Recht & Urteile
Seit Jahren gibt es Bemühungen die Legalisierung von Cannabis vor Deutschen Gerichte zu erzwingen. Die Argumente sind dabei so unterschiedlich wie es Hanfkonsumenten sind. Sie reichen von "freier Religionsausübung", bis zu einem allgemeinen "Recht auf Rausch".Aber auch andere Verfahren beeinflussen das Leben eines jeden Hanffreundes. So ist z.B. die Führerscheinproblematik interessant auch für Nicht-Konsumenten. Die folgenden Seiten sollen einen Überblick über bisherige und aktuelle Verfahren geben.
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Die junge Koreanerin verträgt auf Grund eines in Asien häufigen genetischen Unterschieds nicht über die Möglichkeit Alkohol zu konsumieren.
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Wenn Strafverfolgungsbehörden Hanfkonsumenten erwischen, wird oft der Führerschein entzogen. Jahrelang war es üblich, jeglichen Besitz von Cannabis, als Tatsache anzusehen, die die Fahreignung grundsätzlich ausschließt. Auch ohne Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wurde allen Hanfkonsumenten unterstellt, sie können Drogenkonsum und Straßenverkehr nicht trennen. Gegen diese Praxis klagte ein Mann, dem nach 19 Jahren Fahrpraxis ohne Auffälligkeiten der Führerschein entzogen werden sollte, weil er an der Grenze mit 5 Gramm erwischt wurde. | Dieses Verfahren, dass vom bekannten Liedermacher Hans Söllner betrieben wurde, verfolgte einen neuen Ansatz. Söllner beanspruchte als bekennender Rasta Religionsfreiheit. Es sei teil seiner Rastazeremonien "heiliges Kraut", eben Cannabis zu rauchen. Deshalb forderte er die Genehmigung seinen Bedarf selbst anbauen zu dürfen.
| | Im Jahr 1994 beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit der Frage der Strafbarkeit von Cannabis. Die Argumentation des Gerichts ist schon deshalb lesenswert, weil sich die Richter die Mühe gaben, umfassend zu recherchieren. So wurden u. a. das Bundesgesundheitsministerium und unabhängige Sachverständige gehört. | | Montag, den 11. Juli 2011 um 17:16 Uhr | Was eine "geringe Menge" ist, bei der die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen einen Drogenkonsumenten einstellen sollte, liegt im Ermessen jeder einzelnen Landesregierung. Die Verordnungen zur Anwendung des § 31a sind die wichtigste Stellschraube zur Härte der Repression, auf die die einzelnen Landesregierungen Zugriff haben, eine echte Entkriminalisierung ist nur über eine Änderung des Bundesrechts möglich. Unser Vergleich zwischen den einzelnen Bundesländern zeigt erhebliche Unterschiede in der Interpretation des § 31a BtMG. | |
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