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Frequently Asked Questions - Cannabis als Droge und Genussmittel PDF Drucken E-Mail

Cannabis ist die am meisten konsumierte illegale Droge. Diese Seite beantwortet häufig gestellte Fragen, die das Rauschmittel Cannabis, den Konsum von Haschisch und Marihuana und die daraus erwachsenden Folgen, wie z.B. den Kontakt mit der Polizei betreffen.

Umfangreiche Informationen über Cannabis als Droge finden Sie in unserem Themenbereich unter den Überschriften "Fakten über Hanf und Cannabis" sowie "Informationen für Konsumenten und Angehörige".

Um Ihnen Recherchen in unserem Angebot zu erleichtern, können Sie unsere Webseite auch bequem nach Stichwörtern durchsuchen. Wenn Ihnen unsere Homepage Ihre Fragen leider nicht zufrieden stellend beantwortet, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Fragen zum Bereich - Rauschhanf, Cannabis als Droge, Genussmittel


Antworten zum Bereich - Rauschhanf, Cannabis als Droge, Genussmittel


NEU! Wie lange kann man Haschisch und Marihuana lagern? Welchen Lagerungsfaktoren beeinflussen den THC-Abbau?
Abhängig von den Lagerbedingungen sind Cannabisprodukte bis zu zwei Jahre haltbar, ohne dass der THC-Gehalt wesentlich sinkt. Die größere Oberfläche führt bei Marihuana im Vergleich zu Haschisch zu einem beschleunigten THC-Abbau.
Luft insbesondere der Luft-Sauerstoff und UV-Licht (Sonne) fördern den Zerfall von THC zu wenig bzw. nicht psychoaktiven Stoffen. Temperaturen bis zu 20° Celsius haben nur einen geringen Einfluss auf die Haltbarkeit. Höhere Temperaturen beschleunigen den Abbau des enthaltenen THCs.


Wo kann ich Hanfsamen kaufen? Ist es legal, Cannabissamen im Ausland zu bestellen?
Im Gegensatz zu Deutschland ist der Verkauf von Hanfsamen in vielen europäischen Ländern gestattet. Es ist jedoch verboten, diese Samen nach Deutschland einzuführen!

In der Vergangenheit kam es wiederholt zu Razzien bei Samenhändlern (unter anderem in Kanada, Österreich und Deutschland), bei denen Polizeibehörden international zusammenarbeiteten. Hanfsamenkäufer werden so oft über Landesgrenzen hinweg verfolgt. Deutschen Kunden europäischer Samenhändler drohen schlimmstenfalls Hausdurchsuchungen und Strafverfahren. Der DHV rät daher dringend vom Import illegaler Hanfsamen ab.

Hanfsamen sind aber auch ein bekömmliches und gesundes Lebensmittel. Hanfsamen als Nahrungsergänzung erhalten Sie in vielen Reformhäusern oder z.B. bei Hanf- Zeit.
Sind Hanfsamen verboten? Ist es erlaubt, Hanfsamen zu besitzen?
1998 verschärfte die damalige CDU-geführte Bundesregierung das BtMG und verbot den Handel mit Hanfsamen, wenn dieser "zum unerlaubten Anbau bestimmt ist". Der bloße Besitz von Hanfsamen, ohne den Willen, ihn zum Anbau von Cannabis zu nutzen, ist nicht strafbar.

Um zu bestimmen, ob Cannabissamen für den illegalen Anbau eingesetzt werden sollten, bewertet die Staatsanwaltschaft unter anderem Preis und Anzahl der Samen. Dabei gilt: Je weniger Samen und je teurer diese waren, umso wahrscheinlicher ist ihre illegale Verwendung.

Ist Kiffen legal? Ein bisschen ist doch erlaubt?
Der Konsum von Cannabisprodukten ist als rein selbstschädigendes Verhalten nicht verboten. Allerdings sind nahezu alle dem Konsum vorgelagerten Tätigkeiten wie Einfuhr, Erwerb oder Besitz von Cannabis nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) strafbar.

Manche Menschen glauben, dass es erlaubt sei, eine "kleine Menge" Haschisch oder Marihuana zu besitzen. Mitunter liest man das sogar in Zeitungen. Das stimmt so nicht!

Richtig ist, dass es eine sogenannte "Geringe Menge" gibt. Bis zu dieser Grenze, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch ist, darf die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einstellen, ohne dass es eine Strafe gibt. Der Besitz einer "Geringen Menge" ist aber trotzdem verboten.

Wenn der Staatsanwalt es will, kann und wird er Sie anklagen, selbst wenn Sie nur sehr wenig Cannabis besessen haben. In jedem Fall muss die Polizei ermitteln, ob Sie nicht noch mehr Cannabis besitzen. Besonders in Süddeutschland drohen schlimmstenfalls sogar Hausdurchsuchungen, wenn die Polizei bei Ihnen einen Joint gefunden hat!
Ist Kiffen schädlich?
Wie bei allen Drogen birgt auch der Konsum von Cannabis Risiken. Diese sind jedoch weit weniger umfangreich, als noch vor wenigen Jahren befürchtet. Mehr Informationen über die Gefahren des Konsums von Cannabis finden Sie in unserem Themenbereich unter Überschrift Cannabis - Wirkung, Nebenwirkung, Risiken oder auf der Webseite der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS).
Macht Hanf süchtig?
Bei Cannabiskonsum sind nur geringe Gewöhnungseffekte und organische Auswirkungen bekannt. Eine mit Alkohol oder Heroin vergleichbare körperliche Abhängigkeit vom Wirkstoff THC existiert nicht! Es wird lediglich in Einzelfällen von Symptomen wie Schwitzen und vorübergehende Schlafstörungen nach dem Absetzen des Cannabiskonsums berichtet.
Allerdings geht man heute davon aus, dass bei 1-3 Prozent der Konsumenten eine psychische Abhängigkeit besteht. Das Risiko einer Cannabisabhängigkeit ist umso größer, je früher der erste Konsum erfolgte.
Welche Nebenwirkungen hat Hanf?
Die Nebenwirkungen des Cannabiskonsums erwachsen überwiegend aus den akuten Wirkungen der Cannabinoide und klingen mit dem Ende des Rauschzustandes schnell ab. Konsumenten berichten von folgenden "Nebenwirkungen": gerötete Augen (gesenkter Augeninnendruck), erhöhtes Hungergefühl, Konzentrationsschwierigkeiten, Verschlechterung des Kurzzeitgedächtnisses/ Vergesslichkeit, leichte motorische Störungen, Schlafstörungen, Reizüberflutung. Unter Umständen kann es zu so genannten "toxischen Psychosen" oder Angstzuständen kommen.
Neben den stoffbedingten Nebenwirkungen können auch aus der Konsumform Risiken entstehen. So steht das Rauchen von Cannabis im Verdacht krebserregend zu sein. Die Seite "Cannabis - Wirkung, Nebenwirkung, Risiken" informiert Sie umfassend über dieses Thema. Umfangreiche Informationen finden Sie aber auch auf der Webseite der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen.
Was ist Haschisch und was ist Marihuana?
Marihuana sind die getrockneten Blüten der weiblichen Hanfpflanze. An Drüsenhaaren auf diesen Blüten sitzt das "Harz" der Pflanze, mit seinen hohen Konzentrationen von THC und CBD. Marihuana ist je nach Qualität, Herkunft und Trocknungsgrad grün bis bräunlich.
Haschisch ist das gesammelte und meist gepresste "Harz" der Hanfpflanze. Je nach Qualität und Herstellungsmethode schwankt seine Farbe von hellem grau-braun bis zu mattem schwarz.
Ich will Cannabis für den eigenen Bedarf anbauen. Ist das erlaubt?
Privatpersonen dürfen Hanf nicht anbauen! Ein Genehmigung zum Anbau kann man zwar theoretisch beim Bundesinstitut für Arzeneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen, aber selbst schwerstkranken Patienten ist eine solche Genehmigung bisher noch nie erteilt worden. Zur Zeit läuft aber eine Verfassungsbeschwerde, die den Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf ermöglichen soll.
Ich wurde erwischt. Was nun?
Ruhe bewahren! Wenn Sie wegen des Besitzes von Cannabis Probleme mit der Polizei bekommen, empfehlen wir Ihnen, sich an die Grüne Hilfe zu wenden. Diese Organisation kann Ihnen lokale Anwälte vermitteln, die sich auf Drogenstrafrecht spezialisiert haben und unterstützt Sie bei der Entscheidung, ob ein Anwalt nötig ist.
Ich habe Angst vor einer Hausdurchsuchung. Was muss ich wissen? Was darf die Polizei, wie sollte ich mich verhalten?
Gemäß § 105 StPO dürfen Durchsuchungen nur durch den Richter, unter bestimmten Voraussetzungen bei Gefahr in Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft oder Polizisten angeordnet werden. Eine Hausdurchsuchung können Sie, wenn die Polizeibeamten erst einmal in Ihrer Wohnung stehen, nicht verhindern. Lassen Sie sich jedoch den Durchsuchungsbefehl des Richters zeigen und eine Kopie geben.
Sie sind nicht verpflichtet, an der Hausdurchsuchung in irgendeiner Form mitzuwirken. Sie sind durch die Hausdurchsuchung in Ihrer persönlichen Handlungsfreiheit nicht eingeschränkt. Sie haben das Recht, bei der Durchsuchung anwesend zu sein (§ 106 Abs. 1 Satz 1 StPO). Verstricken Sie sich nicht unnötig in Diskussionen mit den Beamten. Ob die Durchsuchung und die Beschlagnahme von Gegenständen rechtmäßig waren, kann in Ruhe durch einen Rechtsanwalt nach der Durchsuchung geklärt werden. Zudem droht Ihnen bei einer Hausdurchsuchung in der Regel keine unmittelbare Gefahr einer Festnahme.
Die Durchsucher sind verpflichtet, ein genaues Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände anzufertigen, mit Unterschrift zu versehen und dem Betroffenen als Quittung auszuhändigen. Sie als Betroffene dagegen sind nicht verpflichtet, irgendetwas zu unterschreiben, was Ihnen die Polizei vorlegt! 
Die wollen mir den Führerschein wegnehmen. Was kann ich tun?
Der Entzug der Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Cannabis ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) nur dann gerechtfertigt, wenn der Konsum in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht, der Verdacht auf einen erheblichen Drogenmissbrauch besteht oder der Betroffene zu einer Risikogruppe gehört. Die Kriterien für einen Missbrauchsverdacht bzw. die Einstufung in eine Risikogruppe werden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
In jedem Falle ist es sinnvoll, den Konsum von Betäubungsmittel bis zu einer endgültigen Klärung des Sachverhaltes einzustellen. Einen Anwalt benötigt man in der Regel erst, wenn die Fahrerlaubnisbehörden Zweifel an der Fahreignung anmelden und eine MPU fordern.
In unserem Themenbereich finden Sie umfangreiche Informationen zum Thema Cannabis und Führerschein
Was darf die Polizei bei einer Verkehrskontrolle, wie sollte ich mich verhalten?
Bleiben Sie ruhig, freundlich, aber bestimmt. Machen Sie keine Angaben zu Ihrem Konsumverhalten! Dazu sind Sie nicht verpflichtet und es kann nur schaden. NIE das Einverständnis zu einem Schnelltester (Urin/Schweiß o.ä.) geben, da dieser auch den schon Tage zurückliegenden Konsum aufdeckt und damit eine Blutentnahme rechtfertigen könnte.
Wenn dennoch eine Blutentnahme erfolgt (§ 81a StPO), Konsum umgehend einstellen, da unter Umständen ein Verstoß gegen das StVG vorliegt und eine MPU droht. Die Abbauprodukte von THC sind bis zu 3 Wochen im Blut feststellbar und lassen auch auf die Konsumintensität schließen (Missbrauchsverdacht).
Ich wurde bei einer Verkehrskontrolle beim Fahren unter Drogeneinfluss erwischt? Was passiert jetzt?
Wenn bei einer Polizeikontrolle festgestellt wurde, dass Sie unter dem Einfluss von BtM ein Fahrzeug geführt haben, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Diese wird mit 1-3 Monaten Fahrverbot und einer Geldbuße bis 1.500 Euro bestraft. Wurden Ausfallserscheinungen festgestellt oder Fahrfehler dokumentiert droht Ihnen ein Strafverfahren gem. § 316 StGB. Folgen: Entzug der Fahrerlaubnis, Geldstrafe und/oder eine mehrmonatige Führerscheinsperre. Vor Ablauf der Frist darf die Führerscheinstelle keinen neuen Führerschein ausstellen.
In jedem Fall geht eine Meldung an die zuständige Führerscheinstelle. Diese wird unabhängig vom Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren eine Fahreignungsüberprüfung (MPU) einleiten oder den Führerschein direkt wegen fehlender Fahreignung entziehen.
Ich wurde beim illegalen Anbau erwischt. Was tun?
Wenn Sie von der Polizei beim illegalen Anbau von Cannabis erwischt wurden, sollten sie sich mit einem Anwalt beraten. Bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt kann Ihnen die Grüne Hilfe helfen.
Die Polizei hat bei mir eine kleine Menge Cannabis gefunden. Was passiert mir jetzt?
In einer Entscheidung aus dem Jahr 1994 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass der Besitz von Betäubungsmitteln strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden soll, wenn diese lediglich in kleinen Mengen zum gelegentlichen Eigenverbrauch erworben und besessen werden und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Das BtMG wurde daraufhin um den §31 a Absehen von der Verfolgung ergänzt.
Leider existiert bis zum heutigen Tag keine bundeseinheitliche Regelung, welche festlegt, wie viel eine "Geringe Menge" ist und wann ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Die entsprechenden Regeln der Bundesländer weisen erhebliche Unterschiede auf. Damit Sie wissen, welche Regeln für die Verfahrenseinstellung nach §31a in Ihrem Bundesland gelten, haben wir für Sie eine Übersicht über die "Geringe Menge" erstellt.
Werden Verfahren, in denen es um den Besitz kleiner Mengen Cannabis geht nicht eingestellt, droht selten schlimmeres als eine Geldstrafe.
Ich brauche Hilfe. An wen kann ich mich wenden?
Wenn Sie Probleme mit Ihrem Cannabiskonsum haben oder befürchten solche Probleme zu entwickeln, wenden Sie sich bitte an eine örtliche Drogenberatungsstelle. Die Mitarbeiter dieser Organisationen sind ähnlich wie Ärzte zur Verschwiegenheit verpflichtet und können Sie bei der Bewältigung ihrer Suchtmittelprobleme mit kompetentem Rat und Tat unterstützen. Eine Drogenberatungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie, indem Sie sich an die örtliche Jugendgerichtshilfe wenden, oder z.B. auf den Seiten der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS).
Wenn Sie den direkten Kontakt mit einem Drogenberater scheuen, empfehlen wir Ihnen die Nutzung entsprechender Webangebote wie z.B. www.drugcom.de. Seriöse Drogenberatungsangebote sind immer kostenlos!
Mein Kind kifft. Was soll ich tun?
Cannabiskonsum von Kindern und Jugendlichen ist ein weit verbreitetes Phänomen. Ein Großteil der jungen Cannabisnutzer stellt seinen Konsum nach einer kurzen Probierphase wieder ein. Selbst fortgesetzter Cannabiskonsum ist kein Grund für Hysterie oder überharte Reaktionen, sollte aber von den Angehörigen nicht ignoriert werden. Wenn möglich, sprechen Sie mit Ihrem Kind über sein Konsumverhalten und dessen Ursachen. Versuchen Sie behutsam auf die Risiken und Nebenwirkungen des Konsums hinzuweisen und fördern Sie durch ehrliche Informationen die Drogenmündigkeit Ihres Kindes. Sehen Sie über innerfamiliäre Gespräche hinaus Handlungsbedarf, empfehlen wir Ihnen, gemeinsam mit Ihrem Kind eine Drogenberatung aufzusuchen.
Umfangreiche Informationen zum Thema und Hinweise für Eltern und Angehörige von jugendlichen Cannabiskonsumenten finden Sie unter der Überschrift "Hilfe! Mein Kind kifft!" in unserem Themenbereich.
Wie wirkt sich Cannabiskonsum auf das Sorgerecht von Eltern aus? Kann das Jugendamt Eltern wegen Drogen ein Kind wegnehmen?
Bei Gefährdung des leiblichen, seelischen oder geistigen Wohls des Kindes durch Versagen, Vernachlässigung oder Missbrauch der Personensorge hat das Familiengericht die erforderlichen Maßregeln zu treffen. Zu diesem kann auch die Einschränkung oder der Entzug des Sorgerechts der Eltern gehören.
Der Konsum oder Besitz von Cannabis rechtfertigt den Entzug des Sorgerechts jedoch alleine nicht! Gelegentlich "nutzen" Elternteile den Cannabiskonsum des Partners jedoch vor Gericht als Argument, um das Sorgerecht einzuschränken bzw. das alleinige Sorgerecht zu erhalten.
Kann ich bei euch Hasch/Marihuana kaufen?
Der Handel mit rauschwirksamen Cannabis ist in Deutschland nicht gestattet. Der Deutsche Hanf Verband kann Ihnen weder Cannabis verkaufen, noch Informationen geben, wo Sie Cannabis erwerben können.
Ich muss zur Musterung. Was muss ich über Cannabis und die Armee wissen?
Bei der Musterung wird die Urinprobe offiziell nur dann auf Drogen getestet, wenn das Gespräch zur "Ermittlung der gesundheitlichen Vorgeschichte" den Verdacht nahelegt, dass der Wehrpflichtige betäubungsmittelabhängig sein könnte. Wir haben aber Hinweise darauf erhalten, dass zumindest in Niedersachsen Drogentests ohne vorheriges Anamnesegespräch durchgeführt werden.

Wenn man zur Armee kommt, bekommt man den schriftlichen Befehl, keine Drogen zu konsumieren. Wenn dies geschehen ist, kann man für den Konsum von Cannabis nach dem Soldatengesetz bestraft werden. Wehrpflichtigen droht eine Geldstrafe oder Disziplinararrest bis zu 21 Tagen. Berufssoldaten können weitaus härter bestraft werden.

Soldaten, die mit ihrem Drogenkonsum Probleme haben, empfehlen wir, sich an den Verein Soldatenselbsthilfe gegen Sucht zu wenden.

Umfangreichere Informationen zu diesen Themen bieten unser Text "Cannabis bei der Bundeswehr - Der Bund und die Drogen".
Ich will einen Coffeeshop in den Niederlanden eröffnen. Geht das auch als Deutscher?
Im Prinzip ja, ABER: Die Zahl der Coffeeshops in den Niederlanden ist streng reglementiert und wird von den betroffenen Komunen festgelegt. Fast alle Städte verringern im Moment die Anzahl der Coffeeshops oder verlegen diese an die Stadtgrenzen. Neue Shop-Lizenzen gibt es kaum, und wenn, dann bekommen eher Niederländer den Zugriff.

Wenn Sie Ihren Traum vom eigenen Coffeeshop dennoch weiter verfolgen möchten, sollten Sie sich an den Bond van Cannabis Detaillisten (BCD - Bund der Cannabishändler) oder die Vereniging Officiële Coffeeshops Maastricht (VOCM - Vereinigung der offiziellen Coffeeshops in Maastricht) wenden.