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Frequently Asked Questions - Cannabis als Medizin PDF Drucken E-Mail

Hanf (Cannabis Sativa L.) ist eine uralte Heil- und Medizinalplfanze. Diese Seite beantwortet häufig gestellte Fragen, die die Verwendung von Cannabis in der Medizin und seine Verschreibungsmöglichkeiten betreffen.

Umfangreiche Informationen über Hanf als Medizin finden Sie in unserem Themenbereich unter der Überschrift "Hanf in der Medizin".

Um Ihnen Recherchen in unserem Angebot zu erleichtern, können Sie unsere Webseite auch bequem nach Stichwörtern durchsuchen. Wenn Ihnen unsere Homepage Ihre Fragen leider nicht zufrieden stellend beantwortet, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Häufig gestellte Fragen - Cannabis als Medizin


Antworten zum Bereich Medizinalhanf

Ich möchte Cannabis als Medizin einsetzten. Wer kann mir helfen?
Wenn Sie Cannabis als Medikament einsetzten wollen, empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (A.C.M.) aufzunehmen. Diese Organisation verfügt über umfassende Informationen zu diesem Thema und hat große Erfahrung mit der Begleitung von Cannabispatienten.

Bevor Sie Cannabis in der Eigentherapie einsetzten, sollten Sie in jedem Fall mit Ihrem Hausarzt über eventuelle Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten sprechen!
Bei welchen Krankheiten hilft Cannabis?
Cannabis wird heute bei unterschiedlichsten Krankheitsbildern eingesetzt. So hilft er Patienten die an AIDS, Krebs, Spastik, Migräne, Multipler Sklerose, Morbus Krohn, Glaukom (Grüner Star), Asthma, Arthritis, Menstruationsschmerzen, Allergien, Juckreiz, Schluckauf, Tinnitus, Darmreizungen, Tourette- Syndrom oder Depressionen leiden.

Cannabis ist kein Wundermittel und hilft nicht allen Patienten! Insbesondere Patienten mit einem hohen Risiko für Psychosen muss vom Konsum von Cannabis abgeraten werden. Mehr Informationen über die Anwendungsgebiete von Cannabis in der Medizin erhalten sie in unserem Themenbereich oder auf der Webseite der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V..
Ich suche einen Arzt, der mir Cannabis verschreiben. Wer kann mir helfen?
Natürliches Cannabis ist in Deutschland nicht als Medikament zugelassen und kann deshalb auch nicht von Ärzten verschrieben werden! Ein Extrakt des Hauptwirkstoffs THC ist jedoch erhältlich und kann unter den Namen "Dronabinol" und "Marinol" von Ärzten verschrieben werden. Leider übernehmen die Krankenkassen die hohen Kosten der Therapie mit syntethischem THC (ca. 500,00 Euro pro Monat) in der Regel nicht. Diese müssen deshalb vom Patienten getragen werden.

Wenn Sie, um natürliches Cannabis zu erhalten, nicht auf den illegalen Drogenmarkt angewiesen sein möchten, können wir Ihnen im Moment leider nicht weiter helfen. Bis vor kurzem empfahlen wir Ihnen, sich an die Hanfapotheke zu wenden. Diese Organisation versorgte Patienten, die ein ärtzlich nachgewiesenes Therapiebedürfnis haben, kostenlos mit natürlichem Cannabis. Leider ist diese begrüßenswerte Initiative aufgrund der rechtlichen Unklarheiten derzeit nicht aktiv.
Ich bin Patient und möchte Cannabis anbauen. Was ist zu tun?
Im Jahr 2005 entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Anträge von Schwerkranken für eine Genehmigung für den Anbau und Besitz von Cannabis nicht prinzipiell ablehnen kann.

Seitdem haben viele Patienten solche Anträge beim BfArM eingereicht. Bisher weigert sich die Behörde jedoch, entsprechende Genehmigungen zu erteilen. Genehmigungsfähig würden solche Anträge laut BfArM erst, wenn ein umfangreicher Prüfkatalog erfüllt würde. Bisher wurde noch kein einziger Antrag tatsächlich genehmigt.
Wenn Sie Patient und am Anbau von Cannabis interessiert sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin auf. Unter dem Dach dieser Organisation entstand in den letzten Monaten auch eine Patienteninitiative, die versucht, Patienten bei der Erfüllung der strengen Auflagen zu unterstützen.

Für welche Diagnosen bekommen Menschen Cannabis-Blüten beziehungsweise Cannabis-Extrakt ?
- Chronische Schmerzen – 21 Fälle,
- Schmerzhafte Spastik bei Multipler Sklerose – 17 Fälle,
- Tourette-Syndrom – fünf Fälle,
- Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Syndrom – zwei Fälle,
- Blepharospasmus – ein Fall,
- Bronchialkarzinom, Schmerz – ein Fall,
- Hepatitis C, HIV-Infektion – ein Fall,
- Hereditäre motorisch-sensible Neuropathie mit Schmerzzuständen und Spas-
men – ein Fall,
- Morbus Crohn – ein Fall,
- Posner-Schlossmann-Syndrom – ein Fall,
- schmerzhafte Spastik bei Syringomyelie – ein Fall,
- Tetraspastik nach infantiler Cerebralparese – ein Fall,
- Thalamussyndrom bei Zustand nach Apoplex – ein Fall.
Zu beachten is das es sich um Ausnahmeregelungen nach
§ 3 Absatz 2 BtMG handelt.