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Berlin reagiert auf offenen Brief des DHV PDF Drucken E-Mail

Meldung des DHV vom 1. 8. 2006

Die Senatsverwaltung für Justiz des Landes Berlin hat jetzt auf den Offenen Brief des DHV zur Studie Drogenkonsum und Strafverfolgungspraxis des Max-Plank-Institutes Freiburg reagiert.
In dem Schreiben an alle zuständigen Landesminister hatte der Deutsche Hanf Verband gefordert, die Konsequenzen aus den Studienergebnissen zu ziehen und eine bundeseinheitliche Regelung der "Geringen Menge" angemahnt.

Im Folgenden dokumentieren wir die Antwort des Landes Berlin:



MPI-Studie zur Praxis in Betäubungsmittelstrafsachen

Ihr Schreiben vom 23. Mai 2006

Sehr geehrter Herr Wurth,
für Ihr an den Regierenden Bürgermeister gerichtetes Schreiben, das mir zuständigkeitshalber zur Beantwortung zugeleitet wurde, danke ich Ihnen.

Bedeutsam erscheint mir zunächst, dass die erhobenen Befunde in erheblichem Maße die Ergebnisse einer früheren Studie bestätigen, und zwar hinsichtlich der Tatsache, dass trotz bestehender Unterschiede in der Anwendung von § 31 a BtMG und dem prozentualen Anteil von "Nichteinstellungsentscheidungen", die Befunde weit weniger große Ungleichheiten bei der Verfolgung von Konsumentendelikten aufweisen, als dies die nach wie vor sehr unterschiedlichen Grenzwerte der Richtlinien hätten vermuten lassen.
Hinsichtlich der verfahrensökonomischen Auswirkungen von § 31 a BtMG bleibt festzuhalten, dass die Vorschrift ihre wichtigste rechtspolitische Zielsetzung, nämlich die Beschleunigung des Verfahrens und die Entlastung der Strafverfolgungsorgane von der Verfolgung konsumbezogener Kleinkriminalität erreicht.

Auch nach der neuen Studie kann von einer gleichmäßigen Rechtsanwendung bis zu einer größten Einzelmenge von 6 Gramm Cannabis jedenfalls dann ausgegangen werden, wenn der Betreffende das 20. Lebensjahr vollendet hat, strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist und eine Fremdgefährdung nicht festgestellt werden kann, was in etwa 20 Prozent aller Cannabisverfahren der Stichprobe der Fall gewesen ist.

Dennoch besteht - wie Sie völlig zu Recht feststellen - aufgrund der Ergebnisse der MPI-Studie Erörterungs- und Handlungsbedarf im Hinblick auf eine stärkere Anglei-chung der Einstellungspraxis der Strafverfolgungsbehörden. Die entsprechenden Fragestellungen werden eingehend zwischen den Ländern zu erörtern sein. Erst wenn eine solche Verständigung scheitern sollte, wäre zu prüfen, ob und ggf. welche gesetzlichen Konkretisierungen im Zusammenhang mit § 31a BtMG im Hinblick auf eine Angleichung der Praxis angezeigt sind.

Dabei stehe ich der von Ihnen geforderten "Rechtswidrigkeitslösung" ablehnend gegenüber. Diese übersieht u.a. völlig die besorgniserregende Entwicklung des Wirkstoffgehalts bei Cannabispflanzen- und Produkten sowie die Studien und Befunde, die auf erhebliche physische und psychische Risiken beim Cannabiskonsum hinweisen (vgl. nur Patzak/Goldhausen/Marcus, Kriminalist 2006, 100 ff.).

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Plüür




Georg Wurth vom DHV zu diesem Schreiben:

Auch wenn das Land Berlin die Unterschiede in den Bundesländern herunterspielt, ist die Kernaussage angekommen: es besteht Handlungsbedarf bei der Angleichung der Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten!

Weniger erfreulich ist, wie sich die Senatsverwaltung für Justiz gegen eine liberale Angleichung wehrt. Reflexhaft werden die altbekannten Floskeln vom hohen THC-Gehalt und der Gefährlichkeit von Cannabis wiederholt.

Es ist schon erstaunlich, wie offizielle Stellen immer wieder von stark gestiegenen THC-Gehalten reden, obwohl das weder die europäische Drogenbeobachtungsstelle noch das BKA bestätigen kann. Insbesondere in Berlin ist das nach unserer Einschätzung eine pikante Aussage, denn hier sind uns schon mehrere Fälle bekannt geworden, bei denen die Behörden THC-Gehalte in Gras festgestellt haben, die in der Höhe unserer Meinung nach gar nicht möglich sind. Vielleicht wird einfach nur eine abweichende Analysetechnik verwendet.
(s. dazu auch Hanf - jetzt als genmanipulierte THC-Bombe? im Themenbereich der DHV-Homepage)

Von der besonderen Gefährlichkeit von Cannabis zu reden, ist wieder recht populär. Allerdings sind unseres Erachtens keine wesentlichen neuen Erkenntnisse zustande gekommen, nach denen Cannabis jetzt wieder als gefährlicher einzuschätzen ist.

Die heute als gesichert geltenden Gefahren waren auch schon vor Jahren bekannt und sind unter dem Strich weniger dramatisch als bei Alkohol. Abgesehen davon ist niemandem durch das Drogenverbot geholfen, der derzeit unter den schädlichen Auswirkungen des Cannabiskonsums leidet. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass die Repression den Konsum vermindert. Insofern ist eine harte Haltung gegenüber den Konsumenten gar nicht geeignet, die Probleme in den Griff zu bekommen.

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