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Änderung des BtMG: „Sativex“ bald verschreibungsfähig PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, den 27. April 2011 um 13:40 Uhr

Bisher konnten schwerst kranke Patienten regulär nur die THC-Fertigarzneimittel Dronabinol und Nabilon, zu sehr hohen Preisen verschrieben bekommen. Die Krankenkassen verweigerten meist die Kostenübernahme, somit ist die Verwendung auf die Wenigen beschränkt, die es sich leisten können.

 

Nun kann man bald auch das Fertigarzneimittel „Sativex“ rezeptiert bekommen. Am 15. April 2011 beschloss der Bundesrat Cannabis bedingt -in zugelassenen Fertigarzneimitteln oder für die Herstellung derselben- im Betäubungsmittelgesetz umzustufen, aus Anlage I (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) in Anlage III (verkehrs- und verschreibungsfähig) bzw. II (verkehrssfähig).

Damit ist der Weg frei für die Zulassung des ersten Cannabisfertigarzneimittels in Deutschland. „Sativex“ ist ein Cannabisextrakt, das in Form eines Sprays gegen Spastiken bei Multipler Sklerose genommen werden kann. Es enthält die Wirkstoffe THC und CBD.

In Großbritannien, Spanien und Tschechien ist es bereits zugelassen. Auch in anderen europäischen Staaten wird die Zulassung diskutiert. Nach seiner Zulassung muss es dann auch von den Krankenkassen erstattet werden. Durch die Monopolstellung von „Sativex“ als dann bald einziges Cannabis-Fertigarzneimittel mit einer Zulassung in Deutschland ist mit sehr hohen Preisen zu rechnen.

Cannabis als solches ist weiterhin vom Verkehr ausgeschlossen. Kritiker der "Lex Sativex" befürchten dass die Zulassung von Sativex der Zugang zu importierten Cannabisblüten wie er derzeit für einige wenige Patienten besteht weiter erschwert wird.

 

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