringen in den Geltungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes, das heißt jedes körperliche Verbringen nach Deutschland, auch innerhalb der EU. Die Zollstellen wirken bei der Überwachung der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Betäubungsmitteln nach, aus und durch Deutschland mit.

        Bei dem Verdacht eines Verstoßes gegen die Vorschriften nach dem BtMG, der bei der Abfertigung von Betäubungsmitteln im Rahmen eines zulässigen Betäubungsmittelverkehrs festgestellt wird, teilt die Zollstelle diesen dem BfArM mit. Das BfArM wäre in diesem Fall entscheidungsbefugt und bestimmt über das weitere Vorgehen.

        Bei Verstößen gegen ein generelles Verkehrsverbot von nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln (illegalen Drogen), werden durch die Zollbehörden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Alle weiteren Schritte/Entscheidungen werden durch die zuständigen Dienststellen getroffen.”

        Liebe Grüße, Sascha [DHV]

        1. Medsen

          Das sollte aber doch gehen?!
          Moinsen,

          ich meine mit der Beglaubigung vom Gesundheitsamt geht das:

          https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/_node.html

          Viele Grüße Medsen

          1. Martina

            Das glaube ich nicht
            [quote=Medsen]Moinsen,

            ich meine mit der Beglaubigung vom Gesundheitsamt geht das:

            https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/_node.html

            Viele Grüße Medsen[/quote]

            Ich erlese dort nur die Einfuhr der Menge, für den Urlaub benötigt wird, wenn ich das richtig verstanden habe und es überhaupt möglich ist.

        2. Martina

          Einfuhr von med. Cannabis mit deutschem Rezept
          Hallo Sascha,
          Zitat:Grund dafür ist, dass für diese Einfuhr mit Betäubungsmittel nach § 11 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eine Erlaubnis gemäß § 3 BtMG sowie für jede Ein-/Ausfuhr eine Ein- bzw. Ausfuhrgenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) notwendig ist. Zitat Ende

          Mal ganz naiv gefragt, dürfte ich es denn wohl einführen, wenn ich vorher nach einer Erlaubnis Frage?

          Entsprechend dem Absatz 1 Satz 1 möchte ich die Medizin doch “ohne mit ihnen Handel zu treiben, einführen” 😉

          Martina

  31. Alexander Streichmeister

    Deshalb wird so gegen
    Deshalb wird so gegen Cannabisblüten vorgegangen Fakten Sammlung: https://www.facebook.com/groups/493389794498037/permalink/493390547831295/

    Was auch erwähnt werden sollte dass es legal möglich ist mit deutschem Rezept in den Niederlanden einzukaufen dann bezahlt man für 5Gramm ca 37EURO!

    1. simon klotznebel

      wie ? hast du n link von
      wie ? hast du n link von holländischen apotheken die versand anbieten ?

      1. Sascha Waterkotte

        Hi Simon,

        uns erreichten zwar immer mal wieder Berichte von Patienten, die mit einem deutschen Rezept in einer niederländischen Apotheke erfolgreich waren, allerdings auch Berichte, in denen Patienten beim Grenzübergang von angehalten wurden und eine Anzeige erhalten haben. Das BfArM selbst sagte auf Anfrage folgendes:

        “die Einfuhr von med. Cannabis mit deutschem Rezept aus einer Apotheke in den Niederlanden ist nicht möglich, auch nicht nach freiwilliger Anmeldung.
        Grund dafür ist, dass für diese Einfuhr mit Betäubungsmittel nach § 11 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eine Erlaubnis gemäß § 3 BtMG sowie für jede Ein-/Ausfuhr eine Ein- bzw. Ausfuhrgenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) notwendig ist.
        https://www.bfarm.de/…/Betaeubungsmi…/Ein-Ausfuhr/_node.html

        Die Einfuhr ist das Verbringen in den Geltungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes, das heißt jedes körperliche Verbringen nach Deutschland, auch innerhalb der EU. Die Zollstellen wirken bei der Überwachung der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Betäubungsmitteln nach, aus und durch Deutschland mit.

        Bei dem Verdacht eines Verstoßes gegen die Vorschriften nach dem BtMG, der bei der Abfertigung von Betäubungsmitteln im Rahmen eines zulässigen Betäubungsmittelverkehrs festgestellt wird, teilt die Zollstelle diesen dem BfArM mit. Das BfArM wäre in diesem Fall entscheidungsbefugt und bestimmt über das weitere Vorgehen.

        Bei Verstößen gegen ein generelles Verkehrsverbot von nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln (illegalen Drogen), werden durch die Zollbehörden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Alle weiteren Schritte/Entscheidungen werden durch die zuständigen Dienststellen getroffen.”

        Liebe Grüße, Sascha [DHV]

        1. Medsen

          Das sollte aber doch gehen?!
          Moinsen,

          ich meine mit der Beglaubigung vom Gesundheitsamt geht das:

          https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/_node.html

          Viele Grüße Medsen

  32. Kein Bonse

    Hmm in Deutschland ist man
    Hmm in Deutschland ist man nichts wert als Mensch,
    oder für die Pharma viel …

    schon traurig das die Politik in Europa das selbe Geld aber unterschiedliche Gezetze für gleiche Menschen nutzt…

  33. Kein Bonse

    Hmm in Deutschland ist man
    Hmm in Deutschland ist man nichts wert als Mensch,
    oder für die Pharma viel …

    schon traurig das die Politik in Europa das selbe Geld aber unterschiedliche Gezetze für gleiche Menschen nutzt…

  34. Medsen

    Also ich kanns ja Verstehen –
    Also ich kanns ja Verstehen – bzw. würde nichts anderes erwarten – wenn all die Anti-Cannabis-Lobbies versuchen alles dafür zu geben, die gesellschaftliche Etablierung zu verhindern, aber das jetzt auf dem Rücken der Apotheker auszutragen, die sich Mühe geben wollen, ist einfach böse! Von den Patienten ja sowieso ganz zu schweigen!! Sowas tut man nicht mit einer demokratischen Bevölkerung; das sind keine Methoden, das ist krank!

    enttäuschte Grüße medsen

  35. Medsen

    Also ich kanns ja Verstehen –
    Also ich kanns ja Verstehen – bzw. würde nichts anderes erwarten – wenn all die Anti-Cannabis-Lobbies versuchen alles dafür zu geben, die gesellschaftliche Etablierung zu verhindern, aber das jetzt auf dem Rücken der Apotheker auszutragen, die sich Mühe geben wollen, ist einfach böse! Von den Patienten ja sowieso ganz zu schweigen!! Sowas tut man nicht mit einer demokratischen Bevölkerung; das sind keine Methoden, das ist krank!

    enttäuschte Grüße medsen

  36. Axel Junker

    Goldgräberstimmung war
    Goldgräberstimmung war gestern. Heute macht man Geld mit Cannabis.
    Als Produzent.
    Als Importeur.
    Als von drohender Armut gebeutelter Apotheker
    oder als Aktionär.

    Der Grund für die (enorm) hohen Preise düfte m.E. in internem gesundheitsministeriellen Bemühen liegen, “wirksamen Jugendschutz durch Preisgestaltung” zu entfalten. Ebenso in quasi moralischer Haltung manch mitwirkender Preisprofiteure im Sinne von “Wenn schon der Staat als Dealer auftritt, dann aber bitteschön mit (bildlich) “Diamant im Eckzahn und schwerer Platin-Kampfhund-Halskette”, weil`s ja sowieso der ordinäre Beitragszahler löhnt. Da darf`s dann auch gerne die Cannabis-Luxus-Variante sein.

    Es ist angesichts so toll rollenden Rubels kein Wunder, dass (relativ harm- und risikoloser) Anbau für den Eigenbedarf vehement abgelehnt wird.
    Unabhängig davon, wie gut wirksam die selbst angebaute/n Sorte/n letztendlich ist/sind, denn die mühsame Suche nach DER für die individuellen gesundheitlichen Belange “richtigen Sorte” ist ebenso im legalen Apotheken-Versorgungswesen wie beim Heimlich-Anbau ein zeitaufwendiges Unterfangen.

    (Life)time is(Cannabis)money…

    Natürlich ist Cannabis von der Fensterbank, aus dem Grow-Zelt oder Grow-Room tausendfach billiger als Apo-Ware. Das gesundheitliche Risiko solcher Produkte dürfte zudem das Risiko jenes Winzers nicht übersteigen, der über die Jahre hinweg ausgiebig eigene Produkte verkostet.
    Deshalb ist die Stimmung beim Eigenanbau – wenn schon nicht vergleichbar mit der des Goldgräbers, dennoch durchaus vergleichbar mit der Stimmung des Gold-Esels.
    Zum Eintritt des Rentenzeitpunktes.

  37. Axel Junker

    Goldgräberstimmung war
    Goldgräberstimmung war gestern. Heute macht man Geld mit Cannabis.
    Als Produzent.
    Als Importeur.
    Als von drohender Armut gebeutelter Apotheker
    oder als Aktionär.

    Der Grund für die (enorm) hohen Preise düfte m.E. in internem gesundheitsministeriellen Bemühen liegen, “wirksamen Jugendschutz durch Preisgestaltung” zu entfalten. Ebenso in quasi moralischer Haltung manch mitwirkender Preisprofiteure im Sinne von “Wenn schon der Staat als Dealer auftritt, dann aber bitteschön mit (bildlich) “Diamant im Eckzahn und schwerer Platin-Kampfhund-Halskette”, weil`s ja sowieso der ordinäre Beitragszahler löhnt. Da darf`s dann auch gerne die Cannabis-Luxus-Variante sein.

    Es ist angesichts so toll rollenden Rubels kein Wunder, dass (relativ harm- und risikoloser) Anbau für den Eigenbedarf vehement abgelehnt wird.
    Unabhängig davon, wie gut wirksam die selbst angebaute/n Sorte/n letztendlich ist/sind, denn die mühsame Suche nach DER für die individuellen gesundheitlichen Belange “richtigen Sorte” ist ebenso im legalen Apotheken-Versorgungswesen wie beim Heimlich-Anbau ein zeitaufwendiges Unterfangen.

    (Life)time is(Cannabis)money…

    Natürlich ist Cannabis von der Fensterbank, aus dem Grow-Zelt oder Grow-Room tausendfach billiger als Apo-Ware. Das gesundheitliche Risiko solcher Produkte dürfte zudem das Risiko jenes Winzers nicht übersteigen, der über die Jahre hinweg ausgiebig eigene Produkte verkostet.
    Deshalb ist die Stimmung beim Eigenanbau – wenn schon nicht vergleichbar mit der des Goldgräbers, dennoch durchaus vergleichbar mit der Stimmung des Gold-Esels.
    Zum Eintritt des Rentenzeitpunktes.

  38. Leider Patient

    Dann kann ich mir meine
    Dann kann ich mir meine Medizin wohl nicht mehr leisten und werde wieder auf illegalen Weg meine Medizin besorgen müssen. Selbst die fast 13€ waren für mich kaum finanzierbar. Wenn ich es selber anpflanze zahle ich unter 2€ für 1g und kann mir sicher sein, dass es nicht bestrahlt, oder mit irgendwelchen chemischen Düngern belastet ist und dass trotz steigender Strompreise. Wenn mir das Erlernen fremder Sprachen nicht so schwer fallen würde, würde ich auswandern, eine Arbeitsstelle als Pfleger bekomme ich mit wesentlich besseren Konditionen im Ausland und hier wird man doppelt bis dreifach verschlissen. 12 Tage Wochen mit häufig vorkommenden Doppelschichten und einen miserablen Lohn und schlechte Gesundheitsversorgung. Ich hoffe bei den nächsten Wahlen bekommen die Verantwortlichen die Konsequenz für ihr Verhalten.

    1. Wenig Profit

      Schleppende Versorgung kranker Menschen
      Ich begrüsse die Entkrimminalisierung einer Medizin, die sich seit tausenden Jahren bewährt hat. Leider stellt sich schnell Ernüchterung ein. Ärzte und Apotheker sind verunsichert, die Kassen fordern unmögliche Belege dafür, dass für einen bestimmten Patienten bzw. sein Krankheitsbild keine andere Therapie verfügbar ist und wer bereit ist, privat zu bezahlen, wird mit Preisen konfrontiert, die bis zu 600% höher sind, als auf dem Schwarzmarkt.
      Illegales Grass ist trotz der deutlich günstigeren Preise hochrentabel. Ich vermute, dass die grösste Hürde für medizinisches Cannabis ein einziger ist: Profit. Die Pharmaindustrie sorgt sich, dass der Absatz vieler etablierter Medikamente zurückgeht. Wer glaubt, dass die Bosse dieser Konzerne das hinnehmen, ist naiv. Ich bin davon überzeugt, dass die Akteure im Gesundheitssystem ihren Einfluss konzentrieren und sich mit aller Kraft gegen eine liberale, kostengünstige Versorgung, z.B. durch Eigenanbau oder frei kalkulierbare Preise wehren. Man sieht das schon daran, dass die Verordnung der pharmazeutischen Zubereitungen eher akzeptiert werden, als Blüten.

  39. Leider Patient

    Dann kann ich mir meine
    Dann kann ich mir meine Medizin wohl nicht mehr leisten und werde wieder auf illegalen Weg meine Medizin besorgen müssen. Selbst die fast 13€ waren für mich kaum finanzierbar. Wenn ich es selber anpflanze zahle ich unter 2€ für 1g und kann mir sicher sein, dass es nicht bestrahlt, oder mit irgendwelchen chemischen Düngern belastet ist und dass trotz steigender Strompreise. Wenn mir das Erlernen fremder Sprachen nicht so schwer fallen würde, würde ich auswandern, eine Arbeitsstelle als Pfleger bekomme ich mit wesentlich besseren Konditionen im Ausland und hier wird man doppelt bis dreifach verschlissen. 12 Tage Wochen mit häufig vorkommenden Doppelschichten und einen miserablen Lohn und schlechte Gesundheitsversorgung. Ich hoffe bei den nächsten Wahlen bekommen die Verantwortlichen die Konsequenz für ihr Verhalten.

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