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Sechs Gramm sind nicht genug!
Eigenbedarfsgrenzen erhalten, Rekriminalisierung verhindern.


Der Hamburger Justizsenator Carsten Lüdemann (CDU) hat angekündigt, die Grenze für den straffreien Besitz von Cannabisprodukten von zehn auf sechs Gramm zu reduzieren.

Wir danken den 249 Teilnehmern für ihren Einsatz ! Diese Aktion ist beendet, aktuell laufende Aktionen finden sie hier. Das Feedback auf diese Aktion findest du am Ende der Seite.

Worum ging es?

Bild der Protestaktion 'Sechs Gramm sind nicht genug! Eigenbedarfsgrenzen erhalten, Rekriminalisierung verhindern.' Der Hamburger Justizsenator Carsten Lüdemann (CDU) hat angekündigt, die Grenze für den straffreien Besitz von Cannabisprodukten von zehn auf sechs Gramm zu reduzieren. Der Senator begründet seine Entscheidung mit der Absenkung der Geringen Menge im Nachbarland Schleswig- Holstein. Dort hatte der SPD- Minister Döring die liberale Freigrenze sogar von 30 Gramm auf lediglich 6 Gramm reduziert. Dem Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft Joachim Lenders geht Lüdemann damit nicht weit genug. Lenders fordert schon den Besitz kleinster Mengen (Cannabis) hart zu bestrafen. Gegen diese unnötige Rekriminalisierung tausender BürgerInnen der Hansestadt protestieren wir mit dieser Mailaktion.

Besonders enttäuschend ist, dass mal wieder ein "drastischer Anstieg des Wirkstoffgehalts von Cannabisprodukten" als Begründung herhalten muss, obwohl alle Experten von BKA bis EMCDDA (Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht) darin übereinstimmen, dass "keine Hinweise auf einen bedeutenden Anstieg des Wirkstoffgehalts" des in Deutschland beschlagnahmten Cannabis existieren. Schon dass der Minister für seine Theorie auf Zahlen aus den 70er Jahren zurückgreifen muss, zeigt wie krampfhaft er an dieser Prohibitionistenlüge festhalten will.

Auch der Landesvorsitzende der Deutschen Polizei- gewerkschaft Hamburg (DPolG) äußerte sich wenig kompetent zum Thema THC- Gehalt. So sagte er in einem Zeitungsinterview vom 07.11.2006:
"Drogen auf Basis von Cannabis haben eine ganz andere Qualität als früher. Für mich ist es eine Einstiegsdroge, die es zu bekämpfen gilt."
Dem kann man eigentlich nur mit dem Motto des Hamburger Polizeivereins antworten: "Verständnis wächst aus Kenntnis!" Bevor Lenders zur Attacke auf harmlose Hanfkonsumenten bläst, sollte er sich informieren. Dann wüsste er, dass die Einstiegsdrogentheorie schon seit mehr als zehn Jahren überholt ist.

In unserer Protestmail fragen wir den Innenminister unter anderem, warum er die Gerichte mit tausenden unnötigen Verfahren pro Jahr belasten will. Außerdem verweisen wir auf die bereits sehr weit reichenden Mittel, die die Hamburger Bürgerschaft ihrer Polizei zur Verfügung stellt. So können des Drogenhandels Verdächtige bis zu 12 Monate Platzverbot erhalten, sogar Aufenthaltsverbote für ganze Stadteile sind in der einst "freien" Hansestadt seit Inkrafttreten des neuen Polizeigesetztes möglich.
Zusätzlich gehen die Protestmails auch Dr. Andreas Dressel. Der Innenexperte der Hamburger SPD hatte seine Fraktion auf Linie gebracht, damit diese einen CDU- Antrag zur Verschärfung der Regeln zur "Geringen Menge" mitträgt.

Mehr zum Thema:

Unser Vorschlag für die Protestmail

Sehr geehrter Herren Minister Lüdemann, Lenders und Dr. Dressel,

Am 07.11.2006 berichtete die "Welt" davon, dass Herr Minister Lüdemann plant, die Grenze für den straffreien Besitz von Cannabisprodukten von derzeit zehn auf zukünftig nur noch sechs Gramm zu senken. Laut Presseberichten erklärt die Justizbehörde diesen Schritt unter anderem damit, dass eine bundesweite Harmonisierung der "Geringen Menge" nötig und der Wirkstoffgehalt von Cannabisprodukten allgemein angestiegen sei.

Der Behördensprecher vergleicht aber Äpfel mit Birnen, wenn er einem durchschnittlichen THC- Gehalt von drei bis fünf Prozent in den 70er Jahren, heutige Wirkstoffkonzentrationen von "bis zu 15 Prozent" gegenüberstellt. Richtig ist vielmehr, dass auch in den 70ern durchaus Funde mit ähnlich hohen THC- Gehalten aktenkundig geworden sind und Spitzenwerte keine Aussagekraft für den durchschnittlichen Wirkstoffgehalt haben. Sowohl das BKA als auch die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht gehen entgegen den Aussagen der Hamburger Justizbehörde davon aus, dass "keine Hinweise auf einen bedeutenden Anstieg des Wirkstoffgehalts" des in Deutschland beschlagnahmten Cannabis vorliegen.

Auch die öffentlichen Äußerungen des Landesvorsitzenden der DPolG tragen nicht zu einem konstruktiven Umgang mit den Problemen des Rauschmittels Cannabis bei. Statt den Minister auf die unnötige Mehrbelastung der Hamburger Justiz- und PolizeibeamtInnen hinzuweisen, klammert sich Lenders lieber an längst überholte Prohibitionsargumente und lässt verlauten: "Drogen auf Basis von Cannabis haben eine ganz andere Qualität als früher. Für mich ist es eine Einstiegsdroge, die es zu bekämpfen gilt."

Statt Unsummen für die Verfolgung ansonsten harmloser Cannabiskonsumenten auszugeben, die Gerichte mit Kleinstkriminellen zu überfluten und wertvolle Polizeiresourcen mit der "Säuberung" ganzer Stadteile zu binden, fordere ich die Beibehaltung der bisherigen Regelung!
Bei der bundesweiten Harmonisierung der Regeln zur "Geringen Menge" muss die "Freie Hansestadt Hamburg", ihrer liberalen Tradition entsprechend, für ein Maximum bürgerlicher Freiheit und ein Minimum polizeilicher Zwangsmaßnahmen eintreten. Eine Vorwegnahme des potentiell zu erwartenden Verhandlungsergebnisses der Bundesinnenministerkonferenz ist nicht im Sinne der Hamburgerinnen und Hamburger.

Hamburg hat ein weit gehendes Sicherungs- und Ordnungsrecht. Die polizeilichen Mittel zur Verfolgung von Betäubungsmittelkriminalität sind erst mit dem neuen Polizeigesetz erheblich ausgeweitet worden. Wenn, wie im Hamburger Polizeibericht behauptet, "die Entwicklung der registrierten Rauschgiftdelikte ... in starken Maße von Kontrollstrategien und -intensität der Behörden abhängig" ist und die Zahl der festgestellten BtM- Delikte nach einer Polizeireform abnimmt, so ist dies eher ein Zeichen für die Überlastung der Polizei als ein wirklicher Anhaltspunkt für gesunkene Konsumentenzahlen. Nun mit tausenden neuen gerichtsanhängigen Verfahren unnötigen Mehraufwand ungeahnten Ausmaßes bei Polizei und Justiz zu schaffen, scheint mir in Zeiten chronisch klammer Kassen mehr als ungerechtfertigt.

Stoppen Sie die Rekriminalisierung zehntausender BürgerInnen. Sechs Gramm sind nicht genug!

Mit freundlichen Grüßen

 


Ein Ziel des DHV- Protestmailers ist es, Reaktionen der von Ihnen angeschriebenen Personen und Behörden zu erhalten. Das erhaltene Feedback dokumentieren wir auf dieser Seite. Auch Reaktionen von Teilnehmern auf die Antworten der Behörden werden dokumentiert.
Oft wird angesichts des eingegangenen Feedbacks der angebotene Protesttext von uns so angepasst, dass die Behörden nicht einfach Standartantworten verschicken können. Nebenbei bleibt die Protestaktion so stets aktuell und die Teilnahme lohnt sich bis zum Schluss!

Es gibt 7 Antworten auf diesen Protestmailer.


Reaktion auf das Schreiben von Dr. Dressel

Antwort Nr.2 vom 18.11.2006

Absender:
Reinhard Lehmann
Text der Antwort:
Guten Tag!

In Ihrer Antwortmail., die wortgleich mit vielen anderen Antwortmails von ihnen versendet wird, möchte ich darauf aufmerksam machen, das meine Mail um einige Worte erweitert wurde, als auf die von Ihnen geantwortete.

Ihre Standpunkte erlauben doch ein paar Bemerkungen.
"In der sog. "Cannabisentscheidung" von 1994 hat das Bundesverfassungsgericht die Bundesländer zu der Definition der "geringen Menge" aufgefordert und damit die....."

Man muss sich mal das durch den Kopfgehen lassen, was sich da manchen Länder herausnehmen.
12 Jahre hat das gedauert, bis die Herren Politiker ( da ja wohl im mehreren Jobs tätig,scheinbar überfordert) mit sämtlichen Tricks von Scheinlösungen, Hinhaltetaktik, Lügen und Scheinargumenten die Würde und den Aufforderungen des Bundesverfassungsgericht und Bürgern umgeht.

Die von Ihnen erwähnte Studie des Max-Planck-Instituts in seiner aktuellen Studie von 2006 kam es ja nur, weil Behauptungen der Ungleichbehandlung in den verschiedenen Ländern öffentlich von den Regierenden geleugnet wurde, um der Kriminalisierungsmentalität weiterhin freien lauf zu lassen.

12 Jahre war diese von ihnen genannte Anliegen schlicht weg, egal, da ja die "Strafverfolgungspraxis so ein sensibler Bereich darstellt."
Wie viele harmlose Cannabis Konsumentenwurden in den 12 Jahren durch die Ungleichbehandlung kriminalisiert?

Zu ihrer zweiten Frage....
"Entgegen Ihrer Ansicht zeigen leider aktuelle Studien...."
Da sie weder die Studien beim Namen noch Erscheinungsjahr nennen ist das für mich leider kein Argumentund von daher hinfällig für ihre weitere Argumentation.

"Die Durchschnittswerte des THC derCannabisprodukte in Deutschland liegen Studien zufolge..."
Da sie weder die Studien beim Namen noch Erscheinungsjahr nennen ist das für mich leider kein Argumentund von daher hinfällig für ihre weitere Argumentation.


"Immer mehr Kinder und Jugendlichesuchen nach intensivem Cannabiskonsum die Hilfe von Psychologen, mit steigender Tendenz..."
Da sie weder die Studien beim Namen noch Erscheinungsjahr nennen ist das für mich leider kein Argument und von daher hinfällig für ihre weitere Argumentation.


"...sind nach Aussage der Vertreter des Instituts für Hirnforschung im UKE in Hamburg..."
Da sie weder die Studien beim Namen und Erscheinungsjahr nennen ist das für mich leider kein Argument und von daher hinfällig für ihre weitere Argumentation.

Aber eine kleine Anmerkung sei erlaubt. Das Jugendliche sich auf dem von Ihrer Politik künstlich aufgeblähten illegalen Markt ohne Jugendschutz bedienen, liegt in ihrer politischen Verantwortung.

"Die Einschränkungen, die für die von ihnen angeführten "Genusskonsumenten" durch eine Herabsetzung des Grenzwertes für die geringe Menge sind von diesem Hintergrund unzweifelhaft hinnehmbar."
Das sich Ihre Argumentation auf anonyme Quellen und Autoritäten gründet, ist das schon garnicht hinzunehmen und eine Ausweitung der Kriminalisierung entspricht nicht den Absichten des Bundesverfassungsgerichtes und den Bürgern.

"Es soll vielmehr verdeutlichtwerden, dass es sich bei Cannabis um eine - insbesondere für Kinder und Jugendliche - gesundheitsschädliche Substanz handelt, deren Besitz und Konsum nur im Einzelfall keine strafrechtlichen Konsequenzen hat."
Was wollen sie eigentlich? Kinder und Jugendliche vor dem Konsum warnen und schützen...dann tun sie das doch bitte endlich mal. Heben sie den illegalen Markt auf, wo nicht nur Cannabis zu bekommen ist, sondern noch weitausgefährlichere Drogen.

Wollen sie weiterhin harmlose Cannabiskonsumenten kriminalisieren, ja das wollen sie auch.

Wie lange wollen sie Cannabis noch zum Sündenbock einer weitaus schädlichere Konsumsucht machen und weitaus schändlichere Drogen wie Wein und Schnaps(veröffentlichte französische Studie im Fernsehen zu sehen als Mehrteiler bei Phönix im August 2006, zeigte eindeutig, welche Schäden durchden Konsum von Alkohol im Gehirn entsteht und das alle Zellen eines Konsumentenkörpers erreicht werden und zu erheblichen Schäden führen) verharmlosen, die nicht mal mit dementsprechenden Warnhinweisen versehen sind.

"...Aufklärungskampagnen für Kinder und Jugendliche..." ...."und Verbesserung der Suchtberatungsmöglichkeiten...."
Das ist das Angebot... damit soll eine Drogenkarriere verhindert werden....vor deren monokausalen Ursachen (Cannabis) sie so wenig überzeugen konnten.

"Tut mir leid, diese Ware (Ihre Argumente) in der anonymen Verpackung können sie auf Lager legen..., denn sie ist nicht an den Kunden zu bringen!"
Weder bei Jugendlichen noch bei erwachsenen Bürgern.

Da ihre Partei Ihre sozialdemokratischen Werte über Bord geworfen hat und nun ein modernes marketing Image anstrebt, wo soziale Werte überflüssig, ja lästig ist, bzw. Werte keine Gültigkeit haben, Versprechungen nach der Wahl nur noch lästig und Erinnerungsunwürdig sind, liegt der politische Suizid nahe.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Lehmann

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Antwort von Dr. Dressel auf "Sechs Gramm sind nicht genug!"

Antwort Nr.1 vom 16.11.2006

Absender:
Dr. Andreas Dressel MdHB - Andreas_Dressel@gmx.de
Text der Antwort:
Guten Tag!

In Ihrer Mail, die ich wortgleich von vielen anderen Mailschreibern erhalten haben, kritisieren Sie das Vorhaben, den Grenzwert für die "geringe Menge", nach denen Verfahren wegen des Besitzes von Cannabisprodukten eingestellt werden können, von jetzt zehn auf künftig sechs Gramm zu senken.

Auch wir Hamburger Sozialdemokraten sind der Ansicht, dass eine Angleichung der Rechtspraxis in den Bundesländern in dieser Frage erforderlich ist und der Grenzwert bei dieser Angleichung auch leicht gesenkt werden sollte. Gern möchte ich Ihnen die Gründe für unseren Standpunkt näher darlegen.

In § 31 a Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist geregelt, dass die Staatsanwaltschaft bei Straftaten nach dem BtMG ein Verfahren einstellen kann, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge besitzt. Es handelt sich bei dem Besitz von Betäubungsmitteln in geringen Mengen also grundsätzlich um eine Straftat, der Besitz von geringen Mengen ist ausdrücklich in keinem Bundesland straffrei. Die Staatsanwaltschaft hat nur die Möglichkeit, von der Verfolgung der Straftat abzusehen.
Die Frage, was eine "geringe Menge" ist, wird zurzeit in den Bundesländern völlig unterschiedlich beantwortet. Für Cannabis gilt bisher in Hamburg eine Menge von 6 Gramm als gering. In Bayern und Sachsen liegt der Grenzwert deutlich darunter, in Schleswig-Holstein lag der Schwellenwert bisher bei bis zu 30 Gramm. Dieser Zustand, dass Personen für die gleiche Straftat unterschiedliche strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten haben, ist nicht gerecht.
In der sog. "Cannabis-Entscheidung" hat das Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 1994 die Bundesländer deshalb auch aufgefordert, die Definition der "geringen Menge" und damit die Einstellungspraxis der Gericht in den Ländern anzugleichen, damit die Ungleichbehandlung in der Strafverfolgung beseitigt wird.

Nachdem das Max-Planck-Institut in einer aktuellen Studie aus dem Jahr 2006 die sehr unterschiedliche Handhabung der Gerichte bei der Einstellung von Drogendelikten nochmals aufgezeigt hat, wurde nun auch bei der Konferenz der Gesundheitsminister im Sommer dieses Jahres das Ziel vorgegeben, in den Ländern zu einer einheitlichen Einstellungspraxis zu kommen.
Dieses Anliegen unterstützen wir Sozialdemokraten ausdrücklich, weil die Strafverfolgung einen sehr sensiblen Bereich darstellt und für den Einzelnen sehr einschneidend ist. Es ist ungerecht, dass dieselbe Handlung anhand von völlig unterschiedlichen Richtlinien in den einzelnen Ländern beurteilt wird.

Die zweite Frage betrifft den Grenzwert der geringen Menge, auf den sich die Länder einigen sollen. Da der Begriff der geringen Menge bisher von Land zu Land völlig unterschiedlich interpretiert wird, muss nun ein für alle verträglicher Kompromiss erwirkt werden. Schleswig-Holstein hat bereits angekündigt, den Grenzwert deutlich auf das Niveau der anderen Bundesländer abzusenken.
Eine leichte Absenkung des Wertes in Hamburg von zehn auf künftig sechs Gramm stellt unserer Meinung nach keine gravierende Einschränkung dar.
Weiterhin wird es in unserer Stadt möglich sein, kleine Mengen an Cannabisprodukten zu besitzen, ohne strafrechtlich belangt zu werden.

Entgegen Ihrer Ansicht zeigen leider aktuelle Studien auf, dass der Wirkstoffgehalt von Cannabisprodukten in Deutschland sowie auch der Cannabiskonsum bei Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren deutlich angestiegen ist und sich Cannabis quasi zu einer Art "Alltagsdroge entwickelt hat. Die Durchschnittswerte des THC der Cannabisproben in Deutschland liegen Studien zufolge mittlerweile bei 18 bis 20 Prozent (in anderen EU-Ländern liegt der Wert bei ca. 6 bis 8 Prozent). Dieser Anstieg hat insbesondere für junge Konsumenten verheerende Folgen, die nicht hinnehmbar sind. Immer mehr Kinder und Jugendliche suchen nach intensivem Cannabiskonsum die Hilfe von Psychologen, mit steigender Tendenz. Es ist nachgewiesen, dass das Gehirn in der pubertären Entwicklungsphase besonders stark auf negative Effekte des Cannabis reagiert. Die durch Cannabis verursachten Veränderungen des jugendlichen Gehirns sind nach Aussage der Vertreter des Instituts für Hirnforschung im UKE in Hamburg im Erwachsenenalter oft nicht mehr rückgängig zu machen.
Die Einschränkungen, die für die von Ihnen angeführten "Genusskonsumenten" durch eine Herabsenkung des Grenzwertes für die "geringe Menge" sind vor diesem Hintergrund wohl unzweifelhaft hinnehmbar.

Die Herabsenkung des Grenzwertes soll und wird auch nicht zu einer Kriminalisierung der Gesellschaft führen. Es soll vielmehr verdeutlicht werden, dass es sich bei Cannabis um eine - insbesondere für Kinder und Jugendliche - gesundheitsschädliche Substanz handelt, deren Besitz und Konsum nur im Einzelfall keine strafrechtlichen Konsequenzen hat. Dass auch Alkohol als "Staatsdroge Nr. 1" erhebliche gesundheitliche Risiken und Folgen für die Menschen hat, ist unbenommen und soll nicht verharmlost werden. Es ist aber natürlich so, dass nachträgliche Verbote und Konsumeinschränkungen sehr schwer durchsetzbar sind. Und trotzdem gehen wir an vielen Stellen durch Absenkung von Promillegrenzen auch hier einen konsequenten Weg des Zurückdrängens.
Gerade an dem Beispiel des Alkohols wird aber deutlich, wie schwierig es ist, Kindern und Jugendlichen zu vermitteln, wie gefährlich der Konsum sein kann, wenn er doch in den meisten Supermärkten - ähnlich einem Grundnahrungsmittel - angeboten und auch noch aktiv beworben wird.
Für uns Sozialdemokraten steht aufgrund der besorgniserregenden Entwicklungen außer Frage, dass ein legales Nebeneinander von verschiedenen Drogen zum freien Konsum nicht gewollt sein kann, sondern dem bereits weit verbreiteten Cannabiskonsum - insbesondere durch Kinder und Jugendliche - durch geeignete Maßnahmen begegnet werden muss. Neben der geringfügigen Herabsetzung des Grenzwertes für die "geringe Menge" nach § 31 a BtMG sind dabei natürlich insbesondere Aufklärungskampagnen für Kinder und Jugendliche und die Verbesserung der Suchtberatungsmöglichkeiten zu nennen, für die wir uns einsetzen. Die Einschränkungen, die dadurch für den Einzelnen entstehen können, sind unserer Ansicht nach geringfügig und daher hinnehmbar.

Ich hoffe, dass Sie nach diesen Ausführungen Verständnis für unseren Standpunkt haben können und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Dressel MdHB

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Eine weitere Reaktion auf den Brief von Dr. Dressel mit Bitte um eine erneute Stellungnahme

Antwort Nr.3 vom 08.11.2006 / 25.11.2006

Upload von:
progressive09(et)freenet.de
Text der Antwort:
Auf die Antwort der Protestmail habe ich Herrn Dessel erneut geschrieben und einige seiner sogenannten Feststellungen ins wahre Leben übernommen, doch... Lest selbst:

Guten Tag Herr Dessel
Andreas Dessel schrieb:
Entgegen Ihrer Ansicht zeigen leider aktuelle Studien auf, dass der Wirkstoffgehalt von Cannabisprodukten in Deutschland sowie auch der Cannabiskonsum bei Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren deutlich angestiegen ist und sich Cannabis quasi zu einer Art "Alltagsdroge entwickelt hat. Die Durchschnittswerte des THC der Cannabisproben in Deutschland liegen Studien zufolge mittlerweile bei 18 bis 20 Prozent (in anderen EU-Ländern liegt der Wert bei ca. 6 bis 8 Prozent).

Christian G. dazu:
Welche Studien sollen das bitte sein?
Ausserdem darf man nicht vergessen das es mittlerweile wie auch vor 40 Jahren nicht nur eine sorte Cannabis gab/gibt!
Es gab und wird immer Ausnahmen mit Wirkstoffgehältern geben, daraufhin sollte man das aber nicht pauschalisieren, wie Sie es hier tun!
Zweitens sollte man es so sehen, das Jugendliche schon vor mehr als zehn Jahren eher in die Richtung Cannabis gegangen sind und sich vom Alkohol abgegrenzt haben! Das ist nichts neues, das sind nur normale Muster da sie sich vom "NORMALEN" "LEGALEN" abgrenzen wollen!

Andreas Dessel schrieb:
Die Herabsenkung des Grenzwertes soll und wird auch nicht zu einer Kriminalisierung der Gesellschaft führen. Es soll vielmehr verdeutlicht werden, dass es sich bei Cannabis um eine - insbesondere für Kinder und Jugendliche - gesundheitsschädliche Substanz handelt, deren Besitz und Konsum nur im Einzelfall keine strafrechtlichen Konsequenzen hat.

Christian G. dazu:
Da wäre eine Legalisierung von Vorteil um ordentliche Gesetzesstrukturen in Umlauf zu bringen, aber so wie es aussieht wird es nur noch Schlimmer! Diese runtersetzung der Eigenbedarfsgrenze ist ein gewaltiger Schritt in die falsche Richtung! Man sieht das Beispiel bei Alkohol, Zigaretten und Kaffee! Das ist für Kinder auch nicht gut, aber man bekommt es an jeder Straßenecke! Alkohol ist vom Sinn und der Wissenschaft her sogar eine wesentlich gefährlichere DROGE als Cannabis! Es sei noch anzufügen, das man Cannabis im Rahmen einer Legalisierung ab evtl. 18 in sogenannten Coffeeshops erwerben könnte und somit der Staat an jedem Gramm noch etwas verdienen kann. Ich glaube ich spreche hier für viele sogenannte "Kiffer" das sie sich lieber im legalen Coffeeshop etwas zu Rauchen organisieren als auf dem illegalen Weg! Der Besitz hat allerdings ab, den von ihnen gewollten sechs Gramm, ab demnach sieben Gramm Strafrechtliche Konsequenzen! Was von der Realität her allerdings Schwachsinnig ist, denn ist beispielsweise mal eine Person die Cannabis Konsumiert Krank´und eine andere Person bringt dieser funf Gramm mit, holt sich im Selben athemzug auch fünf Gramm und wird erwischt (wie es der zufall will), hat es für diese Person allerdings Strafrechtliche Konsequenzen! Was mit einer Beibehaltung des Grenzwertes auch nicht strafbar wäre! Wie ist der Vergleich zu Schnaps? Ist es nicht wahr das man sich 50 Flaschen Strohrum mit 80% kaufen darf ohne Bestraft zu werden? Wo ist der Soziale Staat der eine Gleichberechtigung zwischen Alkohol (wesentlich Gefährlicher) und Cannabis (wesentlich Überbewertet von der Gefährlichkeit) nicht vorrantreibt?

Andreas Dessel schrieb:
Dass auch Alkohol als "Staatsdroge Nr. 1" erhebliche gesundheitliche Risiken undFolgen für die Menschen hat, ist unbenommen und soll nicht verharmlostwerden. Es ist aber natürlich so, dass nachträgliche Verbote und Konsumeinschränkungen sehr schwer durchsetzbar sind. Und trotzdem gehen wir an vielen Stellen durch Absenkung von Promillegrenzen auch hier einen konsequenten Weg des Zurückdrängens.

Christian G. dazu:
Was soll das für ein Staat werden? Einen wo man sich nichtmal mehr eine Flasche Bier am abend genehmigen darf? Ist das nicht etwas zu oberflächlich geschrieben?

Andreas Dessel schrieb:
Gerade an dem Beispiel des Alkohols wird aber deutlich, wie schwierig es ist, Kindern und Jugendlichen zu vermitteln, wie gefährlich der Konsum sein kann, wenn er doch in den meisten Supermärkten - ähnlich einem Grundnahrungsmittel - angeboten und auch noch aktiv beworben wird.
Für uns Sozialdemokraten steht aufgrund der besorgniserregenden Entwicklungen außer Frage, dass ein legales Nebeneinander von verschiedenen Drogen zum freien Konsum nicht gewollt sein kann, sondern dem bereits weit verbreiteten Cannabiskonsum - insbesondere durch Kinder und Jugendliche - durch geeignete Maßnahmen begegnet werden muss.

Christian G. dazu:
Waren Sie nicht auch mal Kind und haben nicht auf andere hören wollen? Daher kann man den Verkauf von Alkohol ja auch in gewisse Shops wie Alkshops (parallele zu Coffeeshops) verlagern und würde mit Altersbeschränkungen nur den eintritt in ein solcher Etablisment erlangen? Es sind Kinder und Jugendliche und die lachen im Normalfall über solche Aufklärungsmethoden und trinken erst recht!

Mit freundlichen Grüßen und der Bitte einer Stellungnahme!
Christian G.

Doch bis Heute kam keine Antwort von Herrn Dessel!

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Kommentar zur Antwort von Dr. Dressel

Antwort Nr.4 vom 30.11.06

Absender:
E. Egberts
Text der Antwort:
Sehr geehrter Herr Dressel,

vielen Dank für Ihre Antwort, die aber leider wenig geeignet war, mir ein Verständnis für Ihre Position nahe zu bringen.
Ich möchte vorausschicken, dass ich an dieser Protestaktion weniger wegen der speziellen Art der Gesetzesverschärfung teilgenommen habe, sondern weil ich diese Gesetzgebung grundsätzlich ablehne, also eine vollständige Legalisierung von Cannabisprodukten befürworte.

"In § 31 a Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist geregelt, dass die Staatsanwaltschaft bei Straftaten nach dem BtMG ein Verfahren einstellen kann, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge besitzt. Es handelt sich bei dem Besitz von Betäubungsmitteln in geringen Mengen also grundsätzlich um eine Straftat, der Besitz von geringen Mengen ist ausdrücklich in keinem Bundesland straffrei."

Das ist aber kein gottgegebener Zustand, sondern ein sehr umstrittenes Gesetz, mit historischen Wurzeln. Besonders problematisch ist hier, dass es sich primär um selbstschädigendes Verhalten handelt und daher nur schwer als "Straftat" zu vermitteln ist, da die allgemein übliche Definition einer Straftat darauf hinausläuft, dass eine andere Person/ andere Personen geschädigt werden. Diese Schädigung anderer Personen ist beim Cannabiskonsum aber nur mit erheblichen Verrenkungen konstruierbar.
Damit wird ein wichtiger Rechtsgrundsatz außer acht gelassen, nach dem ein Bürger in der Lage sein muss, die Folgen einer Tat strafrechtlich abzuschätzen und sich Cannabiskonsumenten daher nachvollziehbar zu Unrecht verfolgt fühlen.

"Die Staatsanwaltschaft hat nur die Möglichkeit, von der Verfolgung der Straftat abzusehen."

Warum sich eine solche E-Mail-Aktion an die Legislative und nicht an die Exekutive richtet, könnte Ihnen jetzt blitzartig einleuchten - Sie haben die Möglichkeit, dem Staatsanwalt andere Möglichkeiten zu verschaffen.
Als Politiker sind Sie doch hoffentlich über das Prinzip der Gewaltenteilung und das legislative Verfahren unterrichtet?

"Entgegen Ihrer Ansicht zeigen leider aktuelle Studien auf, dass der Wirkstoffgehalt von Cannabisprodukten in Deutschland sowie auch der Cannabiskonsum bei Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren deutlich angestiegen ist und sich Cannabis quasi zu einer Art "Alltagsdroge entwickelt hat."

Ich gelte im allgemeinen als klar und logisch denkender Mensch und mir ist völlig schleierhaft, was diese Studien sollen (mal davon abgesehen, dass sie umstritten sind). Ist Ihnen der Unterschied zwischen "Quantität" und "Qualität" klar? Ein hoher Wirkstoffgehalt hat die Auswirkung, dass der Konsument weniger raucht (was besser für die Lungen ist), führt aber zu keiner qualitativen Änderung. Im übrigen ist diese Erhöhung des Wirkstoffgehaltes eine Folge der Prohibition - wer z.B. auf eine Menge von 6 g festgelegt ist, neigt natürlich eher dazu, einen höheren Wirkstoffgehalt zu bevorzugen.

"Die Herabsenkung des Grenzwertes soll und wird auch nicht zu einer Kriminalisierung der Gesellschaft führen."

Die ist in jedem Fall gegeben, wie Sie oben ausführlich anhand § 31 a BtmG ausgeführt haben. Können Sie sich vorstellen, dass es für einen Bürger dieses Staates wenig befriedigend ist, dass er der Verfolgung als Straftäter unterliegt, möglicherweise als Krimineller angeklagt wird, nur das Verfahren dann eingestellt wird (und das auch nur beim ersten Male)? Bereits die Pönalisierung eines Verhaltens als solche schafft Leid durch die damit einhergehenden Erpressungen und menschlichen Erniedrigungen. Sie reden von Gerechtigkeit und wollen so einen Widersinn ernsthaft verteidigen?

"Für uns Sozialdemokraten steht aufgrund der besorgniserregenden Entwicklungen außer Frage, dass ein legales Nebeneinander von verschiedenen Drogen zum freien Konsum nicht gewollt sein kann, sondern dem bereits weit verbreiteten Cannabiskonsum - insbesondere durch Kinder und Jugendliche - durch geeignete Maßnahmen begegnet werden muss."

Erneut ist mir völlig schleierhaft, warum die Politik hier nicht das eigentliche Problem erkennt:
Sie beklagen sich ununterbrochen über "besorgniserregende Entwicklungen", "Cannabiskonsum deutlich angestiegen", "Alltagsdroge", etc., erkennen aber nicht, dass ihre "geeigneten Maßnahmen" offensichtlich schon lange nicht nur versagen, sondern kontraproduktiv sind. Ein zentraler Punkt des von Ihnen erwähnten Cannabisurteils, auf den Sie aber ein keiner Weise eingehen, besteht in der Aussage, "Nach diesem Grundsatz muß ein grundrechtseinschränkendes Gesetz geeignet und erforderlich sein, um den erstrebten Zweck zu erreichen".

Ich bestreite entschieden, dass die Cannabisprohibition geeignet ist, den Cannabiskonsum einzuschränken, sondern es handelt sich ausschließlich um eine nicht zu rechtfertigende Verfolgung von Menschen mit einem Verhalten, dass Ihnen und der SPD gerade nicht in den Kram passt. Die einzigen Erfolge der Prohibition liegen offensichtlich in der immer höheren Zahl beschlagnahmter Drogen (siehe www.bka.de), aber nicht in einem Rückgang des Drogenkonsums insgesamt - ganz im Gegenteil!
Besonders beschämend ist der Vergleich mit liberaleren Ländern, wie die Niederlande und die Schweiz, die prozentuell zur Gesamtbevölkerung weniger Cannabiskonsumenten aufweisen, als die besonders restriktiven Ländern. Ein Zitat, dass die Zahlen verdeutlicht, leider aber Deutschland nicht erwähnt:
"Die Niederlande ist das einzige westliche Land, in dem Cannabis verkauft werden darf, und es wird dort nur von 13 Prozent der Jugendlichen konsumiert. Eine Studie des des United Nations Office of Drug and Crime (UNODC) zeigt, dass der Konsum in Verbots-Ländern höher liegt: In Belgien, Irland und den USA rauchen 17 Prozent der Jugendlichen Cannabis, in Großbritannien und Frankreich sogar 20 bzw. 22 Prozent"

Das war jetzt das erstbeste Zitat aus dem Internet - ich kenne da zwar noch andere Zahlen, aber es stimmen wirklich alle mir bekannten Studien darin überein, dass das Ausmaß der Strafbarkeit ganz offensichtlich eher den Cannabiskonsum fördert, statt diesen zu senken. Wie wollen Sie vor diesem Hintergrund noch die Strafverfolgung rechtfertigen? Für mein Verständnis geht aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und diesen Zahlen die ganz eindeutige Verpflichtung zur Canabislegalisierung hervor.

Sie beklagen sich über die nicht hinnehmbaren Folgen für junge Konsumenten, aber gerade für die ist die bestehende strafrechtliche Einstufung von Cannabis besonders fatal: Jugendliche neigen dazu, ihre Grenzen auszuloten und Vorschriften zu übertreten - hier ist Cannabis besonders attraktiv. Falls sie dann aber Probleme bekommen, wird erst viel zu spät Hilfe gesucht, da das Problem mit einer Strafbarkeit verbunden ist. Außerdem bilden sich "Cannabiszentrierte Gruppen", da sich diese Jugendlichen wegen der Strafbarkeit abgrenzen und wegen der notwendigen Heimlichkeit die soziale Kontrolle entfällt. Der Konsum wird erst als Problem wahrgenommen, wenn er nicht mehr zu verheimlichen ist und das ist viel zu spät. Zusätzlich fördert die Gesetzgebung eher noch die Abgabe von Cannabis an Jugendliche, da sie nicht dazu anhält, zwischen Erwachsenen und Jugendlichen zu unterscheiden (im Gegensatz zu den legalen Drogen).
Das sind alles gute Gründe zur Erklärung der scheinbar widersinnigen Statistiken - finden Sie nicht?

Nicht zuletzt sollte sich gerade ein Politiker auch Gedanken über die Auswirkungen einer solchen Strafandrohung in Bezug auf das Verhältnis zum Deutschen Staat machen - ich bin sicher, dass es keine andere Einzelmaßnahme gibt, mit der der Deutsche Staat sich mehr erbitterte Feinde schafft. Der "War on Drugs" ist nicht nur genau wie der "War on Terror" gescheitert, es handelt sich auch noch um einen Bürgerkrieg gegen die eigenen Kinder.

Mit freundlichen Grüßen,
Edzard Egberts

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Antwort des DHV auf Dr. Dressel

Antwort Nr.5 vom 20.12.06

Upload von:
Georg.Wurth(et)hanfverband.de
Absender:
Georg Wurth / DHV
Text der Antwort:
Sehr geehrter Dr. Dressel!

Als Initiator der Protestmail-Aktion gegen die Verschärfung der Cannabis-Verfolgung in Hamburg möchte ich Ihnen zunächst für Ihre Antwort danken. Das zeigt zumindest, dass Sie den Protest ernst nehmen und bereit sind, sich mit den Anliegen der Bürger auseinander zu setzen.

Dennoch ist Ihre Antwort natürlich für uns wenig befriedigend.
Wir sind der Meinung, dass Sie mit der "Säule Repression" auf das falsche Pferd setzen, wenn Sie etwas gegen die Probleme tun wollen, die unzweifelhaft mit übertriebenem Cannabiskonsum einhergehen können.

Einig sind wir uns wohl in der Frage, dass die erwiesenermaßen sehr unterschiedliche und daher tendenziell verfassungswidrige Behandlung von Cannabiskonsumenten in den Bundesländern vereinheitlicht werden sollte.
Warum Sie aber deshalb voreilig auf den von der CDU geführten Zug einer relativ harten 6-Gramm-Regelung aufspringen, bleibt uns schleierhaft. Insbesondere, weil dabei für Hamburg eine deutliche Verschärfung der Repression zu erwarten ist. Warum warten Sie nicht die Verhandlungen mit anderen Ländern ab und setzen sich für eine liberalere Regelung ein?


Ihre Argumente für eine härtere Regelung bleiben für uns weitgehend unverständlich:

> Entgegen Ihrer Ansicht zeigen leider aktuelle Studien auf, dass der
> Wirkstoffgehalt von Cannabisprodukten in Deutschland sowie auch der
> Cannabiskonsum bei Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren deutlich
> angestiegen ist und sich Cannabis quasi zu einer Art "Alltagsdroge
> entwickelt hat. Die Durchschnittswerte des THC der Cannabisproben in
> Deutschland liegen Studien zufolge mittlerweile bei 18 bis 20 Prozent (in
> anderen EU-Ländern liegt der Wert bei ca. 6 bis 8 Prozent).

Wir haben Quellen genannt, nämlich die europäische Drogenbeobachtungsstelle und das BKA. Beide gehen nach unseren Informationen davon aus, dass es in den letzten Jahren in Deutschland keinen so dramatischen Anstieg der THC-Werte gab. Welche Studien meinen Sie denn? Durchschnittliche THC-Werte von 18-20 % halten wir für vollkommen unrealistisch!


> Dieser Anstieg
> hat insbesondere für junge Konsumenten verheerende Folgen, die nicht
> hinnehmbar sind. Immer mehr Kinder und Jugendliche suchen nach intensivem
> Cannabiskonsum die Hilfe von Psychologen, mit steigender Tendenz.

Steigende THC-Werte haben unserer Meinung nach nicht viel mit dem Anstieg der Zahl der jugendlichen Problemkonsumenten zu tun. Jüngere und extremere Konsumenten gibt es auch im Bereich von Alkohol, ohne gestiegene Alkohol-Gehalte und ohne dass Sie deshalb alle Alkohol-Konsumenten mit Strafe bedrohen. Umgekehrt spielt sich die Entwicklung des Cannabiskonsums, die Sie für problematisch halten, eben in der derzeitigen Situation des illegalen Marktes und der Strafandrohung ab. Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass die Strafandrohung tatsächlich den Konsum dämpft. Oder haben Sie da andere Informationen?
Eher führt der Schwarzmarkt zu erheblichen zusätzlichen Gefahren (z.B. stark verunreinigte Cannabisprodukte).
Im Übrigen wäre in einem legalen und somit kontrollierbaren Markt die Einführung von Jugendschutzmaßnahmen überhaupt erst möglich. Heute haben wir einen Schwarzmarkt, der sich jeglicher staatlichen Kontrolle entzieht.


> Eine leichte Absenkung des Wertes in Hamburg von zehn auf künftig sechs
> Gramm stellt unserer Meinung nach keine gravierende Einschränkung dar.
...
> Die Einschränkungen, die für die von Ihnen angeführten "Genusskonsumenten"
> durch eine Herabsenkung des Grenzwertes für die "geringe Menge" sind vor
> diesem Hintergrund wohl unzweifelhaft hinnehmbar.

Cannabiskonsumenten sind in großer Mehrheit erwachsene Bürger aus allen sozialen Schichten, die nur in Ausnahmefällen ein Problem mit ihrem Konsum haben. Die Einschränkungen, die Sie für geringfügig halten, können in der Ralität erhebliche Auswirkungen auf die soziale und berufliche Situation der Betroffenen haben. Es gab in den beiden vergangenen Jahren in Deutschland jeweils rund 170.000 Strafverfahren wegen Cannabis - hauptsächlich gegen einfache Konsumenten. Viele davon kommen dadurch zum ersten mal überhaupt mit dem Gesetz in Konflikt.
In Hamburg soll nun jeder Konsument, der mehr als 6 Gramm Cannabis besitzt, automatisch als Dealer hingestellt oder zumindest bestraft werden.
Und das vor dem Hintergrund, dass viele Konsumenten zum Selbstschutz vor schlechter Qualität und schwankendem Angebot auf dem durch die Repression gezeichneten Schwarzmarkt dazu neigen, größere Vörräte anzulegen oder selbst einige Pflanzen anbauen und somit die "Geringe Menge" überschreiten.
Auch wenn Sie sagen, die Herabsetzung der "Geringen Menge" solle "nicht zu einer Kriminalisierung der Gesellschaft führen", so passiert in der Praxis genau das.
Ich habe schon ausgeführt, dass es keine Hinweise darauf gibt, dass die Herabsetzung der "Geringen Menge" irgendjemandem hilft, auch nicht jugendlichen Problemkiffern. Es handelt sich demnach um reinen Aktionismus. Vor diesem Hintergrund finden wir es unverständlich, wie Sie die verschärfte Strafverfolgung als "unzweifelhaft hinnehmbar" bezeichnen können. Sie ist nicht hinnehmbar!


> Für uns Sozialdemokraten steht aufgrund der besorgniserregenden
> Entwicklungen außer Frage, dass ein legales Nebeneinander von verschiedenen
> Drogen zum freien Konsum nicht gewollt sein kann, sondern dem bereits weit
> verbreiteten Cannabiskonsum - insbesondere durch Kinder und Jugendliche -
> durch geeignete Maßnahmen begegnet werden muss.

Haben Sie irgendwelche Hinweise, dass eine verschärfte Strafverfolgung geeignet ist, um dem "weit verbreiteten Cannabiskonsum" durch Kinder und Jugendliche zu begegnen?
Das Nebeneinander verschiedener Drogen existiert bereits. Es gibt in Deutschland nach offiziellen Zahlen derzeit ca. 4 Millionen aktuelle Cannabiskonsumenten, davon sicherlich 100.000 in Hamburg. Daran konnte alle Strafverfolgung nichts ändern.
Gleichzeitig gibt es keine Hinweise darauf, dass eine liberalere Haltung zu mehr Cannabiskonsum führt - in den Niederlanden gibt es nicht mehr Kiffer als hier!
Die Definition von Hanf als illegale Droge wird von sehr vielen gerade im Vergleich zu Alkohol als völlig willkürlich empfunden.

Die SPD in Hamburg trägt ohne Not dazu bei, dass 100.000 Bürger der Hansestadt strafrechtlich verfolgt werden - wegen Hanf! Das können wir nicht akzeptieren und wir gehen davon aus, dass Sie das Wählerstimmen kosten wird.
Dennoch sind wir weiterhin am Dialog interessiert. Insbesondere, wenn Sie noch Belege für Ihre oben kritisierten Aussagen liefern können, wäre wir sehr interessiert.

freundliche Grüße

Georg Wurth

--
Kontakt:
Deutscher Hanf Verband

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Antwort Dr. Dressel auf DHV

Antwort Nr.6 vom 20.12.2006 23:52 (!)

Upload von:
Georg.Wurth(et)hanfverband.de
Absender:
Dr. Dressel
Text der Antwort:
Sehr geehrter Herr Wurth,

Vielen Dank für Ihre Mail, die sich wohltuend sachlich von vielen anderen
Mails in dieser Sache abhebt.

Wir werden die Auswirkungen der veränderten Rechtslage intensiv beobachten.
Man wird sehen, welche Prophezeiung sich dann bewahrheitet. Insofern ist
auch unsere Positionierung nicht in Stein gemeißelt.

Vielleicht sollten wir bei Auswertung der Erfahrungen nochmal in Kontakt
treten,

Bis dahin die besten Wünsche zu Weihnachten,

Dr. Andreas Dressel, MdHB

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Antwort DHV auf Dr. Dressel

Antwort Nr.7 vom 21.12.06

Absender:
Georg Wurth / DHV
Text der Antwort:
Hallo Herr Dressel!

Andreas Dressel schrieb:
> Vielen Dank für Ihre Mail, die sich wohltuend sachlich von vielen anderen
> Mails in dieser Sache abhebt.

An der emotionalen Aufgeladenheit vieler Emails, wie Sie sie vermutlich erhalten haben, erkennen Sie schon, dass die Betroffenen und diejenigen, die sich intensiv mit dem Thema beschäftigen, die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten nicht als hinnehmbare Kleinigkeit betrachten. Die Leute fühlen sich nicht wie Straftäter, wenn sie Hanfblüten rauchen, und sie finden es ungerecht, so behandelt zu werden.
Vielleicht können Sie vor diesem Hintergrund etwas Verständnis für aufgebrachte Email-Schreiber aufbringen.


> Wir werden die Auswirkungen der veränderten Rechtslage intensiv beobachten.
> Man wird sehen, welche Prophezeiung sich dann bewahrheitet. Insofern ist
> auch unsere Positionierung nicht in Stein gemeißelt.
> Vielleicht sollten wir bei Auswertung der Erfahrungen nochmal in Kontakt
> treten,

Immer gerne! Meinen Kontakt haben Sie...


> Bis dahin die besten Wünsche zu Weihnachten,

Danke gleichfalls!

Georg Wurth

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