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Cannabis bei der Bundeswehr - Der Bund und die Drogen PDF Drucken E-Mail

Die allgemeine Wehrpflicht führt zwangsläufig dazu, dass sich Cannabiskonsumenten mit den Regeln der Bundeswehr über den Konsum von Drogen auseinandersetzen müssen. Dieser Text informiert Wehrpflichtige und Soldaten über ihre Rechte und Pflichten die für "Kiffer beim Bund" gelten.

Jointraucher vor dem Balkenkreuz der Bundeswehr Kiffende Soldaten gibt es häufiger als man denkt

Dies ist ein Informationstext des Deutschen Hanf Verbandes, er gibt lediglich unsere Einschätzung der juristischen Situation wieder und ersetzt keine Rechtsberatung!

Seit dem 21.07.1956 gilt in der Bundesrepublik Deutschland die Allgemeine Wehrpflicht. Mit dem Inkrafttreten des Zivildienständerungsgesetzes am 01.10.2004 werden im Rahmen der allgemeinen Wehrpflicht in der Regel nur Männer zwischen 18 und 23 Jahren einberufen. Da gerade in dieser Bevölkerungsgruppe der Konsum von Cannabis stark verbreitet ist, müssen sich täglich junge deutsche Kiffer damit auseinandersetzen, welche Regeln bei der Bundeswehr für den Umgang mit Drogen gelten.

Diese Informationen sind die Summe unzähliger Anfragen, die der Deutsche Hanf Verband von wehrpflichtigen Cannabiskonsumenten und deren Angehörigen erhielt. Die angesprochenen Probleme orientieren sich an der Häufigkeit, in der sie auftreten, und dem zeitlichen Ablauf einer "Soldatenkarriere". Wenn Sie darüber hinaus gehende Fragen haben, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Die Musterung - Drogentests, Schweigepflicht und Tauglichkeit
informiert darüber, wann und wie bei der Bundeswehr auf Drogen getestet wird, welche Konsequenzen nachgewiesener Cannabiskonsum hat, ob man wegen Drogen ausgemustert wird.
Der Wehrdienst - Rechtlichen Grundlagen, Konsum und Strafen
informiert über die Gesetze, die den Konsum von Drogen durch Soldaten regeln, welche Konsequenzen kiffenden Wehrpflichtigen drohen und was mit konsumierenden Zeit- und Berufssoldaten passiert.
Suchtprävention bei der Bundeswehr
informiert über die Maßnahmen der Bundeswehr gegen Suchterkrankungen, welche Hilfen für drogenabhängige Soldaten zur Verfügung stehen und wer soldatische Selbsthilfe organisiert.

Cannabiskonsumenten bei der Musterung

Viele beschäftigen sich erst dann mit der Bundeswehr, wenn die Einberufung ins Haus flattert. Da zu diesem Zeitpunkt kaum jemand genaueres über den Ablauf oder Zweck der Musterung weiß, ist es nicht selten, dass die zu Musternden Angst vor diesem Termin haben.

Der Ablauf der Musterung wird durch die Zentrale Dienstvorschrift 46/1 (ZDv 46/1) geregelt, die in unregelmäßigen Abständen vom Bundesverteidigungsministerium (BMVg) aktualisiert wird. Das Kapitel 2 der ZDv 46/1 regelt den konkreten Verlauf einer Musterung. Welche Personen testen, messen oder bewerten welche Eigenschaften des Wehrpflichtigen und so weiter.

Drogentest im Rahmen der Musterung

Zumindest in der Theorie beginnt die Musterung mit der Ermittlung der "gesundheitlichen Vorgeschichte". Im Rahmen des von einem Truppenarzt durchzuführenden Anamnesegesprächs soll der Arzt auch ermitteln, ob es Hinweise auf den Konsum von Rauschmitteln gibt.

I. Gesundheitliche Vorgeschichte

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203. Zur persönlichen Anamnese gehören u.a. Asthma bronchiale, Epilepsie, Geisteskrankheiten, Gemütsleiden, Stoffwechselstörungen (z. B. Diabetes mellitus), abgelaufene Infektions- und Kinderkrankheiten, Medikamenten-, Alkohol- und Drogenmissbrauch, Bettnässen, derzeitige ärztliche/zahnärztliche/kieferorthopädische Behandlung, Krankenhaus-/Sanatoriumsaufenthalte, Operationen, Unfälle mit Körperschaden. Kapitel 2 der ZDv 46/1 der Bundeswehr

Wenn und nur wenn der Anamnesearzt Hinweise auf möglichen Alkohol- oder Drogenmissbrauch hat, wird der Urin des Wehrpflichtigen im Laufe der Musterung auch auf Drogen getestet. In der Regel geschieht dies vorschriftsgemäß auch nur in diesen Fällen. Allgemeine, flächendeckende Drogentests könnte die Bundeswehr nicht bezahlen. Sie wären auch ein unzumutbarer Eingriff in die Privatsphäre der potentiellen Soldaten.

Wir haben Hinweise darauf erhalten, dass zumindest in Niedersachsen Drogentests ohne vorheriges Anamnesegespräch durchgeführt werden. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, wäre es eine unzulässige Erweiterung der Musterungsvorschriften, nach denen die Urinanalyse in erster Linie der Ermittlung von Stoffwechselkrankheiten dient.

II. Befunderhebung

m) Urinanalyse
233. Der Urin ist u. a. auf Harnzucker, Eiweiß und Blut zu untersuchen. Schon bei einmaliger Feststellung eines pathologischen Harnzuckerwertes muss eine fachärztliche Abklärung auf Diabetes mellitus erfolgen.

Bei pathologischer Testreaktion auf die übrigen Parameter ist zunächst der Urintest zu wiederholen und erst bei erneut pathologischem Ausfall eine urologische und ggf. nephrologische Untersuchung zu veranlassen.

Kapitel 2 der ZDv 46/1 der Bundeswehr

Folgen nachgewiesenen Drogenkonsums

Wird durch die Urinanalyse oder das Anamnesegespräch ein akuter Drogenrausch, regelmäßiger oder missbräuchlicher Drogenkonsum nachgewiesen, so führt dies in aller Regel nicht dazu, dass die Wehrpflichtigen ausgemustert werden. Allerdings werden die Betroffenen oft nicht in der besten Tauglichkeitsstufe eingeordnet. Häufig führt nachgewiesener Rauschmittelkonsum dazu, dass der Betroffene als "verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten" eingestuft wird und nur den Tauglichkeitsgrad 2 erhält.

Eine wiederholt dokumentierte Folge im Verlaufe der Musterung nachgewiesenen Drogenkonsums ist die Weigerung der Bundeswehr, Drogenkonsumenten im Rahmen des Wehrdienstes Fahrerlaubnisse erwerben zu lassen. Wer bei der Armee seinen LKW-Führerschein machen möchte oder nur zum Bund will, um Panzer zu fahren, sollte deshalb in den letzten Wochen vor der Musterung auf Cannabiskonsum verzichten.

Es ist der Bundeswehr nicht erlaubt (und uns liegen auch keine solchen Fälle vor), bei der Musterung ermittelten Drogenkonsum des Betroffenen an die normalen Führerscheinbehörden zu übermitteln!

Der Musterungsarzt ist, wie jeder andere, an die ärztliche Schweigepflicht gebunden und darf persönliche Informationen wie das Konsumverhalten nicht weitergeben. Wer ohnehin nicht anstrebt, bei der Bundeswehr Führerscheine zu erwerben, kann dem Arzt, wenn er bei der Musterung nach Drogenkonsum fragt, also beruhigt die Wahrheit sagen.


Breit beim Bund - Kiffende Soldaten

Das eigentliche Soldatendasein eines Wehrpflichtigen beginnt mit der Einberufung. In den ersten Tagen des Wehrdienstes lernt er die wichtigsten Vorschriften des Soldatengesetzes (SG) kennen. Für Cannabiskonsumenten ist dabei vor allem eine Vorschrift entscheidend - § 17 (4) SG.

§ 17 Absatz 4 Soldatengesetz

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(4) Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen.
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Die Bundeswehr versteht jeden Konsum illegaler Betäubungsmittel als "vorsätzlich oder grob fahrlässig Beeinträchtigung der Gesundheit". Die ZDv 10/5 "Leben in der militärischen Gemeinschaft" nennt ausdrücklich auch den Konsum "weicher Drogen" als geeignet § 17 (4) SG zuwider zu laufen.

Kapitel 4 - Hygiene, Gesunderhaltung, ärztliche/zahnärztliche Versorgung

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404. Der Missbrauch von Betäubungsmitteln stellt eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit dar und kann die psychische und physische Einsatzbereitschaft der betroffenen Soldaten beeinträchtigen. Bereits der erstmalige und geringfügige Konsum "weicher" Drogen wie Haschisch oder Marihuana kann nicht vorhersehbare Wirkungen haben. Selbst nach einem symptomfreien Intervall von mehreren Tagen kann es zu einem Wiederaufflammen des Rausches kommen. In diesem Zustand sind unkontrollierte Reaktionen nicht auszuschließen.
Auch aufputschende und scheinbar leistungsfördernde Drogen wie z.B. Ecstasy bergen ein erhebliches Gefährdungspotential für die Gesundheit und können zu gravierenden Persönlichkeitsveränderungen führen.

Daher ist der unbefugte Besitz und/oder Konsum von Betäubungsmitteln für Soldaten im und außer Dienst verboten.
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Im Rahmen der notwendigen Drogenprävention sind Soldaten innerhalb der ersten Wochen nach Diensteintritt in Zusammenarbeit mit dem Truppenarzt über die Gefahren des Betäubungsmittelmissbrauchs aufzuklären. Über die straf- und dienstrechtlichen Folgen sind sie aktenkundig zu belehren (Anlage 12). Konsumenten von Betäubungsmitteln sind dem Truppenarzt vorzustellen. ZDv 10/5 "Leben in der militärischen Gemeinschaft"

Jeder nachgewiesene Konsum von Drogen, nach der schriftlichen Belehrung über den Inhalt des § 17 (4) und der ZDv 10/5, kann und wird von den Disziplinarvorgesetzten verfolgt! Dabei drohen Wehrpflichtigen und Berufs- bzw. Zeitsoldaten unterschiedlich harte Konsequenzen.

...
Stets hat der nächste Disziplinarvorgesetzte den Sachverhalt disziplinar zu würdigen. Bei freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst Leistenden ist gemäß dem Erlass BMVg - Fü S I 1 - Az 24-09-10 vom 04.12.1996 vorzugehen. Daneben kommt gegebenenfalls eine Entlassung aus dem Grundwehrdienst gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 6 oder Abs. 4 Nr. 2 des Wehrpflichtgesetzes in Betracht. Bei Soldaten auf Zeit ist eine fristlose Entlassung gemäß § 55 Abs. 5 des Soldatengesetzes zu prüfen. Darüber hinaus begeht der Soldat eine unter Umständen mit Freiheitsentzug bedrohte Straftat, wenn er unbefugt Betäubungsmittel herstellt, erwirbt, besitzt oder abgibt (§§ 29-30a des Betäubungsmittelgesetzes), so dass der Vorfall an die Staatsanwaltschaft abzugeben ist (§ 33 Abs. 3 Satz 1 der Wehrdisziplinarordnung - ZDv 14/3 B 117 Anhang 1). ZDv 10/5 "Leben in der militärischen Gemeinschaft"

Strafrahmen für Drogendelikte beim Bund

Fahrzeug der Fedljäger Die Feldjäger bekämpfen Drogenkonsum durch Soldaten

Generell gilt, dass die Bundeswehr Delikte innerhalb von Kasernen und Militäreinrichtungen härter ahndet als solche, die sich außerhalb und in der Freizeit des Soldaten ereignen. Die Strafvorschriften der Bundeswehr gegen den Konsum von Betäubungsmitteln gelten für Soldaten jedoch rund um die Uhr und auch am Wohnort oder im Urlaub!

  • Wird ein Wehrpflichtiger beim Konsum von Cannabis erwischt, droht eine Disziplinarbuße (Geldstrafe) oder Disziplinararrest bis zu sieben Tagen. Wer als Wehrdienstleistender Drogen weitergibt (verkauft, verschenkt u.s.w.) muss mit einer Disziplinarstrafe von bis zu 21 Tagen rechnen.
  • Berufssoldaten können weitaus härter bestraft werden. Ihnen drohen langer Disziplinararrest, erhebliche Geldstrafen und schlimmstenfalls sogar die fristlose Entlassung unter Verlust der Bezüge!
  • Darüber hinaus werden alle Btm-Delikte von der Bundeswehr an die zuständigen Staatsanwaltschaften übergeben. Der Bestrafung durch die Armee folgt so in der Regel auch eine Bestrafung durch normale Gerichte.

Offenbart ein Soldat freiwillig seinen Drogenkonsum und sind strafbares Handeln sowie eine schwerwiegende Pflichtverletzung über den Konsum hinaus nicht ersichtlich, kann ausnahmsweise von einer disziplinaren Maßregelung abgesehen werden. In der Regel werden geständige Soldaten jedoch dennoch bestraft. Aussagewillige Soldaten sollten sich vor dem Gespräch mit dem Vorgesetzten im Zweifel an den zuständigen Rechtsberater wenden.

Eine umfangreiche Liste exemplarischer Vergehen und ihrer Bestrafung bietet die Webseite Suchtprävention Bundeswehr.


Hilfsangebote und Selbsthilfe für drogenabhängige Soldaten

Die Bundeswehr hat begriffen, dass nie alle Soldaten gänzlich auf den Konsum von Rauschmitteln verzichten werden. Immerhin werden jedes Jahr zwischen 1500 und 2000 Fälle von Betäubungsmitteldelikten durch Soldaten aktenkundig. Die Zahl unentdeckter Delikte dürfte ein Vielfaches betragen. Suchtprävention hat deshalb für die Bundeswehr eine hohe Priorität. Bedingt durch § 17 (4) SG beschränkt sich die Präventionsarbeit der Bundeswehr jedoch weitgehend auf Abstinenzforderungen.

Suchtprävention in der Bundeswehr

Suchtprävention hat in der Bundeswehr einen hohen Stellenwert. Das Bundesministerium der Verteidigung hat im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und der gesundheitlichen Prävention die Suchtprävention als einen prioritären Themenbereich festgelegt. Diese hat zum Ziel, die Gesundheit der Bundeswehrangehörigen zu fördern, Abstinenz zu erhalten sowie Missbrauch von legalen und illegalen Suchtmitteln zu verhindern. Drogen- und Suchtbericht 2008

Positionen der Bundeswehr

Gerade der Umgang mit Waffen und Munition sowie die besondere Verantwortung für Menschen - sei es als Vorgesetzter oder auch als Mannschaftsdienstgrad (z. B. Kraftfahrer, Wachsoldat) - fordern von der Bundeswehr einen sensiblen Umgang mit dem Thema "Sucht". Aber auch die Forderung nach uneingeschränkter Einsatzbereitschaft sowie die gesetzlich verankerte Pflicht zur Gesunderhaltung machen es notwendig, daß die Bundeswehr "Sucht" mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln entgegentritt.
Es muß deutlich werden, daß ein leichtfertiger Umgang mit Suchtmitteln in den Streitkräften keinen Platz hat, sondern daß hier die Grenzen der Liberalität erreicht sind und es sich beim Suchtmittelmißbrauch um sanktionsbewehrtes Fehlverhalten handelt. Schonungsloses Hinweisen auf die Folgen des Suchtmittelmißbrauchs und das konsequente Umsetzen eines abgestuften disziplinaren, status- und strafrechtlichen Maßnahmenkatalogs verdeutlichen dies.

Dies gilt in besonderem Maße für bewußtseinsbeeinflussende Suchtmittel wie Alkohol, Medikamente und illegale Drogen, auch wenn der Umgang mit letzteren in der Gesellschaft zunehmend liberaler wird. Daher wird der illegale Drogenkonsum bei der Bundeswehr dienstrechtlich geahndet, unter bestimmten Umständen bis hin zur Entfernung aus dem Dienstverhältnis. aus den Richtlinien der Bundeswehr zur Suchtprävention und -bekämpfung

Für die Koordinierung soldatischer Präventionsangebote hat die Bundeswehr ein Internetportal geschaffen. Die Webseite "Suchtprävention in der Bundeswehr" bietet vielfältige Informationen rund die Themen Drogen und Sucht beim Bund. Die Seite wendet sich zwar in erster Linie an Vorgesetzte, Truppenärzte, Sozialarbeiter und ähnliche Präventionsmultiplikatoren, aber auch drogenabhängige Soldaten können sich dort über Hilfsangebote informieren.

Soldaten, die mit ihrem Drogenkonsum Probleme haben, empfehlen wir, sich an den Verein Soldatenselbsthilfe gegen Sucht zu wenden. Dieser Zusammenschluss von aktiven und ehemaligen Soldaten versucht, suchtkranke Soldaten sowie deren Angehörige und Vorgesetzte zu "beraten, begleiten und betreuen". Die Selbsthilfeorganisation wenden sich primär an Menschen mit Alkoholproblemen, verspricht aber auch den Konsumenten illegaler Drogen Hilfe bei der Überwindung von Suchtproblemen.


Dies ist ein Informationstext des Deutschen Hanf Verbandes, er gibt lediglich unsere Einschätzung der juristischen Situation wieder und ersetzt keine Rechtsberatung!