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Gegen Populismus und Kriminalisierung - Liberale Cannabispolitik in Schleswig-Holstein fortsetzen


Am 09.07.2006 kündigte der Justizminister Schleswig- Holsteins Uwe Döring an, die Regeln zur Geringen Menge zu verschärfen.

Wir danken den 270 Teilnehmern für ihren Einsatz ! Diese Aktion ist beendet, aktuell laufende Aktionen finden sie hier. Das Feedback auf diese Aktion findest du am Ende der Seite.

Worum ging es?

Bild der Protestaktion 'Gegen Populismus und Kriminalisierung - Liberale Cannabispolitik in Schleswig-Holstein fortsetzen' Am 09.07.2006 kündigte der Justizminister Schleswig- Holsteins Uwe Döring an, die Regeln zur "Geringen Menge" zu verschärfen. Statt wie bisher Verfahren bis zu einer Grenze von 30 Gramm regelmäßig nach §31a BtMG einzustellen, sollen die Staatsanwaltschaften in Zukunft diese Möglichkeit lediglich bis sechs Gramm nutzen dürfen. Sollte diese Neuregelung in Kraft treten, würden sich die als besonders liberal bekannten Bewohner Schleswig-Holsteins drogenpolitisch auf einem Niveau mit dem konservativen Bayern befinden.

Der Justizminister begründet seinen Schritt mit einem drastischen Anstieg des Wirkstoffgehalts von Cannabisprodukten. Dabei hatte die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) erst 2004 festgestellt, dass "keine Hinweise auf einen bedeutenden Anstieg des Wirkstoffgehalts" in den europäischen Cannabismärkten vorliegen. Das hindert den Minister jedoch nicht daran, unzählige einfache Cannabiskonsumenten zu gefährlichen Drogenhändlern abzustempeln.
"Daher müsse man heutzutage unterstellen, dass Personen, die eine Menge von mehr als sechs Gramm bei sich führten, damit handeln wollten", so Döring.

Außerdem soll durch die Maßnahme etwas gegen den Anstieg des Cannabiskonsums Jugendlicher und das sinkende Einstiegsalter unternommen werden. So erklärte ein Ministeriumssprecher gegenüber der Nachrichtenagentur dpa die Maßnahme mit den Worten:
"Es ist nicht mehr verhältnismäßig, wenn ein Schüler wegen Zigarettenrauchens auf dem Schulhof der Schule verwiesen werden kann, aber der Staatsanwalt nichts unternimmt, wenn er mit 30 Gramm Marihuana erwischt wird."
Das Ministerium vergisst, das auch Schüler, die mit Cannabis aufgegriffen werden mit Konsequenzen bis hin zum Schulverweis rechnen müssen. Auch konnte der Minister nicht erklären, wie die Kriminalisierung hunderttausender Erwachsener dem Cannabiskonsum von Jugendlichen vorbeugt. Praktikabler und verhältnismäßiger wäre es, die Verfahrenseinstellung bei jugendlichen Cannabistätern durch Anwendung des §45 JGG zu regeln, wie dies in anderen Bundesländern geschieht. Eine unnötige Belastung von Erwachsenen könnte so unterbleiben.

Der Deutsche Hanf Verband fordert deshalb dazu auf, gegen die unnötige Verschärfung der Regeln zur "Geringen Menge" in Schleswig- Holstein mit einer Email an den zuständigen Minister und den Drogenpolitischen Sprecher der SPD in Schleswig-Holstein zu protestieren.
Mehr zum Thema:

Unser Vorschlag für die Protestmail

Werter Herr Minister Döring! Werter Herr Eichstädt!

Laut einer vom Justizministerium Schleswig- Holsteins am 09.07.2006 veröffentlichten Presseerklärung beabsichtigt Minister Döring die Regeln zum Umgang mit dem "Besitz geringer Mengen Cannabis zum Eigenbedarf" in den kommenden Tagen drastisch zu verschärfen. So soll die Grenze, bis zu der Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden dürfen, von derzeit 30 auf lediglich sechs Gramm sinken. Begründet wird die Maßnahme mit dem "drastisch gestiegenen Wirkstoffgehalt" von Cannabisprodukten und dem "bedenklichen Anstieg des Cannabiskonsums Jugendlicher".

Ich fordere Sie auf die angekündigte Regelverschärfung zu unterlassen, da die von Ihnen in der Begründung genannten Argumente an der Realität vorbei gehen.

So wurde der von Ihnen unterstellte Anstieg der THC-Konzentration von der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) als falsch verworfen. Vielmehr stellte die EMCDDA in einer Studie im Jahre 2004 fest, dass "keine Hinweise auf einen bedeutenden Anstieg des Wirkstoffgehalts" in den europäischen Cannabismärkten vorliegen.

Auch die Verschärfung der Strafverfolgung hunderttausender Erwachsener Cannabiskonsumenten mit dem Anstieg des Cannabiskonsums Jugendlicher zu begründen scheint mir mehr als fraglich. Die von Ihnen angekündigte Maßnahme scheint mir weder geeignet noch geboten eine Reduzierung des Cannabiskonsums von Jugendlichen herbei zu führen. So gibt es keine Hinweise darauf, dass eine repressivere Drogenpolitik zu einer Nachfragereduzierung bei Jugendlichen führt.

Anstelle einer personenunabhängigen Reduzierung der "Geringen Menge" scheint mir hier eine verstärkte Anwendung des §45 JGG ausreichend.

Insgesamt drängt sich mir der Eindruck auf, dass hier nicht fachlich kompetent, sondern mit Blick auf populistisch erfolgreiche Schlagzeilen argumentiert und entschieden wird.

Der Inhalt Ihrer Antwort an andere Versender ähnlicher Emails ist mir bekannt. Sie haben sich jedoch nicht bemüht auf die vorgebrachten Argumente einzugehen. Stattdessen wiederholen Sie lediglich bereits als falsch verworfene Schlagworte.
Deshalb sehe ich mich gezwungen, trotz ihres Schreibens gegen die Ankündigung des Ministers Döring zu protestieren.
Ich bitte Sie um eine Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen


 


Ein Ziel des DHV- Protestmailers ist es, Reaktionen der von Ihnen angeschriebenen Personen und Behörden zu erhalten. Das erhaltene Feedback dokumentieren wir auf dieser Seite. Auch Reaktionen von Teilnehmern auf die Antworten der Behörden werden dokumentiert.
Oft wird angesichts des eingegangenen Feedbacks der angebotene Protesttext von uns so angepasst, dass die Behörden nicht einfach Standartantworten verschicken können. Nebenbei bleibt die Protestaktion so stets aktuell und die Teilnahme lohnt sich bis zum Schluss!

Es gibt 9 Antworten auf diesen Protestmailer.


Eine andere Version der Email

Antwort Nr.1 vom 11.07.2006

Absender:
info(et)hanfverband.de
Text der Antwort:
Werter Herr Minister Döring! Werter Herr Eichstädt!

Schleswig-Holstein war einmal ein Vorreiter im liberalen Umgang mit Cannabis, es war ja sogar ein Modellversuch zur Abgabe von Cannabis in Apotheken geplant, aus dem nichts wurde.

Mit Bestürzung nahm ich die Meldung auf, dass die Grenze, die angibt, bis wann der Besitz von Cannabis straffrei bleiben kann, von 30 Gramm auf 6 Gramm gesenkt werden soll.

Die angeführten Begründungen entbehren jeder Logik. Weder wird durch einen verschärften Strafverfolgungsumgang dafür gesorgt, dass Kinder und Jugendliche weniger Cannabis konsumieren, noch kann man pauschal davon ausgehen, dass eine Person, die mehr als 6 Gramm Cannabis bei sich führt, auch damit handeln wird.

Niemand möchte, dass Kinder und Minderjährige Drogen egal welcher Art konsumieren - dennoch erlaubt der Staat den Umgang mit den tödlichen Drogen Alkohol und Tabak. Der Schutz der Jugend kann also nur ein Vorwand sein. Doch wofür? Erlauben Sie mir, an dieser Stelle Tucholsky zu zitieren:

Zunächst sind die Einleitungsworte des §1: "Zum Schutz der heranwachsenden Jugend werden Schund- und Schmutzschriften in eine Liste aufgenommen" eine Unwahrheit. Beabsichtigt ist nicht der Schutz der heranwachsenden Jugend - gewollt ist eine Bevormundung der Erwachsenen.

Dies schrieb er 1926 über ein "Gesetz zum Schutz der Jugend vor Schund- und Schmutzschriften".
Natürlich lässt sich ein solches Gesetz und ein Gesetz gegen Drogen inhaltlich nicht vergleichen, aber es hat mehr Ähnlichkeiten, als man meinen möchte.

Erwachsene, die mehr als 6 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf - was bei einer Ware, die nicht immer im Angebot ist, durchaus möglich ist, bei sich führen, sollen also wieder kriminalisiert werden. Schützt das die Jugend? Nein! Die Dealer, die auch heute schon Kinder und Jugendliche bedienen, werden sie auch weiterhin bedienen. Für diese ist es auch unerheblich, ob sie 5, 10, 15 oder 30 Gramm bei sich haben könnten, um straffrei zu bleiben.

Der Kampf gegen Dealer und Co. kann doch nur "gewonnen" werden, wenn die Illegalität beseitigt wurde. Man verlangt immer, aus der Geschichte zu lernen, dann lernt: Seht die Alkoholprohibition in den USA, seht was passierte und seht, dass sie wieder aufgehoben wurde. Es ging bei einer Droge, warum nicht bei den anderen?

Den Vogel abgeschossen hat aber Ihr Ministerium, Herr Döring, mit folgender Äußerung:

"Es ist nicht mehr verhältnismäßig, wenn ein Schüler wegen Zigarettenrauchens auf dem Schulhof der Schule verwiesen werden kann, aber der Staatsanwalt nichts unternimmt, wenn er mit 30 Gramm Marihuana erwischt wird", so das Ministerium.

(nachzulesen im Hamburger Abendblatt)

Der Staatsanwalt kann und soll auch in diesem Fall etwas unternehmen. Minderjährige Schüler allgemein und volljährige Schüler in der Schule sollten gar kein Cannabis bei sich führen, darin sind wir uns doch sicherlich einig. Dies unterbindet man aber nicht, indem man alle(!) Cannabiskonsumenten verstärkt kriminalisiert. Die Sehnsucht nach Rausch, das Entfliehen der Wirklichkeit scheint in der heutigen Jugend stark verankert. Es gilt die Ursachen dafür zu finden und dort den Hebel anzusetzen, aber nicht diejenigen zu kriminaliseren, die mit ihrer Droge umgehen können.

Die Konsequenz aus dem geplanten Schritt müsste auch ein Verbot von Alkohol und Tabak nach sich ziehen. Denn nachweislich sind diese beiden gesellschaftlich akzeptierten Drogen gefährlicher als Cannabis.

Und so ganz nebenbei erlauben Sie mir einen kleinen Kommentar:

Es ist nicht mehr verhältnismäßig, wenn ein 16jähriger völlig legal 40g Tabak erwerben darf, wobei dieser ca. 70mg Nikotin enthält, was ausreicht um einen erwachsenen Menschen von 70kg Körpergewicht zu töten, aber der Besitz von mehr als 6 Gramm Cannabis strafbar sein soll, womit kein Mensch getötet werden kann.

(Hier möchte ich klarstellen, dass ich weder ein Verbot von Alkohol noch von Tabak für richtig oder sinnvoll erachte.)

Weiterhin wird wieder darauf eingegangen, dass der Wirkstoffgehalt im Cannabis gestiegen sein soll. Bisher gibt es keine Studie, die dies bestätigt. Sollten Sie eine solche Studie kennen, so wäre ich Ihnen dankbar, mir diese zu nennen.

Nehmen wir aber einmal an, der Wirkstoffgehalt sei wirklich gestiegen, wo liegt dann die Gefahr? Ein Schwarzmarkt bietet keine Möglichkeit der Warenkontrolle, folglich hat der Konsument keine Ahnung über den Wirkstoffgehalt. Würde er diesen kennen, könnte er die Dosierung beim Konsum anpassen.
Unser Ministerpräsident trinkt seinen Korn auch nicht aus einem 0,5l-Glas.

Nachdem ich nun Ihre Argumentation widerlegen konnte, stelle ich folgende Forderung:

Verwerfen Sie diese Idee!

Ein Absenken der Grenze für den möglichen straffreien Besitz zum Eigenkonsum führt nur zu größerem Aufwand in der Strafverfolgung. So entstehen dem Land mehr Kosten als bis jetzt. Geld, das man für Prävention einsetzen kann. Nur durch Prävention kann der Griff zur Droge (hier absichtlich allgemein gehalten; gemeint sind sowohl legale als auch illegale) unterbunden bzw. bis zur geistigen Reife hinausgezögert werden.

Ich bitte Sie also, darüber nachzudenken und vielleicht einen anderen Weg als den der Repression zu gehen. Menschen, die ich jetzt durch Prävention vom Drogenkonsum abhalten kann bzw. zu einem verantwortungsbewußten Umgang mit Drogen erziehen kann, nützen der Gesellschaft mehr, als Menschen, die aufgrund des Besitzes von mehr als 6 Gramm Cannabis kriminalisiert werden, ihren Führerschein verlieren und einer beruflichen Existenz beraubt werden.

Als Schleswig-Holsteiner war ich bislang relativ zufrieden mit der hiesigen Drogenpolitik, auch wenn diese das Wort gar nicht verdient, aber dieser Rückschritt ist für mich nicht hinnehmbar.

mit freundlichen Grüßen

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AW: Gegen Populismus und Kriminalisierung - Liberale Cannabispolitik in Schleswig-Holstein fortsetzen

Antwort Nr.2 vom 13.07.06

Upload von:
Georg.Wurth(et)hanfverband.de
Absender:
Antwort des Justizministeriums
Text der Antwort:
Diese Antwort ist relativ nichtssagend, sie wiederholt nur die bisherigen Argumente, auf die wir in der Protestmail auch schon eingegangen sind. Insofern überlassen wir weitere Antworten und Diskussionen mit der Pressestelle jedem einzelnen und rufen weiterhin dazu auf, möglichst zahlreich am Protestmailer teilzunehmen = weitersagen an Freunde und alle, die es interessieren könnte.
GW
---
Sehr geehrter Herr Wurth,

die gegenwärtige 30 Gramm-Eigenbedarfsgrenze für Cannabis in Schleswig-Holstein auf sechs Gramm abzusenken ist sachgerecht. Die Absenkung ist mit dem Generalstaatsanwalt und der Polizei abgestimmt und wird von Fachkundigen - wie beispielsweise der Landesstelle gegen Suchtgefahren - begrüßt.
Diese Grenzwertabsenkung stellt zudem die Initiative Schleswig-Holsteins dar, um der vom Verfassungsgericht vorgegebenen Vereinheitlichung der Einstellungspraxis in den Bundesländern nachzukommen

In Schleswig-Holstein gilt weiterhin der Grundsatz "Hilfe statt Strafe". In geeigneten Fällen soll - unter Einschaltung der Gerichtshilfe - auch weiter geprüft werden können, ob Maßnahmen der Therapie oder Beratung in Betracht kommen.

Mit der Absenkung des Grenzwertes soll nicht der Kleinverbraucher kriminalisiert werden, stattdessen soll die Abgrenzung Kleinverbraucher / Dealer erleichtert werden. Die Staatsanwaltschaft hat auch zukünftig die Möglichkeit, von der Verfolgung abzusehen, wenn der Umgang mit Cannabis dem gelegentlichen Eigenverbrauch dient. Durch den Anstieg der Wirkstoffkonzentration von THC (Tetrahydrocannabinol) muss unterstellt werden, dass Personen, die eine Menge von mehr als sechs Gramm bei sich führen, damit auch handeln wollen.

Mit freundlichen Grüßen
i. A. Sandra Wirthgen
Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa des
Landes Schleswig-Holstein
- Pressestelle -
Lorentzendamm 35, 24103 Kiel
Tel.: 04 31 9 88-37 56
Fax.: 04 31 9 88-37 04
E-Mail: sandra.wirthgen@jumi.landsh.de
Internet: www.mjae.schleswig-holstein.de

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Reaktion auf Feedback Nr. 2

Antwort Nr.3 vom 14.07.06

Absender:
Daniel Lutzenberger
Text der Antwort:
Sehr geehrte Frau Wirthgen,

Danke für Ihre Nachricht. Leider sind mir Ihre Argumente unverständlich.

Wie kommen Sie darauf anzunehmen, dass jemand mit mehr als 6 Gramm damit handeln möchte? Wie kommen Sie darauf anzunehmen, dass der Wirkstoffgehalt sich so drastisch erhöht hat, welches diese drastischen Maßnahmen rechtfertigen würde?

Es gibt doch ganz eindeutige Studien darüber, dass diese Behauptung schlichtweg falsch ist. Wieso orientiert sich eine Regierung dann an solchen Falschaussagen? Das ist mir als demokratischer Bürger nicht verständlich. Bitte erläutern sie mir dieses Vorgehen näher, denn diese Argumente lassen sich doch eindeutig widerlegen. Wenn Sie überzeugende Politik machen wollen, dann müssen Sie doch auch überzeugende und stichhaltige Argumente vorbringen können.

Mit freundlichen Grüßen,

Daniel Lutzenberger

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Noch eine Erwiderung auf Nr. 2

Antwort Nr.4 vom 13.07.06

Upload von:
bagheera(et)freenet.de
Absender:
Jürgen Roterberg
Text der Antwort:
Sehr geehrte Frau Wirthgen,

die vorliegende Änderung der Gesetzeslage mag in der Sichtweise einiger, meist doch eher uninformierter Kreise, sachgerecht sein, setzt jedoch grundsätzlich voraus, dass einerseits der THC-Wirkstoffgehalt beim Erwerb dem Konsumenten bekannt ist und andererseits GENERELL den gleichen Grad besitzt. Die Absenkung der Eigenbedarfsgrenze in geplanter Art beschert Ihnen nicht nur eine Menge mehr "Dealer", die keine Dealer sind, sondern trifft insbesondere Krebspatienten, die durch den Konsum von Cannabis (glaubhaft versichert) vollständig auf Barbiturate wie Morphium verzichten können und vor Allem die Leute, die das Grenzgänger-Risiko insbesondere hier im Grenzland NRW zu den Niederlanden dadurch reduzieren, indem sie eine größere Menge einkaufen, aber nicht zwangsläufig deshalb einen florierenden Handel betreiben wollen.

In eine Metapher gefasst ist das juristische Vorhaben zur Senkung der Grenzwerte damit gleichzusetzen, dass Sie Jemandem, der seinem Nachbarn vom Supermarkt einen Kasten Bier und 2 Flaschen Schnaps mitbringt, zwangsläufig unterstellen, dass er sich nicht nur über die möglichen Folgen des übermässigen Alkoholkonsums seines Nachbarn, auch über den Promillegehalt der mitgebrachten Alkoholika verantwortlich fühlen muß, sondern auch zwangsläufig einen illegalen Handel mit alkoholischen Genussmitteln anstrebt.

Demnach sollte einleuchten, dass die Herabsetzung der Eigenbedarfsgrenze in keiner Art und Weise die Zahl der Konsumenten beeinflussen wird sondern lediglich die Aufgreifung von Grenzgängern erhöhen wird, die zur Einhaltung der neugefassten Grenzwerte gezwungen sind, die Fahrfrequenz zu erhöhen. Wiederum durch das erhöhte Fahrrisiko wird sich die Zahl der behördlichen Verfahren zum Entzug der Fahrerlaubnis erhöhen, was wohl der eigentliche perfide Grund zur Änderung der Gesetzeslage ist.

Es ist ohnehin kaum noch Jemandem mit intellektuellen Argumenten zu vermitteln, wieso insbesondere die Vorbilder unserer Jugend zum Saufen für den Regenwald auffordern und unsere Nationalelf beim Bit-Stiefelsaufen in der Kneipe oder beim Halbliter-Weizen-Kippen im Biergarten fröhlich zuprosten, währenddessen die verwaltungstechnische Methodik darauf abzielt, über punktuelle Führerscheinentzüge und fortwährende Entmündigung einer durchaus intellektuelleren Gruppe von Cannabis-Konsumenten, einen Kreuzzug gegen das THC zu führen, der z.B. innerhalb der breiten Bevölkerung schon lange durchschaut ist als verlängerter Hebel einer Pharma-Lobby, die durch die fortwährende Prohibition ihre Pfründe gesichert sieht. In einer Gesellschaft, die 2.8Mio Euro alleine mit einer Sorte Bier zusammensäuft, sehe ich schon lange die Zielsetzung der Volkshygiene an ganz falscher Stelle angesetzt, zumal das Alkoholproblem dieser Gesellschaft in den nachfolgenden Generationen schon lange mit synthetischen Drogen unbekannter Herkunft und Beschaffenheit vermischt ist. In diversen Gutachten auch im europäischen Ausland ist schon lange den maßgeblichen Behörden bekannt, dass die rigorose Verfolgung von Cannabis-Konsumenten insbesondere im Bereich der Führerscheinstellen eine mehrheitlich perfide Art der indirekten Strafverfolgung ist, die einer echten Gefährdung des Straßenverkehrs bei objektiver Betrachtung kaum standhält und so sollte die Bemessung von Grenzwerten beim Besitz von Cannabis auch nicht weiterhin mit einem anderen Maß gemessen werden, als es bei alkoholischen Genussmitteln angewendet wird. Wenn ich mit 6 Kästen Bier im Kofferraum rumfahre, heißt Dies auch nicht , dass ich Diese innerhalb von 1-2 Tagen restlos wegsaufe oder grundsätzlich ein Alkoholiker bin - wenigstens wird es mir seitens der Behörden nicht unterstellt.

Wie bereits in meinem Schreiben erwähnt, zielt die Herabsetzung der Grenzwerte indirekt darauf ab, die Aufgreif-Quote an den Grenzen zu den Niederlanden zu maximieren und hat herzlich wenig mit dem Schutz des Bürgers vor hochgezüchteten Cannabis-Produkten zu tun. Der Wirkstoffgehalt alleine entbindet den Einzelnen nicht von seiner Selbstverantwortung und Selbstkontrolle, der im Übrigen auch jedem Alkoholkonsumenten vom Gesetzgeber aus selbst überlassen ist, obwohl erwiesenermaßen diese vorgenannten Punkte bei Alkoholkonsumenten weit weniger ausgeprägt sind als bei Cannabis-Konsumenten. Es ist letztlich nichts Anderes als die fortwährende Unfähigkeit eines Staates, indem er seinen Bürgern den Maulkorb enger schnallt und über eine verschärfte Prohibition den nicht unerheblich großen und weiterhin stetig wachsenden Kreis von Cannabis-Usern weiterhin staatlichen Repressionen unterwirft, die von der Zielsetzung her leider seit Jahren keinerlei Ergebnisse hervorbringt außer explodierende Verwaltungskosten. Im Gegensatz zu der vorgebrachten Argumentation Ihrer Behörde befürchte ich, dass Sie weit eher "Grossisten" in dieser Branche in die Hände spielen, die zukünftig wieder mehr davon profitieren werden, dass Leute den Grenzgang zur Besorgung ihres Eigenbedarfes scheuen und lieber im Landesinneren von Dealern kaufen, um das Risiko einer meist fatalen und existenzbedrohenden Verfolgung von Führerscheinstellen (wie z.B. in meinem Falle) dadurch aus dem Weg gehen möchten. Dabei sei noch zu erwähnen, dass insbesondere die leere Phrase des "gelegentlichen Konsums" meiner Ansicht nach Grund genug wäre, um etlichen Millionen Alkoholkonsumenten möglichst noch Heute die Fahrerlaubnis zu entziehen und jeden Einzelnen davon zum Nachweis von Abstinenz zu zwingen. Da dies grundsätzlich nur praktiziert wird, wenn Jemand im Wiederholungsfalle alkohol-auffällig ist, muß ich zwangsläufig davon ausgehen, dass von staatlicher Seite aus wenigstens eine stillschweigende Duldung und Billigung ausgeht, die dem Konsumenten soviel Eigenverantwortung unterstellt, dass er selbst entscheidet, wann er sich hinter das Steuer seines Fahrzeuges setzt. Im Falle von Cannabis jedoch wird dies GRUNDSÄTZLICH in Zweifel gezogen und seitens der Straßenverkehrsbehörden ein GENERELLER Abstinenznachweis gefordet, wohingegen seitens des Gesetzgebers der reine KONSUM straffrei gestellt ist. Es würde mich daher grundsätzlich interessieren, wie Sie persönlich wie auch verwaltungstechnisch diese ungleiche Behandlung insbesondere in Hinsicht auf die Unfallstatistiken bei Cannabis- oder Alkoholkonsum rechtfertigen bzw. gutheißen können. Eine MPU wird im Falle einer erstmaligen Auffälligkeit mit Alkohol im Straßenverkehr lediglich angeordnet, wenn in dem Zusammenhang Ausfallerscheinungen bei der Fahrt festgestellt wurden, währenddessen wie z.B. in meinem Falle weder meine Hepatatis- noch meine Rheumaerkrankung noch eine grundsätzlich positive Untersuchung des herbeigezogenen Arztes bei der Festnahme in irgendeiner Weise die Anordnung einer MPU verhindern konnte.

Es ist mir durchaus bewusst, dass meine persönliche Führerscheinsache nur im indirekten Zusammenhang mit der Reduzierung von Grenzwerten in einem anderen Bundesland steht, jedoch im Nachhall der Maßnahme eben diese Problematik wiederum mit-betrifft und die bundesweiten Führerscheinstellen weiterhin dazu ermächtigt, punktuelle Exempel zu statuieren, die darauf abzielen, ein schon lange nicht mehr zeitgemäßes Betäubungsmittelgesetz im Zusammenhang mit Cannabis auf verwaltungstechnischem Wege zu exekutieren, indem man auf die Signalwirkung bzw. Abschreckung auf eine im klassischen Sinne nicht wirklich vorhandene "Szene" hofft. Dabei trifft die neuliche Aussage eines Akademikers in meinem Kundenstamm durchaus perfide den Kern: "Quicktests im Bundestag - und dann noch mal verhandeln" !

Als Mitempfänger dieses Schreibens habe ich die Sachbearbeiterin der Führerscheinstelle Düren, den Initiator der o.g. Petition und einen mir persönlich bekannten Mitarbeiter beim Innenministerium Berlin einbezogen.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Roterberg

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Erneute Antwort des Minsteriums

Antwort Nr.5 vom 15.Juli.06

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derbu(et)die-genossen.de
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lesst selber
Text der Antwort:
Die gegenwärtige 30 Gramm-Eigenbedarfsgrenze für Cannabis in Schleswig-Holstein auf sechs Gramm abzusenken ist sachgerecht. Die Absenkung ist mit dem Generalstaatsanwalt und der Polizei abgestimmt und wird von Fachkundigen - wie beispielsweise der Landesstelle gegen Suchtgefahren - begrüßt.
Diese Grenzwertabsenkung stellt zudem die Initiative Schleswig-Holsteins dar, um der vom Verfassungsgericht vorgegebenen Vereinheitlichung der Einstellungspraxis in den Bundesländern nachzukommen

In Schleswig-Holstein gilt weiterhin der Grundsatz "Hilfe statt Strafe". In geeigneten Fällen soll - unter Einschaltung der Gerichtshilfe - auch weiter geprüft werden können, ob Maßnahmen der Therapie oder Beratung in Betracht kommen.

Mit der Absenkung des Grenzwertes soll nicht der Kleinverbraucher kriminalisiert werden, stattdessen soll die Abgrenzung Kleinverbraucher / Dealer erleichtert werden. Die Staatsanwaltschaft hat auch zukünftig die Möglichkeit, von der Verfolgung abzusehen, wenn der Umgang mit Cannabis dem gelegentlichen Eigenverbrauch dient. Durch den Anstieg der Wirkstoffkonzentration von THC (Tetrahydrocannabinol) muss unterstellt werden, dass Personen, die eine Menge von mehr als sechs Gramm bei sich führen, damit auch handeln wollen.

Mit freundlichen Grüßen
i. A. Sandra Wirthgen
Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa des
Landes Schleswig-Holstein
- Pressestelle -
Lorentzendamm 35, 24103 Kiel
Tel.: 04 31 9 88-37 56
Fax.: 04 31 9 88-37 04
E-Mail: sandra.wirthgen@jumi.landsh.de
Internet: www.mjae.schleswig-holstein.de

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Eine Reaktion auf Feedback Nr. 2

Antwort Nr.6 vom 14.07.06

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timcorp(et)gmx.net
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Pressestelle@jumi.landsh.de
Text der Antwort:
Sehr geehrte Frau Wirthgen,

Ihre Argumentation kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen.
Die Meinung des Generalstaatsanwalts, der Polizei sowie der Landesstelle für Suchtgefahren als Beleg für die Richtigkeit dieser Regelung anzuführen, halte ich nicht für angebracht, da es natürlich in deren Interesse liegt, restriktivere Gesetze und somit eine Art "Beschäftigungsgarantie" zu beschließen.
Sie sprechen von einer Vereinheitlichung der Strafpraxis in ganz Deutschland, jedoch halte ich eine solche auf bayrischem Niveau für kontraproduktiv, vielmehr sollten solche Länder die progressive Drogenpolitik anderer (wie bisher auch Schleswig-Holstein) übernehmen, zeigen bisher allerdings keinerlei erkennbare Ansätze in diese Richtung, was auf keinen Fall durch ein Entgegenkommen belohnt werden darf, womit Sie Ihren Grundsatz "Hilfe statt Strafe" verletzen, ohne eine Legalisierung aller Drogen tun Sie dies jedoch ohnehin schon.
Mit einer Absenkung auf 6g kriminalisieren Sie auch den Kleinverbraucher, sofern er nicht weiter das organisierte Verbrechen und den internationalen Terrorismus unterstützen und sich folgerichtig vom Schwarzmarkt mit all seinen Gefahren unabhängig machen will, da es schlichtweg unmöglich ist, von einer Pflanze unter 6g zu ernten.
Wie Sie selbst schreiben, hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, von einer Verfolgung abzusehen, ebenso hat sie jedoch auch die Möglichkeit, von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch zu machen.
Ein Anstieg der Wirkstoffkonzentration, der eine solch massive Absenkung rechtfertigen könnte, müsste sage und schreibe 500% betragen, hat jedoch erwießenermaßen nicht stattgefunden (s.u.).
Aus diesen Gründen halte ich eine solch massive Absenkung der geringen Menge für unangemessen und absolut unangebracht.

Mit freundlichem Gruß,
Tim Schroth

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Trotz neuer Email wieder nur Nr. 2 als Antwort des Ministeriums

Antwort Nr.7 vom 13. Jul 2006

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mcbeer(et)gmx.net
Absender:
Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa des Landes Schleswig-Holstein
Text der Antwort:
Meine E-Mail war eben jene, die hier als Alternative angezeigt wird. Dennoch erhielt ich, vielleicht ob der falschen Überschrift?, die gleiche Standardantwort. Es ist sehr schade, dass man sich keine Zeit nimmt, darauf einzugehen. Eben dies führte ich in einer Rückantwort meinerseits auf. Ich beklagte, dass nicht nur wiederholt wird, was bereits durch die Presse ging, sondern auch, dass man sich für die Belange der Bürger nicht interessiere. Freundlich aber enttäuscht schloss ich erneut mit dem Zitat Tucholskys, diesmal aber in gekürzter Version:
"Beabsichtigt ist nicht der Schutz der heranwachsenden Jugend - gewollt ist eine Bevormundung der Erwachsenen."
---
Sehr geehrter xxx,

die gegenwärtige 30 Gramm-Eigenbedarfsgrenze für Cannabis in Schleswig-Holstein auf sechs Gramm abzusenken ist sachgerecht. Die Absenkung ist mit dem Generalstaatsanwalt und der Polizei abgestimmt und wird von Fachkundigen - wie beispielsweise der Landesstelle gegen Suchtgefahren - begrüßt.
Diese Grenzwertabsenkung stellt zudem die Initiative Schleswig-Holsteins dar, um der vom Verfassungsgericht vorgegebenen Vereinheitlichung der Einstellungspraxis in den Bundesländern nachzukommen

In Schleswig-Holstein gilt weiterhin der Grundsatz "Hilfe statt Strafe". In geeigneten Fällen soll - unter Einschaltung der Gerichtshilfe - auch weiter geprüft werden können, ob Maßnahmen der Therapie oder Beratung in Betracht kommen.

Mit der Absenkung des Grenzwertes soll nicht der Kleinverbraucher kriminalisiert werden, stattdessen soll die Abgrenzung Kleinverbraucher / Dealer erleichtert werden. Die Staatsanwaltschaft hat auch zukünftig die Möglichkeit, von der Verfolgung abzusehen, wenn der Umgang mit Cannabis dem gelegentlichen Eigenverbrauch dient. Durch den Anstieg der Wirkstoffkonzentration von THC (Tetrahydrocannabinol) muss unterstellt werden, dass Personen, die eine Menge von mehr als sechs Gramm bei sich führen, damit auch handeln wollen.

Mit freundlichen Grüßen
i. A. Sandra Wirthgen
Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa des
Landes Schleswig-Holstein
- Pressestelle -
Lorentzendamm 35, 24103 Kiel
Tel.: 04 31 9 88-37 56
Fax.: 04 31 9 88-37 04
E-Mail: sandra.wirthgen@jumi.landsh.de
Internet: www.mjae.schleswig-holstein.de

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Noch eine Reaktion auf Nr. 2

Antwort Nr.8 vom 13.07.2006

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wavere(et)t-online.de
Absender:
Reinhard Lehmann
Text der Antwort:
Sehr geehrte Frau Sandra Wirthgen,
Ihr Tunnelblickmentalität in Sachen Cannabis kann ich leider nicht nachvollziehen.
Ihre Großrederei in Sachen Cannabis ohne den gesellschaftlichen Bezug zum Thema Alkohol und deren gesellschaftlichen Defekt zeigt nur eine mangelnde und einseitige Interpretation des gesellschaftlichen Tatsachen, die sie unterdrücken und aus der Diskussion verdrängen wollen.
Siehe auch hierzu ihre Antwort auf mein Schreiben.
Auch Ihre Argumentationshilfen z.B. Generalstaatsanwalt,Polizei, Landesstelle der Suchtgefahren bringt nichts, wenn sie als "sachgerecht" bezeichnet wird. Es ist lediglich eine Zuhilfenahme einer anonymen Autorität, ohne konkrete Quellenangabe oder Literaturhinweis mit der Absicht eine "Sachgerechtheit" zu suggerieren. Das ist Schlichtweg suggerierter konservativer Konsens.
Ich empfehle Ihnen mal die Kleiberstudie zu lesen. Von der Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebene 950 000DM Studie. Aber unbeliebt, weil es die konservativen Wünsche der Regierenden nicht erfüllen konnte und damals schon vom Minister Seehofer in die Versenkung verdammt wurde im Sinne von "Was nicht sein darf, nicht sein kann"

Die durch ihre Politik der künstliche Aufblähung des illegalen Drogenmarktes, ist eine Sache, die Sie zu verantworten haben. Wenn sie jetzt Konsumenten als "Sündenbock" für eine falsche seit Jahrzehnten bestehenden Politik der Prohibition bestrafen wollen, ist das schlicht weg politische Verantwortlichkeit gepaart mit Kriminalisierungslust, die ja gerade das "Bundes Verfassungsgericht" verhindern wollte.

Ich bitte sie um eine Stellungsnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Lehmann
Pressestelle@jumi.landsh.de schrieb: Sehr geehrter Herr Lehmann, die gegenwärtige 30 Gramm-Eigenbedarfsgrenze für Cannabis in Schleswig-Holstein auf sechs Gramm abzusenken ist sachgerecht. Die Absenkung ist mit dem Generalstaatsanwalt und der Polizei abgestimmt und wird von Fachkundigen - wie beispielsweise der Landesstelle gegen Suchtgefahren - begrüßt. Diese Grenzwertabsenkung stellt zudem die Initiative Schleswig-Holsteins dar, um der vom Verfassungsgericht vorgegebenen Vereinheitlichung der Einstellungspraxis in den Bundesländern nachzukommen In Schleswig-Holstein gilt weiterhin der Grundsatz "Hilfe statt Strafe". In geeigneten Fällen soll - unter Einschaltung der Gerichtshilfe - auch weiter geprüft werden können, ob Maßnahmen der Therapie oder Beratung in Betracht kommen. Mit der Absenkung des Grenzwertes soll nicht der Kleinverbraucher kriminalisiert werden, stattdessen soll die Abgrenzung Kleinverbraucher / Dealer erleichtert werden. Die Staatsanwaltschaft hat auch zukünftig die Möglichkeit, von der Verfolgung abzusehen, wenn der Umgang mit Cannabis dem gelegentlichen Eigenverbrauch dient. Durch den Anstieg der Wirkstoffkonzentration von THC (Tetrahydrocannabinol) muss unterstellt werden, dass Personen, die eine Menge von mehr als sechs Gramm bei sich führen, damit auch handeln wollen. Mit freundlichen Grüßen i. A. Sandra Wirthgen Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa des Landes Schleswig-Holstein - Pressestelle - Lorentzendamm 35, 24103 Kiel Tel.: 04 31 9 88-37 56 Fax.: 04 31 9 88-37 04 E-Mail: sandra.wirthgen@jumi.landsh.de Internet: www.mjae.schleswig-holstein.de Werter Herr Minister Döring! Werter Herr Eichstädt! Laut einer vom Justizministerium Schleswig- Holsteins am 09.07.2006 veröffentlichten Presseerklärung beabsichtigt Minister Döring die Regeln zum Umgang mit dem "Besitz geringer Mengen Cannabis zum Eigenbedarf" in den kommenden Tagen drastisch zu verschärfen. So soll die Grenze, bis zu der Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden dürfen, von derzeit 30 auf lediglich sechs Gramm sinken. Begründet wird die Maßnahme mit dem "drastisch gestiegenen Wirkstoffgehalt" von Cannabisprodukten und dem "bedenklichen Anstieg des Cannabiskonsums Jugendlicher". Ich fordere Sie auf die angekündigte Regelverschärfung zu unterlassen, da die von Ihnen in der Begründung genannten Argumente an der Realität vorbei gehen. So wurde der von Ihnen unterstellte Anstieg der THC-Konzentration von der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) als falsch verworfen. Vielmehr stellte die EMCDDA in einer Studie im Jahre 2004 fest, dass "keine Hinweise auf einen bedeutenden Anstieg des Wirkstoffgehalts" in den europäischen Cannabismärkten vorliegen. Auch die Verschärfung der Strafverfolgung hunderttausender Erwachsener Cannabiskonsumenten mit dem Anstieg des Cannabiskonsums Jugendlicher zu begründen scheint mir mehr als fraglich. Die von Ihnen angekündigte Maßnahme scheint mir weder geeignet noch geboten eine Reduzierung des Cannabiskonsums von Jugendlichen herbei zu führen. So gibt es keine Hinweise darauf, dass eine repressivere Drogenpolitik zu einer Nachfragereduzierung bei Jugendlichen führt. Anstelle einer personenunabhängigen Reduzierung der "Geringen Menge" scheint mir hier eine verstärkte Anwendung des §45 JGG ausreichend. Insgesamt drängt sich mir der Eindruck auf, dass hier nicht fachlich kompetent, sondern mit Blick auf populistisch erfolgreiche Schlagzeilen argumentiert und entschieden wird. Zum anderen möchte ich Sie darauf Aufmerksam machen, das der Alkoholkunsum in Deutschland eine Spitzenstellung im Europäischen Vergleich einnimmt. Das Sie und Ihre werten Politikerkollegen, ob das der "Harald Junke" aus Rheinland Pfalz Kurt Beck, oder der biertrinkende Bärentöter aus Bayern Edmund Stoiber oder die schnabstrinkenden Nordländer im Sinne von "Schnaps das war sein letztes Wort, dann trugen ihn die Englein fort" oder wie in jüngster Zeit beim Bundeswehrgrillfest in Rheinland Pfalz mit sadistischen Spielchen unter Alkoholkonsum oder wenn Jugendliche sie eine Alkoholvergiftung antrinken.....all diese Auswirkungen werden von Ihnen und ihren werten Kollegen ganz, ganz, ganz klein geredet und Quasi als Kompensation und Strategie wird Cannabis GROß Geredet. Wann kommen Sie eigentlich mal zu einer realistischen Einschätzung der Alkoholgesellschaft. Wann sehen Sie endlich mal, welch ein gesellschaftlicher Defekt in Sachen des Alkoholkonsums bereits besteht und wann unternehmen Sie mal endlich etwas dagegen. Nur weil ein großer Teil dieser Gesellschaft an diesem Alkoholdefekt leidet, heißt das noch lange nicht, das er gesund ist. Ich bitte Sie um eine Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen Reinhard Lehmann

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diverse Diskussionsbeiträge Schleswig-Holstein

Antwort Nr.9 vom 19.07.06

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Georg.Wurth(et)hanfverband.de
Absender:
Georg Wurth
Text der Antwort:
In SH ist jetzt ein Debatte über das Thema entbrannt.
Nach Döring haben sich jetzt noch einige weitere Politiker zu der Sache geäußert.

10.07.06
Fraktion die Grünen, drogenpolitische Sprecherin Angelika Birk: Eigenbedarfgrenze für Cannabis - Doppelmoral bringt uns nicht weiter

12.07.06
Grüne Jugend Bundesverband: Cannabis in Schleswig-Holstein: Ideologie pur

12.07.06 (?)
Grüne Jugend Schleswig-Holstein: So nicht, Herr Döring!

12.07.2006
Pressemitteilung Landesjustizministerium Schleswig-Holstein: Döring - Schönfärberei in der Drogenpolitik beenden Hier wird Wolfgang Neskovic angegriffen, der seinerseits eine kritische PM zu Döring herausgegeben hat.

11.07.2006
SPD-Fraktion, drogenpolitischer Sprecher Peter Eichstädt: Herabsetzung der Eigenbedarfsgrenze ist konsequent (Peter Eichstädt ist neben Döring der zweite Adressat des DHV-Protestmailers. Er hat bisher nicht direkt geantwortet.

18.07.06
CDU-Fraktion, drogenpolitische Sprecherin, Frauke Tengler: Doppelmoral der Grünen hilft uns im Kampf gegen Drogen nicht weiter

vielleicht hat ja der eine oder die andere Lust, auch hierauf per Email zu reagieren...
Georg

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